Betriebskosten WISO?

2 Antworten

Idr haben die Betriebskosten keine steuerliche Relevanz und müssen dementsprechend nicht eingetragen werden.

Es gibt nur zwei Ausnahmen

Wenn die Wohnung (teilweise) beruflich genutzt wird. Dann sind Miete und Nebenkosten als Kosten für das häusliche arbeitszimmer als Werbungskosten in der Anlage N einzutragen.

Und wenn es den Betriebskosten haushaltsnahe Dienstleistungen (zb winterdienst oder Hausflur Reinigung) oder Handwerkerleistungen enthalten sind. Die sind im mantelbogen einzutragen.

Ob das Programm WISO anders aufgebaut ist als die amtlichen Formulare weiß ich allerdings nicht