Rückwirkende Feststellung der Behinderung!

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Die Steuerbescheide , auch die Rechtkräftigen könne bis zu 5 Jahre Rückwirkend geändert werden, danach ist aber endgültig Schluss. Du musst das ganze beim Zuständigen Finanzamt beantragen. Ich denke mal am besten ist es da mal Vorbei zu gehen und nach zu fragen, die müssen dir dann sagen wie das genau geht.

pollo  04.05.2010, 13:44

Nein das müssen die beim Finanzamt nicht. Seit wann ist die Festsetzungsverjährungsfrist 5 Jahre?

Drachentoeter  04.05.2010, 15:04
@pollo

Das Finanzamt ist Auskunftspflichtig, sie müssen dir keine Steuererklärung machen, aber sie müssen dir Standartauskünfte geben und die Frage wie ich mein Steuerbescheide bei einer Rückwirkend anerkannte Schwerbehinderung korrigieren lassen kann ist so eine Auskunft. Ach Ja die 5 Jahre kommen hier her http://www.steuerlexikon-online.de/Festsetzungsverjaehrung.html

pollo  05.05.2010, 10:24
@Drachentoeter

Die 5 Jahre beziehen sich auf die Zahlungsverjährung. Die Festsetzungsverjährungsfrist für die Einkommensteuer ff. beträgt nur 4 Jahre. Streng genommen muß man einen gebührenpflichtigen Antrag auf eine verbindliche Auskunft seitens des Finanzamtes stellen, ansonsten die Finanzbeamten nicht verpflichtet, eine Auskunft zu erteilen. Meistens sind die Beamten aber ganz nett und man bekommt trotzdem die Info die man haben möchte.

Drachentoeter  06.05.2010, 08:57
@pollo

OK du hast Gewonnen. ;-) Ich finde das deutsche Steuerrecht gehört drastisch vereinfacht, es kann doch nicht sein das ich schon bei so einfachen Sachen Kosten habe nur um heraus zu finden wie ich genau vorgehen muss.

Bei Steuererklärungen gibt es eine Frist, in der ein Einspruch möglich ist. Wenn diese Frist abgelaufen, der Bescheid also rechtskräftig ist, ist es "zu spät".

Für den Grad der Behinderung gibt es Freibeträge, und man kann als Behinderter auch außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Eine Steuererklärung kannst du selbst mit einem guten Steuerprogramm am PC machen.

Shark 
Fragesteller
 04.05.2010, 09:56

Die Frist zum ändern der rückwirkende Feststellung der Behinderung ist nach 2 jahren nach Bekanntgabe der Diagnose abgelaufen.

Rückwirkend geht es leider nicht. Immer ab dem Datum der Ausstellung des Ausweises mit dem Grad der Behinderung.

Shark 
Fragesteller
 04.05.2010, 09:58

Die rückwirkende Feststellung der Behinderung muss ja möglich sein die ja auch seit Geburt besteht, auch wenn sie erst später diagnostiziert wurde.

swallowtail  04.05.2010, 10:06
@Shark

Nein!

Frage das Finanzamt, frage das Integrationsamt.

Drachentoeter  04.05.2010, 11:20
@Shark

Es gilt das Datum der Antragsstellung, weiter zurück geht das ganze nicht.

Drachentoeter  04.05.2010, 11:37
@Drachentoeter

Da war ich etwas zu schnell, es geht sehr wohl Rückwirkend, auch bis zur Geburt, wobei es sicherlich irgend welche Fristen gibt, ich glaube mal nicht das das 20 Jahre rückwirkend geht.

Shark 
Fragesteller
 06.05.2010, 08:20
@Drachentoeter

Bei meinem Sohn sind es 13 Jahre

Drachentoeter  06.05.2010, 10:57
@Shark

Am besten du probierst es einfach mehr als das die nein Sagen geht nicht.

Bestandskräftige Steuerbescheide auf Grund neuer Sachverhalten wieder zu öffnen, bedeuten einen Verwaltungsakt, der beantragt werden muss. Wenn noch keine Steuererklärung gemacht wurde, wie oben beschrieben, ist das nicht erforderlich.

pollo  04.05.2010, 13:45

DH. So ist es. Und somit ist es noch möglich die Einkommensteuererklärungen für 2006/2007/2008 und 2009 zur Veranlagung einzureichen. Mehr geht nicht...

nein das geht nicht rückwirkend

pollo  04.05.2010, 13:42

Wo steht das???