Wird man verhaftet wenn man gras geraucht hat?
Oder wird man nur beim Besitz verhaftet? Rein theoretisch könnte doch jeder gras rauchen und sobald die Polizei kommt das schnell aufn Boden schmeißen.. dann besitzt man das ja nicht mehr
5 Antworten
Es ist erst mal so: die Polizei kommt an und erkennt schon mal deinen Geruch. Das heißt, sie wissen, da muss irgendwo Gras konsumiert worden sein. Wenn es auf dem Boden liegt, stellen sie es als Beweismittel sicher. Anschließend nehmen sie dich mit auf die Wache, wo sie erst mal einen Bericht über dich schreiben (das tun die Schutzbeamten). So, dieser Bericht wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Drogenbesitz ist dann der Titel. Denn du bist sogar noch im Besitz, wenn du das auf den Boden gepfeffert hast.
Danach kommt die Kriminalpolizei an und verhört dich, schließlich wollen sie ja wissen, wo du das Zeug herhast.
Danach wartet das Gericht auf dich.
Drogenbesitz ist strafbar, laut §29 Betäubungsmittelgesetz. Wenn du den Joint geraucht hast, warst du auch im Besitz und kannst auch dafür belangt werden.
Die Schutzbeamten sind die Schutzpolizisten. Also die mit Uniform und Dienstmütze und so. Schutzpolizei genannt.
"Wenn du den Joint geraucht hast, warst du auch im Besitz und kannst auch dafür belangt werden."
Nur wenn noch Reste von Cannabis gefunden werden, sonst nicht. Ein gefundener Joint wird zu 99% eingestellt, deswegen gehts auch nicht vor Gericht.
"Die Schutzbeamten sind die Schutzpolizisten. Also die mit Uniform und Dienstmütze und so. Schutzpolizei genannt."
Sag doch einfach Beamte, oder würde eine Polizeistreife nichts machen, wenn sie mich kiffen sehen?
Auch ein joint kann sichergestellt werden. Freilich kann man daraus noch Überreste finden. Oder glaubst du allen Ernstes, dass die Polizei heute nicht verschärft kontrolliert? Nach allem, was sie übersehen haben, müssen sie das
Du HAST es aber besessen und die Idee ist nichts neues.. Solltest mal Autobahnränder absuchen um die Niederlande rum...
Der Konsum selber ist nicht strafbar, aber deshalb auch nicht erlaubt. Es wird dir deine angerauchte Tüte weggenommen. Is aber etwas schwammig mit dem Besitz und Konsum weil, wenn du alleine bist, dann KANN der Konsum nur mit Besitz einhergehen.
Im Prinzip ist es nur dann komplett straffrei, wenn du in ner Runde sitzt und jemand drückt dir die Lunte in die Hand und du gibst sie weiter wenn du gezogen hast. Dann wäre für DICH der Konsum selber straffrei (wenn du halt länger auf Autofahren verzichtest).
Wenn Sie dich beim konsumieren erwischen, kannst du mit auf die Wache genommen werden.
Und das bringt dir nichts, wenn du es auf den Boden wirfst, sofern sie es bereits in deinem Besitz gesehen haben. Kannst aber weg schmeissen und darauf hoffen, dass sie es nicht bemerken
Dann lügt man einfach? Deren Wort gegen mein Wort? Vor allem wenn man nicht dran gezogen hat (ich konsumiere keine Drogen)
Ist der Polizei doch egal ob du konsumierst oder nicht, wenn du etwas besitzt, besitzt du es.
Ja aber dann schmeißt man es aufn Boden und lügt dass es einem nicht gehört...
Bringt dir nix - Wie gesagt, wenn sie sehen dass du es bereits in der Hand hattest, besitzt du es.
Klar, lügen. Warum kommt da sonst niemand drauf? Das ist ja genial. Sie sehen, wie du Drogen wegwirfst und du hast nichts konsumiert? Dann wird es erst richtig lustig. Dann steht der Verdacht im Raum, dass du ein Dealer bist. Da kommst du natürlich viel besser weg.
Rein theoretisch könnte man auch einfach bei einem Auto die Scheibe einschlagen und wenn die Polizei kommt, dann den Hammer auf den Boden schmeißen. Dann ist man es auch nicht gewesen, weil man keinen Hammer besitzt. Wie naiv muss man sein?
Der Konsum ist auch illegal, nicht nur der besitz, d.h. selbst wenn du dein Zeugs gleich weg schmeisst, kannst du wegen konsum angezeigt werden, jedoch ist es relativ schwer den Direkten konsum zu beweisen.
Klar wenn sie sehen wie du den Joint am boden ausdrückst, ist das ein klares Indiz. Zudem kann man, je nach Polizist, auch zu einem Bluttest/ Schnelltest gezwungen werden, was den Konsum nahezu unwiederlegbar beweist
Nur Anbau, Handel, Kauf und Besitz sind im BtMG als Strafbestand gelistet. Konsum ist also nicht illegal.
"Der Konsum ist auch illegal, nicht nur der besitz" falsch.
Drogenkonsum ist keine Straftat.
"(das tun die Schutzbeamten)"
Was soll ein Schutzbeamter sein?
"Danach wartet das Gericht auf dich."
Wegen einem Joint? Chance 1 zu 1000, das das vor Gericht geht.