Welche Strafe gibt es bei eBay Betrug?

9 Antworten

Als "Ersttäter" kann es sein, dass du Sozialstunden bekommst. Darauf verlassen kannst du dich aber nicht.

Worum du auf jeden Fall NICHT drum herum kommen wirst, ist den angerichteten Schaden zu ersetzen - und das ist auch gut so!

Wäre es nur in einem Fall ein Betrug gewesen (was auch einer zu viel ist), würdest du möglicherweise noch mit Sozialstunden davon kommen.

Aber bei 7 Betrugsfällen kannst du dir das abschminken - das ist nicht mehr nur mit Sozialstunden abgetan. Hinzu kommen die Kosten, die auf dich zu kommen: Schadenersatz, Kosten der Verhandlung usw. Auch wenn du jetzt noch kein Geld hast - so ein Titel hat 30 Jahre Gültigkeit.

Du darfst noch kein ebay haben also hat Du ebay betrogen und deine Eltern können dafür haften. viel Glück

DerTroll  13.07.2015, 01:24

Ne, die Eltern haften nicht. Das tut der Fragensteller schon selbst.

Ichbinda100 
Fragesteller
 13.07.2015, 01:27

Ich habe das Konto Auf jemand anderes mit Einwilligung eröffnet und meine Eltern müssen nichts zahlen durch RA abgeklärt die betrogenen bleiben auf denn Schaden sitzen da es von mir noch nichts zu holen gibt da ich noch Schüler bin es geht mir um das Strafmaß 

DarTarus  13.07.2015, 02:38
@Ichbinda100

bleiben auf denn Schaden sitzen da es von mir noch nichts zu holen gibt


FAIL!!!! IRRTUM! JETZT ist nichts zu holen, wenn die Geschädigten ihren Schaden zivilrechtlich durchsetzen, zahlst du, sobald du Geld verdienst! Die Ansprüche RUHEN lediglich!

Deine Eltern sind draus, ja, aber NICHT DU!


Wen ndir dein Anwalt DAS nicht gesagt hat, taugt er Nichts!

Ich gehe mal von einer Anzeige und einer negativen Bewertung aus...welche Strafe genau, das muss ein Richter entscheiden.  Wärst du volljährig, wäre das ne dicke Strafe..aber so..mh..keine Ahnung, wenn du vorbelastet bist...kann das schon mal nen Jugendknast werden. (im schlimmsten Falle)

Im Jugendstrafrecht gibt es einen sehr großen Ermessenspielraum. Das kann von einer einfachen Verwarnung über ein paar Sozialstunden über einen Arrest bis hinzu einer Jugendstrafe (die maximal 10 Jahre dauern kann) gehen. Wie alt bist du denn. Was hast du genau gemacht? Bist du in der Lage, das Geld zurückzuzahlen? Bist du schon irgendwie vorbelastet?...

Ichbinda100 
Fragesteller
 13.07.2015, 01:04

15 ohne Vorstrafen 

DerTroll  13.07.2015, 01:22
@Ichbinda100

naja du wirst auf jeden Fall vernommen werden. Du hast zwar das Recht, die Aussage zu verweigern. Aber gerade im Jugendstrafrecht ist es oftmals besser, wenn man einfah alles zugibt und sich ehrlich reumütig gibt und auch sein möglichstes tut, den Schaden wieder gut zu machen. Man wird auch prüfen, ob bei dir vielleicht schädliche Neigungen vorliegen. Und davon hängt es dann ab, was dich erwartet. Jetzt warte erst einmal ab, bis du etwas schriftlich hast. Und dann besprich mit deinen Eltern, wie ihr weiter vorgeht, ob vielleicht ein Anwalt sinnvoll ist. Aber wenn man dir einfach ein paar Sozialstunden oder einen Arrest aufbrummt, dann nimm das an. Die Strafe hast du ja auch verdient. Aber dann leren auch daraus und mach keine weiteren Dummheiten mehr. Spätestens, wenn du 21 bist, ist die Sache dann auch vergessen (falls es wirklich bei einer erzieherischen Maßnahme bleibt)

Ichbinda100 
Fragesteller
 13.07.2015, 01:32
@DerTroll

Ich habe schon eine Gerichts Termin und auch ein Geständnis bei der Polizei gemacht und ich hab einen RA kann es sein das es bei Sozialarbeit bleibt?

DerTroll  13.07.2015, 01:36
@Ichbinda100

Ich bin ja jetzt nicht der Richter. Ich persönlich würde das nicht so glimpflich aburteilen. Das ist ja keine Kleinigkeit, die du gemacht hast. Also ein paar Freizeitarreste würde ich schon mindestens verhängen. Und das finde ich schon mild, weil du eben Ersttäter bist und noch sehr jung. Aber im Jugendstrafrecht ist vieles möglich. Es kann auch sehr gut sein, daß du mit ein paar Sozialstunden davon kommst.