Wird mit 23 noch Jugendstrafrecht oder Erwachsenrecht angewandt?

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Das Jugendstrafrecht wird bis zu einem Alter von höchstens 21 Jahren angewendet.

Mit 23 wird man also nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__1.html

Jugendgerichtsgesetz § 1 Absatz 2:

,,Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.''

Unter 14 bist du strafunmündig. Zwischen 14 und 18 wird das Jugendstrafrecht angewendet und in einem Alter von 18-21 Jahren wird das abhängig vom Fall nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht entschieden.

elenano  13.06.2016, 14:19

Danke für den Stern

Jugendstrafrecht wird in diesem Alter nur angewendet werden wenn der Angeklagte zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt war.

Für alle ab 21 od älter gilt Erwachsenenstrafrecht in D.

In Erwachsenenalter über 21 gibt es nur ggf. Verminderte Schuldfähigkeit ,aber kein Jugenstrafrecht mehr.

Fast immer das Erwachsenenstrafrecht. Es sei denn, der Angeklagte hat eine erhebliche (attestierte) Reifeverzögerung.

Ronox  11.06.2016, 22:17

Selbst dann ist das mit einem Tatalter von 23 Jahren nicht mehr möglich.

Wenn der Täter bei Tatbegehung mind. 21 Jahre alt war ist die Anwendung von Jugendstrafrecht ausgeschlossen.