ablehnung freibetrag bei behinderung
meinem mann wurde ein antrag auf freibetrag bei 30% behinderung vom finanzamt abgelehnt. begründung: ein behinderten- Pauschbetrag konnte laut §33b EStG nicht gewährt werden, es bestünde weniger als 50% behinderung, kein anspruch auf rente oder andere bezüge. laut §33b EStG lese ich jedoch einen steuerfreibetrag von 310euro im jahr. ich selbst war bis 2008 selbstständig und bei unserer gemeinsamen steuererklärung wurde diese pauschale noch anerkannt. soll ich jetzt einspruch beim finanzamt einlegen oder mich lieber nicht mit dem finanzamt anlegen??
4 Antworten
Bei einer Behinderung von 25% bis unter 50 % wird ein Freibetrag nur gewährt, wenn wegen der Behinderung eine Rente gezahlt wird oder die Behinderung berufsbedingt ist oder zu einer Einschränkung der Geh- oder Stehfähigkeiten führt. Rente wird wohl nicht bezahlt, und alle anderen Punkte müssten aus dem Bescheid über die Behinderung hervorgehen. Wenn da nichts steht: keine Chance im Einspruchs- oder Klageverfahren. Sei froh, dass es in den vergangenen Jahren geklappt hat. Daraus kannst Du aber kein Gewohnheitsrecht herleiten, denn bei der Einkommensteuer kann jedes Jahr neu entschieden werden. Einzige Möglichkeit: Bei Versorgungsamt oder bei der Stelle, die den Behindertenausweis ausgestellt hat, nachfragen und möglicherweise einen neuen Bescheid beantragen.
Eigentlich gelten die 310 Euro. Ich würde Einspruch einlegen
Lies auch mal § 33 b, Absatz 2, Satz 2 alles hinter dem Wörtchen "wenn".
was soll denn der Einspruch bringen außer Nerven kosten und Zereibereien.Man hat nur Chancen bei 50% und das ist schon sehr lange so.
Einen Antrag auf Erhöhung der Behinderung stellen wäre hier mein Vorschlag.Aber bevor das Versorgungsamt überhaupt mal 50% erteilt,da muss dein Mann schon den Kopf unterm Arm halten.
Ist leider so.
Die sind da knallhart und hier kann er dann in Revision gehen.
Vielleicht sich mal an den Sozialverband wenden. http://www.sovd.de/