Wird Schwerhörigkeit als Behinderung anerkannt? Wieviel % sind es?

7 Antworten

Der Grad einer Behinderung wird immer individuell festgelegt. Tabellen, die immer wieder genannt werden sind nur Anhaltspunkte.

Geh zum ohrenarzt lass deine schwerhörigkeit untersuchen,und frag dort um rat,und eventuell bekommst du hörgeräte.

Das hängt wohl vom Grad der Beeinträchtigung ab, wenn Du vollständig taub bist, sind das natürlich mehr Prozente als bei einer teilweisen Hörschwäche. Da mußt Du mal genau messen lassen und dann kommt der lange Weg durch die Instanzen. Dein HNO-Arzt wird Dir den richtigen Weg weisen können.

Der GdB Grad der Behinderung bzw. MdE Minderung der Erwerbsfähigkeit für Schwerhörigkeiten wird aus der Feldmann Tabelle ermittelt.

http://civ-mitteldeutschland.de/cms/upload/GdB-MdE-Tabellen.pdf

Hörtest machen lassen, Werte eintragen und man hat einen Anhaltspunkt. Die offizielle Feststellung läuft per Antrag über das Sozialamt. Dieses fordert beim benannten HNO-Arzt (man sollte natürlich vorher einen HNO-Arzt besucht haben!) ein Gutachten an. Im Zweifelsfall gibt es Gutachterärzte, die einem von z.B. den Berufsgenossenschaften genannt werden.

Maßgebend für die Bewertung des GdB/MdE-Grades bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. Der Beurteilung ist die von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie empfohlene Tabelle ) zugrunde zu legen. Nach Durchführung eines Ton- und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus entsprechenden Tabellen abzuleiten

Ich kann dazu nur raten, beim zuständigen Versorgungsamt einen entsprechenden Antrag zu stellen. Am besten bereits bei Antragstellung sämtliche ärztlichen Berichte beizufügen. Und sollten noch andere Beeinträchtigungen vorliegen, diese ebenfalls mit angeben.

Barbara1957  01.07.2010, 14:27

Der Antrag auf Feststellung einer Behinderung ist bei einer Schwerhörigkeitauf jeden Fall sinnvoll. Bei einer mittel- bis hochgradigen Schwerhörigkeit (Hörverlust liegt zwischen 60 bis 80%) mit Tinnitus und keine anderen Begleiterscheinungen gibt es trotz Tabellen nur einen GdB von 30.

Wegen zusätzlicher Beeinträchtigungen muss man mindestens sechs Monate in ärztlicher Behandlung gewesen sein, damit diese dann auch mit bewertet werden können.