Rückwirkende Feststellung der Behinderung!
Sofern eine Behinderung im Sinne des Gesetzes vorliegt, wird diese mit einem "Grad der Behinderung" (GdB) bewertet, abgestuft in Zehner-Graden. Ab einem GdB von 20 werden einige Nachteilsausgleiche gewährt. Ab einem GdB von 50 ist man als Schwerbehinderter anerkannt und erhält einen entsprechenden Ausweis.
Um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen muss man ja nicht die Kriterien für die Merkzeichen erfüllen! Diese sind allein dafür "zuständig" welche Nachteilsausgleiche man erhält bzw. in welchem Umfang man sie wahrnehmen kann. Für den Schwer-behindertenausweis reicht die Diagnose eines Arztes auf Autismus/Asperger-Syndrom.
Meine Frage:
Beantragen sollte man die rückwirkende Feststellung der Behinderung, die ja seit Geburt besteht, auch sie erst später diagnostiziert wurde, um auch die Steuerbescheide rückwirkend ändern lassen zu können.
So stellt der Bescheid des Versorgungsamtes oder der anderen dafür zuständigen Behörden einen Grundlagenbescheid für das Finanzamt dar, aufgrund dessen auch schon bestands- oder rechtskräftige Steuerbescheide geändert und überbezahlte Steuerbeträge zurückerstattet werden müssen.
Hat jemand Erfahrung damit wie das ganze genau Abläuft ? Kann ich das irgenwo nachlesen, da ich in meinem ganzen Leben noch nie einen Steuererklärung gemacht habe.
Vielen dank im voraus !
6 Antworten
Die Steuerbescheide , auch die Rechtkräftigen könne bis zu 5 Jahre Rückwirkend geändert werden, danach ist aber endgültig Schluss. Du musst das ganze beim Zuständigen Finanzamt beantragen. Ich denke mal am besten ist es da mal Vorbei zu gehen und nach zu fragen, die müssen dir dann sagen wie das genau geht.
Das Finanzamt ist Auskunftspflichtig, sie müssen dir keine Steuererklärung machen, aber sie müssen dir Standartauskünfte geben und die Frage wie ich mein Steuerbescheide bei einer Rückwirkend anerkannte Schwerbehinderung korrigieren lassen kann ist so eine Auskunft. Ach Ja die 5 Jahre kommen hier her http://www.steuerlexikon-online.de/Festsetzungsverjaehrung.html
Die 5 Jahre beziehen sich auf die Zahlungsverjährung. Die Festsetzungsverjährungsfrist für die Einkommensteuer ff. beträgt nur 4 Jahre. Streng genommen muß man einen gebührenpflichtigen Antrag auf eine verbindliche Auskunft seitens des Finanzamtes stellen, ansonsten die Finanzbeamten nicht verpflichtet, eine Auskunft zu erteilen. Meistens sind die Beamten aber ganz nett und man bekommt trotzdem die Info die man haben möchte.
OK du hast Gewonnen. ;-) Ich finde das deutsche Steuerrecht gehört drastisch vereinfacht, es kann doch nicht sein das ich schon bei so einfachen Sachen Kosten habe nur um heraus zu finden wie ich genau vorgehen muss.
Bei Steuererklärungen gibt es eine Frist, in der ein Einspruch möglich ist. Wenn diese Frist abgelaufen, der Bescheid also rechtskräftig ist, ist es "zu spät".
Für den Grad der Behinderung gibt es Freibeträge, und man kann als Behinderter auch außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Eine Steuererklärung kannst du selbst mit einem guten Steuerprogramm am PC machen.
Die Frist zum ändern der rückwirkende Feststellung der Behinderung ist nach 2 jahren nach Bekanntgabe der Diagnose abgelaufen.
Rückwirkend geht es leider nicht. Immer ab dem Datum der Ausstellung des Ausweises mit dem Grad der Behinderung.
Die rückwirkende Feststellung der Behinderung muss ja möglich sein die ja auch seit Geburt besteht, auch wenn sie erst später diagnostiziert wurde.
Es gilt das Datum der Antragsstellung, weiter zurück geht das ganze nicht.
Da war ich etwas zu schnell, es geht sehr wohl Rückwirkend, auch bis zur Geburt, wobei es sicherlich irgend welche Fristen gibt, ich glaube mal nicht das das 20 Jahre rückwirkend geht.
Bei meinem Sohn sind es 13 Jahre
Am besten du probierst es einfach mehr als das die nein Sagen geht nicht.
Bestandskräftige Steuerbescheide auf Grund neuer Sachverhalten wieder zu öffnen, bedeuten einen Verwaltungsakt, der beantragt werden muss. Wenn noch keine Steuererklärung gemacht wurde, wie oben beschrieben, ist das nicht erforderlich.
DH. So ist es. Und somit ist es noch möglich die Einkommensteuererklärungen für 2006/2007/2008 und 2009 zur Veranlagung einzureichen. Mehr geht nicht...
nein das geht nicht rückwirkend
Wo steht das???
Nein das müssen die beim Finanzamt nicht. Seit wann ist die Festsetzungsverjährungsfrist 5 Jahre?