Durch Polizei verhaftet (passiver widerstand)?

9 Antworten

§ 113 STGB.

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und hier eine Erläuterung zum Widerstand gemäß Rechtslexikon:

Widerstand

1) strafrechtlich: a) W. gegen Vollstreckungsbeamte; b) Jagdberechtigte, Widerstand gegen; c) Beamtennötigung; d) Aufruhr; e) Auflauf. - 2) Widerstandsrecht.

ist die entgegenstehende Haltung oder Kraft. W. gegen Vollstreckungsbeamte (§113 f. StGB) ist insbesondere die Leistung von W. mit Gewalt (z. B. durch Festhalten an Gegenständen und Stemmen der Füße gegen den Boden zwecks Verhinderung der Verbringung an einen ändern Ort) oder durch Drohung mit Gewalt oder der tätliche Angriff gegenüber einem Amtsträger (Vollstreckungsbeamten) bei der Vornahme einer rechtmäßigen Diensthandlung. Eine Strafbarkeit wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte entfällt, wenn der Täter in entschuldbarer Weise irrig die Diensthandlung als rechtswidrig angesehen hat (§ 113 IV StGB).

super beamten deutsch das hilft mir sehr sorry fü+r den sarkassmuss aber ehhhmmm was

Ich tue heute mal nicht so als wäre ich nicht blond

Reines Sitzenbleiben erfüllt nicht den TB vom 113 StGB

@furbo

danke fürs verständlichmachen^^

@furbo

Da hast du recht, aber wenn ihn die Polizeibeamten mit Handschellen abführen, dann sollte er schleunigst folgen, denn sonst trifft der 113er zu.

Das ist eine relativ schlechte Idee. Mit deinem passiven Widerstand hast du einen Einsatz der Polizei erschwert. Obendrein ist es kindisch.

Man wird dir dies nicht wohlwollend auslegen und so kann im wenigsten schlimmsten Fall der Aufenthalt auf dem Revier einfach auch in die länge gezogen werden.

Denn so wie du, haben auch sie ihre Möglichkeiten, dir das Ganze schwerer zu machen.

Wahrscheinlicher ist es, dass du eine zusätzliche Busse kriegst. Also Kooperation dient nicht nur der Polizei sondern auch dir.

heutzutage darf man nichts machen alles ist geltstrafe busse etc und wehe du fast den polizisten uhjujjiujijiu wenn man schon beim passiven wiederstand eins drauf kriegt ich fasse es nicht mehr^^

@TysonDog

Du siehst das falsch. Du zahlst nur die Unkosten, die du verursachst. Es sind die Extras die du bei einem Autokauf auch drauf legen musst wenn du spezial Wünsche hast.

Als langjähriger SV-Ausbilder kann ich dir sagen, dass das Gewicht in den wenigsten Fällen eine Rolle spielt. Durch Schmerzeinwirkung kannst du den Betroffenen ziemlich gut dirigieren. Der Handbeugehebel z.B ist recht gut dazu geeignet.

Wenn du also auf einen gut trainierten Beamten triffst, hüpfst du wie ein junges Reh...

Die untrainierten müssen halt schleppen.

Den TB des § 113 StGB erfüllst du mit bloßem Sitzenbleiben jedenfalls nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für die antwort ich werde es falls es soweit mal kommen sollte darauf anlkommen lassen und sehen was passiert im schlimmsten fall währe ich mich und ich gehe in den knast^^ dann kann ich ja meinen mitinsasen diese fragen stellen^^

@TysonDog

Ich empfehle es dir nicht! Ich selber habe den Hebel etc schon erlebt ( unabsichtlich) und es ist sehr schmerzhaft! Mach lieber von Anfang an mit ;)

Nein, die müssen Deine 150 kg nicht tragen.

Die werden Dich dann relativ fest packen (was bei Deinem Gewicht nun mal erforderlich wäre) und Dich vermutlich zu zweit hinter sich her schleifen.

Das Du anschließend ein paar blaue Flecken und Schrammen hast, bist Du dann selbst schuld. Denn ersten wird man nicht einfach so verhaftet, Du trügest im Normalfall also schon dafür die Verantwortung und zweitens könntest Du auch freiwillig mitgehen, da Dein Widerstand eh keinen Sinn macht.

danke für die antwort mit den schraammen etc kann ich leben und ich möchte es denen einfach nicht zu leicht machen^^

Egal, ob du tatsächlich verhaften oder vorübergehend festnehmen meinst: Was sollten die Polizisten dafür können, dass sie dich mitnehmen müssen? Das geschieht doch nicht aus deren Willkür. Deine Einstellung klingt sehr unüberlegt.

Ob passiver Widerstand negativ bewertet werden würde , hängt vom Einzelfall ab.

Woher ich das weiß:Recherche

ich weiß aber trotzdem mach darf sich in dieser Gesellschaft ja überhaupt nicht wehren gegen den Staat und sein tolles Gewaltmonopol und ich habe keine Lust es leuten die dafür arbeiten es so leicht wie möglich zu machen sorry ist leider so

@PatrickLassan

ich bin permament pleite^^ ich finde es halt nur schlimm dass wenn die mich grob anpacken würden das wenn ich mich darauf hin akktiv wehre ich als einzigen bestraft werde und danach gleich doppelt nur weil ich einer anderen person in dem fall einen beamten und egal wem nicht erlauben will mich anzufassen ohne das er da mit rechen sollte das er auch angepackt wird mich kotzt halt an das erwartet wird das man braf klein bei gibt und noch hüfflich sein soll etc...... hoffe das man das versteht^^

@TysonDog

Spar dir dein Gejammer für Leute, die das interessiert.

@PatrickLassan

dafür das es dich nicht intressiert bedanke ich mich trotzdem für das gespräch ^^

und wenn du mit der lage wie es mit den gesetzen steht und dieser weichei schneeflocken gesellschft glücklich bist dann cool für dich

@TysonDog

Was willst du denn? Den Rechtsstaat abschaffen und Anarchie aufkommen lassen?