Strafe bei räuberischer Diebstahl nach Jugendstrafrecht?

2 Antworten

In unserem Strafrecht spielt die Vergeltung von Schuld nur eine geringer Rolle.

Die Strafe soll dem gesamtgesellschaftlichen Zweck der Kriminalitätsbekämpfung dienen.

Und dabei spielt die Abschreckung potentieller Täter eine ganz wesentliche Rolle.

Was würde denn die Bevölkerung von unserer Justiz halten,

wenn alle in der Zeitung lesen würden:

"Der harmlose Bankräuber erbeutete 300.000 Euro und bekam 1 Jahr auf Bewährung."

Also:

hoch bestraft bzgl. der Tat wird:

Diebstahl (verständliche Tat)

Raub

Mord (1.000e Tatmotive, 1.000 Möglichkeiten der Tatausführung, Reflexionsprinzip)

gering bestraft bzgl. der Tat wird:

Vergewaltigung (pervers, abartig)

Sachbeschädigung (unverständlich, das Gegenteil von Diebstahl)

die Strafe wird in einem Gerichtsverfahren festgelegt. Dafür gibt es keinen "Bußgeldkatalog" mit von vornherein festgelegtem Strafmaß