Polizeibericht ohne beweis ans Strassenverkehrsamt?

8 Antworten

Schicken dürfen sie es bestimmt. Da das aber vollkommen haltlos ist, könnt ihr davon ausgehen, dass ihr selbst wenn was kommen sollte, dagegen vorgehen könnt.

hey, mir ist letzte woche genau das selbe passiert, also das ein brief ans strassenverkehrsamt geschickt wurde aber jedoch kein jeglicher drogentest gemacht wurde. Kannst du mir sagen was bei deinem verfahren passiert ist ?

War etwas länger her, aber könntest du vielleicht sagen wie es weiter verlaufen ist?

Du schaust zuviel billige Krimis. Wo werden denn bei derart lächerlich kleinkriminellen Delikten Fingerabdrücke abgeglichen? Und wie sähe es mir Deinem Respekt gegenüber der Polizei aus, wenn die irgendwo kiffend herumstehen würden und ihren Job nicht machen, weil sie erst das Gras von ein paar naiven Jugendlichen untereinander aufteilen müssen?

Klar, Du warst sauber. Du hast auch nichts mit Dope zu tun. Und falls das Straßenverkehrsamt Dich auffordert nachzuweisen, dass Du clean bist, dann machst Du das eben, "weil Du ja total unschuldig bist und die Polizei keinerlei Beweise gegen Dich hat....!" Ob die Polizei das "darf" oder nicht, ist dann doch zweitrangig...

Wie es in der Schweiz aussieht, weiß ich nicht, aber in Deutschland ist das zulässig. Das Straßenverkehrsamt veranlasst dann ein Drogenscreening. Das ist möglich, da sich Drogenkonsum über eine längere Zeit nachweisen lässt.

Unter Wirkung von Drogen im Straßenverker ein Fahrzeug gefüht, kann nicht nachgewiesen werden. Eine Pauschalbehauptung alle hätten Drogen konsumiert gibt auch der Sachverhalt nicht her.

Das Straßenverkehrsamt kann weder eine Verurteilung noch den Nachweis einer Fahrzeugnutzung im Straßenverkehr unter Drogen beweisen.

Drogenscreening ist deshalb rechtswidrig.

Falls jemand dennoch bspw als Passivraucher ein THC positives Ergebniss hatte, fehlt auch hier der Zusammenhang im Straßenverkehr.

Und jemand melden bei den Straßenverkehrsbehörden, der überhapt kein Kraftfahrzeug führt geht schon gar nicht..

Hier zeigt sich deutlich, dass niemand seine Unschuld durch die Bereitschaft sich testen zu lassen zeigen muß.

Auch Fingerabdrücke muß niemand freiwillig abgeben.

Niemand kann dazu verpflichtet werden Aussagen zu machen, die ihn belasten oder die zur Verurteilung führen. Auch vor Gericht darf der Angeklagte schwegen, die Schud muß ihm das GEricht nachweisen.

Ohne Beweis wird die Polizei wohl nichts machen.