Darf die Polizei mich durchsuchen/mitnehmen wenn ich nach Gras rieche?

10 Antworten

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1.Um einmal einen gravierenden Irrtum auszuräumen. Auch der Konsum von Drogen jeglicher Art ist keinesfalls, wie manche der Auffassung zu sein scheinen, legal sondern lediglich liberalisiert. 2. Ohne einen Tatverdacht (dies ist jedoch ein relativ weit auslegbarer Begriff), dürfen unsere Ordnungshüter in keiner Weise einfach irgendjemanden durchsuchen oder mitnehmen. Meistens ist es allerdings so, das unsere Ordnungshüter mit Informationen arbeiten und so den Tatverdacht begründen oder sie kennen die Vorgeschichte desjenigen und begründen den Tatverdacht mit momentan situationbedingter Gefahrenabwehr. Wenn Du nach Gras riechst, besteht der Tatverdacht des evt. Besitzes von Drogen oder auch des Handelns mit Drogen und eine Mitnahme zur Überprüfung der Person (wenn keine Ausweispapiere vorhanden) und der Unterziehung eines Drogentestes wenn kein Urintest vor Ort gemacht werden kann oder im Fall eines dringenden Tatverdachtes des unerlaubten Handelns mit Drogen, kann erfolgen. Stellt sich heraus, dass keine der den Tatverdacht begründen Argumente ausreichen waren und dieses mehrfach hintereinander, sollte eine Dienstaufsichtsbeschwerde Erfolg haben. Allerdings werden , zumindest manche unserer Ordnungshüter, etwas Dienstleifriger,als sonst bei dergleichen üblich. Hier ist dann Fingerspitzengefühl gefragt oder ein hervorragender Anwalt.

Liebe Grüße

freede  07.07.2014, 08:01

Oha... da musst du dich wohl nochmal hinsetzen und etwas über die Begriffe "Tatverdacht", "Gefahrenabwehr" lernen. So wie du es schriebst ist es leider falsch.

ngdplogistik  07.07.2014, 12:38
@freede

Gefahrenbabwehr:

Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren, die von Personen oder Sachen ausgehen; und zur Reduzierung einer Gefährdung. Die Gefahrenabwehr soll mit Abwehrmassnahmen Sicherheit erzeugen und labile Lagen stabilisieren. Sie wird in Deutschland von den Ordnungshütern -und Behörden gewährleistet. Im vorangegangenen Fall (und meiner Begründung) zur Abwehr einer Gefährdung anderer Personen für Leib und Leben durch Drogenhandel oder Verkauf mit eventueller Gefahr des Missbrauchs durch Schusswaffen.

Tatverdacht:

Juristischer Fachausdruck des Bereiches Strafrecht. Bezeichnet den Umstand, dass Organe der Strafverfolgungsbehörde aufgerund bestimmter Anhaltspunkte (I d i z i e n , B e w e i s e und S c h l u s s f o l g e r u n g e n )
a n n e h m e n , das eine Straftat begangen wurde oder durch Kenntnisse von Dritten in der Überzeugung des Wahrheitsgehaltes , begangen werden könnte. Der Verdacht kann sich gegen Unbekannt oder gegen e i n e
b e s t i m m t e Person richten. Je nach der Beweislast ist der Verdacht unterschiedlich ausgeprägt und macht die betreffende Person entweder zum T a t v e r d ä c h t i g e n oder zum Beschuldigten. Bezogen auf die vorangegangene Frage, kann durch das Riechen von Gras ( im verbotenen Zustand) durch die Ordnungshüter durchaus der Tatverdacht auf eine unerlaubte Handlung, entstehen, die ein Eingreifen rechtfertigen würde.

lach finde es immer etwas merkwürdig, wenn ein :Oha...mit Folgetext, keine Begründungen enthält, warum dies der Fall ist. Ich generiere doch auch Begründungen in der Beantwortung.

Trotz allem, liebe Grüße

freede  08.07.2014, 14:36
@ngdplogistik

Die Erklärung der beiden Begriffe hast du ja schonmal gefunden...

Warum dann aber ein Satz wie dieser

Meistens ist es allerdings so, das unsere Ordnungshüter mit Informationen arbeiten und so den Tatverdacht begründen oder sie kennen die Vorgeschichte desjenigen und begründen den Tatverdacht mit momentan situationbedingter Gefahrenabwehr.

dabei heraus kommt und du meine Kritik nicht verstehst erschließt sich mir nicht. Aber für dein Seelenheil... Einen Tatverdacht aus "situationsbedingter Gefahrenabwehr" (was soll das sein?) abzuleiten ist nunmal sachlich falsch. Sollte aber klar sein, wenn man deine Ausführungen (woher stammen die?) zum Begriff Tatverdacht gelesen und verstanden hat.

ngdplogistik  08.07.2014, 23:38
@freede

Prima, das Du nun doch den Weg zu einer Begründung gefunden hast. "Die Abwehr einer Gefahr in einer bestimmten Situation":

Onkel X, der bekannt dafür ist, das er Kinder missbrauchte, befindet sich kontinuierlich ab 10 Uhr am Morgen vor einem Kindergarten, in dem vor 1 Woche ein Kind gesagt hat, das ein Mann sie anfasst. Die Kindergärtnerin unterrichtet die Herren von dieser Tatsache.

  1. Die Ordnungshüter wissen nun von der Vorstrafe des Onkel X. Die Ordnungshüter nehmen Onkel X , aufgrund dieser Erkenntnis, vorläufig fest wegen des dringenden Tatverdachtes... und zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr
  1. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen.Sicherheit und Ordnung um der Gefahr einer evtl. Wiederholung ,vorzubeugen. Dies wäre die Abwendung einer Gefahr aus einer Situation heraus.

    Welche Situation finden die Ordnungshüter vor?

1 Ein Kind sagt es ist von einem Mann angefasst worden und ist ängstlich, woraufhin unsere Ordnungshütern informiert werden.

  1. Onkel X sitzt jeden Morgen ab 10 Uhr am Kindergarten und ist den Ordnungshütern bekannt.

3.Die Ordnungshhüter nehmen Onkel X mit ,wegen des dringenden Tatverdachtes der versuchten sexuellen Handlung an einem Kind , zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben ( in diesem Fall des Kindes) und Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wie auch zur Stabilisierung einer labilen Lage.

Dies ist lediglich eine Schilderung von einem nicht eingetretenen Fall zur Verdeutlichung rechtlicher Gegebenheiten. Die "Handlung" und Personen hierbei sind frei erfunden. Sollten tatsächlich in der Öffentlichkeit Parallelfälle aufgetreten sein, ist eine Beschreibung dieser über die Schilderung rein zufällig und nicht gewollt.

Lieb Grüße

ngdplogistik  08.07.2014, 23:47
@freede

Was hat nun mein Seelenheil mit den rechtlichen Gegebenheiten zu tun? Befinde mich noch nicht auf dem Weg zum Himmel. Die Paragraphen die Gott erlassen hat, finde ich in den 10 Geboten und sind bei weitem nicht so kompliziert.Wer begreift hier was eigentlich nicht?

Trotzdem liebe Grüße

ngdplogistik  09.07.2014, 01:27
@freede
  1. Es gibt Bücher.

  2. Jede Gefahr birgt eine Situation in sich , wie auch jede Situation eine Gefahr. Nur bei einer prophylaktischen Gefahrenabwehr schaffe ich eine Situation, die erst (evtl.) eintreten wird/könnte/aus einer Erfahrung heraus. Oder ist der Begriff "prophylaktische Gefahrenabwehr" auch, Deine Worte zitierend......," nun einmal falsch?"

Ich hätte durchaus auch einen anderen Ausdruck wählen können, habe mich jedoch für diesen entschieden. Allerdings unwissend der Tatsache, das dieser Ausdruck zu einem Dilemma führen oder zum Stein des Anstoßes werden könnte. Dann hätte ich mich einer anderen Wortwahl bedient.

Liebe Grüße

ngdplogistik  09.07.2014, 01:51
@ngdplogistik

Zu guter Letzt:

Zumindest gebe ich Dir recht, das man einen Tatverdacht ( dies ist mir jetzt erst so richtig aufgefallen) nicht mit situationsbedingter Gefahrenabwehr begründen kann. Ich wollte auf die Gefahrenabwehr an sich hinaus. Falsch formuliert. Hätte mir meine Ausführungen sparen können aber wer weiß, wem diese am Ende noch nützlich sein können.

Liebe Grüße

freede  09.07.2014, 12:00
@ngdplogistik
Zumindest gebe ich Dir recht, das man einen Tatverdacht ( dies ist mir jetzt erst so richtig aufgefallen) nicht mit situationsbedingter Gefahrenabwehr begründen kann.

Sage ich doch!

Ich wollte auf die Gefahrenabwehr an sich hinaus. Falsch formuliert.

Das hatte ich mir schon gedacht... falsch formuliert ist aber nunmal trotzdem falsch. ;-)

Hätte mir meine Ausführungen sparen können

Jo. Ich kenne die Begriffe "Gefahrenabwehr" und "Tatverdacht" auch soweit ganz gut. Aber hast recht... hilft ggf. einem Anderen beim Verstehen.

Jep, wer konsumiert, muss logischerweise auch besessen haben, das reicht. Ist bei Alkohol (am Steuer) genauso, der Geruch ist hinreichender Tatverdacht, das reicht zumindest, um Dich mitzunehmen und auf einen richterlichen Beschluss zu warten...

Still  06.07.2014, 16:10

Ein richterlicher Beschluß ist für eine Personendurchsuchung nicht erforderlich, bzw. es hat keine aufschiebende Wirkung.

Mephisto2343  06.07.2014, 16:20
@Still

Man verzeihe mir das. Ich kenne mich in Zivilrecht und Strafrecht zwar recht gut aus, aber bei den Durchführungsvorschriften muss ich dann meist logisch vorgehen, da reicht das Wissen dann nicht... ;-)

Still  06.07.2014, 16:30
@Mephisto2343

Stell dir vor, die Polizei stellt einen Einbrecher am Tatort und müßte warten, bis ein Richter die Durchsuchung beschließt?

Mephisto2343  06.07.2014, 16:33
@Still

Es dürfte einen Unterschied zwischen einem Einbrecher auf frischer Tat und einem vermeintlichen Kiffer unter Verdacht geben. Nicht umsonst braucht man auch für die Blutuntersuchung bei Alkohol am Steuer einen Richterbeschluss, selbst wenn er nach Alkohol riecht und der Atemalkohol positiv ist, das könnte genauso für eine Durchsuchung gelten. Immerhin ist das schon ein herber Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte...

Still  06.07.2014, 16:40
@Mephisto2343

Darum ist die "Untersuchung" auch in der StPO anders geregelt als die Durchsuchung. Unser Kiffer ist nach POLG und StPO fällig und es geschieht ihm kein Unrecht.

Mephisto2343  06.07.2014, 18:12
@Still

Siehst Du, das wusste ich nicht. Danke für die Aufklärung...

XXungerechtXX  06.07.2014, 18:42
@Mephisto2343
Nicht umsonst braucht man auch für die Blutuntersuchung bei Alkohol am Steuer einen Richterbeschluss,

Ein Glück gibt es in den meisten Fällen ein stillschweigendes Abkommen zwischen Polizei und Richter..... ;-)

So das man nicht bei jeder Abnahme erst den Richter aus dem Bett holen muss....

ginatilan  06.07.2014, 20:26
@XXungerechtXX
Nicht umsonst braucht man auch für die Blutuntersuchung bei Alkohol am Steuer einen Richterbeschluss,

nö, braucht man nicht immer!!

Die roten Augen wären Anfangsverdacht für eine Straftat genug - nämlich der Besitz von BTM. Denn die Lebenserfahrung lehrt, dass jemand, der kifft, auch häufig was dabei hat. Das ist Rechtsgrundlage genug für eine Durchsuchung. Wenn der Jugendliche dann noch erkennbar unter Drogeneinfluss steht, ist dies Grund (und sogar Verpflichtung) genug, ihn mitzunehmen. Denn dann muss geprüft werden, ob ärztliche Behandlung erforderlich ist, Und er muss natürlich den Erziehungsberechtigten übergeben werden.

Vermutlich bist du auch nicht der erste, der dort seinen Joint raucht. Insofern darf die Polizei dich an diesem Ort auch durchsuchen, wenn es keinen Hinweis auf Konsum oder Besitz gibt. Ansonsten reicht der Grasgeruch als Durchsuchungsgrund auch aus und das du minderjährig bist, motiviert natürlich zusätzlich. Einen Welpenschutz gibt es nur beim Schußwaffengebrauch!

Du mußt einer Personendurchsuchung widersprechen.Du bist nicht verpflichtet zu kooperieren.

Die Polizei mußt Dir erklären, warum sie bspw eine Taschenkontrole machen will.

Minderjährig und u18 sieht immer gut aus.

Mephisto2343  06.07.2014, 18:15

Die Polizei mußt Dir erklären, warum sie bspw eine Taschenkontrole machen will.

Wenn man nach Joint stinkt, dürfte das ja wohl kaum schwer fallen...

Still  06.07.2014, 19:44

Aus welcher Quelle schöpfst du denn dein Wissen? Was hat Minderjährigkeit mit der Maßnahme und deren Folgen zu tun?

user2492  06.07.2014, 20:18
@Still

In der Jugend kann man sich so einiges herausnehmen, um zu testen, wie weit man gehen kann.

Habe ich früher auch so gemacht. Mit ein wenig Hilfe und freundliche Tips hat das sogar häufig etwas gebracht.

freede  07.07.2014, 08:06
Die Polizei mußt Dir erklären, warum sie bspw eine Taschenkontrole machen will.

Erklärung: Weil du nach Gras riechst und er Verdacht einer Straftat besteht.

Minderjährig und u18 sieht immer gut aus.

Was soll das für eine Rolle spielen? Maßnahmen der StPO greifen ab 14 Jahren. Bist du noch Kind und riechst du nach Gras darfst du nicht zur Strafverfolgung durchsucht werden... aber zur Gefahrenabwehr (siehe pol. Gesetze). Macht für dich keinen Unterschied. Die Durchsuchung darf in jedem Fall erfolgen.