Ist das Jugendstrafrecht ungerecht?

10 Antworten

Na der Richter oder die Richterin würfelt ja vorher nicht ob nun jemand nach dem Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Es wird unter anderem auch die Reife des oder der Angeklagten berücksichtigt. Hierzu gibt es sogenannte Alters-und Reifestufen. Zudem kommt es oft auf die Tat, Tatumstände, Schuld usw. an. Berücksichtigt wird auch oft der bisherige Lebensweg. Wenn zum Beispiel jemand mit 20 Jahren seinen Vater um die Ecke bringt, weil der ihn vorher Jahrelang Mißhandelt hat, dann hat das Einfluss auf die Schuldfähigkeit und somit das mögliche Urteil. Also ganz so einfach ist das nicht. Du kannst das mal googlen. Ist relativ gut beschrieben.

Der Richter fällt zwar das Urteil, aber das Gutachten, ob Erwachsnen- oder Jugendstrafrecht anzuwenden ist, wird von einem Jugendpsychologen erstellt. Daran wird der Richter sich auch weitgehend halten.

Und da es sich immer um einen Einzelfall handelt, kann man diese Urteile überhaupt nicht miteinander vergleichen.

na ja, die Rechte eines Erwachsenen bekommt er ja nicht durch bestimmte Taten, sondern einfach aufgrund seines Alters. Das Alter alleine sagt aber nichts über die Reife aus. Und genau das ist der Spielraum der besteht, das man in einem gewissen Zeitraum entscheiden kann ob ein junger Mensch die notwendige Reife hat. Es gibt aber Straftaten die da ausgeschlossen sind. Außerdem kann der Richter das nicht einfach nach eigenem Ermessen entscheiden, sondern er muss sich hierzu Rat von Fachkräften holen die sich für die Beurteilung schon etwas mehr Zeit nehmen.

Ein Richter? Da bist du schlecht informiert, ein Richter ist nur dann zulässig wenn als Strafe erzieherische Maßnahmen verhängt werden sollen. Bei Straftaten, für die Haft vorgesehen ist, werden von einem Richter und zwei Schöffen verhängt, also drei Leute entscheiden darüber ob Erwachsene oder Jugendlicher.

Ferner muss vor dem Urteil die Jugendgerichtshilfe gehört werden. Ganz allein kann der Richter das nicht bestimmen.

Das dachte ich mir, aber ändert ja nichts groß an der Frage.

Nicht der Richter kann selbst entscheiden, sondern der Richter muss entscheiden.

Und die Entscheidung, dass nach Jugendstrafrecht entschieden wird, muss er auch entsprechend begründen.