Wird die nicht angeschnallte, 6. Person im Auto ebenfalls mitbestraft?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo damianino,

die StVO sagt im Bezug auf Deine Frage folgendes:

Auszug aus: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html

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§ 21 StVO - Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

  1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
  2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
  3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.

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(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

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Der Absatz 1 verbietet zwar die Mitnahme von mehr Personen als Sitzplätze vorhanden sind, aber der Bußgeldkatalog und der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sehen weder ein Bußgeld, noch ein Verwarnungsgeld für einen Verstoß vor.

Das Gleiche gilt für die Mitnahme von Personen im Kofferraum.: Zwar verbietet der 2. Absatz die Mitnahme von Personen im Kofferraum, aber der Bußgeldkatalog und der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sehen weder ein Bußgeld, noch ein Verwarnungsgeld für einen Verstoß vor

Das heißt der Fahrer selbst muss weder:

  • mit einem Bußgeld, noch
  • mit einem Verwarnungsgeld, noch
  • mit Punkten, noch
  • mit einem Fahrverbot, noch
  • mit Probezeitrelevanten Maßnahmen

rechnen. Das gilt aber nur solange es keine Verletzten oder Toten gibt.

  • Gibt es bei einem Unfall dadurch verletzte, dass gegen den § 21 StVO verstoßen hat, muss der Fahrer mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen und
  • Gibt es bei einem Unfall dadurch Tote, dass gegen den § 21 StVO verstoßen hat, muss der Fahrer mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung rechnen.

Was bleibt ist, dass Fahrer für die Ordnungswidrigkeit zwar nicht bestraft werden kann, aber die Person die ohne angeschnallt zu sein mitgefahren ist, muss laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit folgenden Bußgeldbescheid rechnen.:

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Tatbestandsnummer: 121172

Tatvorwurf: Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 100 BKat

Verwarnungsgeld: 30,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - verstoß: Nein

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Soviel zu den Folgen im Ordnungswidrigkeitenrecht.

Nach dem Polizeirecht, wird die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr die Weiterfahrt untersagen solange sich zu viele Personen im Fahrzeug befinden. Sprich einer geht zu Fuß.

Versicherungstechnisch hat das Ganze nur Folgen, wenn es zu einem Unfall kommt und Jemand verletzt wird. In dem Fall, kann es sein, dass die Versicherung aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens nicht zahlt.

So, ich hoffe die Antwort war ausführlich genug :-)

Schöne Grüße
TheGrow

damianino 
Fragesteller
 01.05.2016, 23:08

wow, danke :)

Ich meine mich dunkel zu erinnern das der Fahrer des Fahrzeugs dafür zu sorgen hat das sämtliche Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. 

Kann aber sein das sich das geändert hat. 

Findest die Polizei eine Person im Kofferraum wird wird es Fragen geben, viele Fragen....an alle. ^^

Das ist def. verboten.

Alle Personen im Fahrzeug müssen angeschnallt sein, gibt es noch eine 6. Person darf diese zu Fuß gehen. Fährt sie aber trotzdem mit muss sie bei eine Kontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Aber auch der Fahrer kann belangst werden.

Mögliche Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes oder nicht sichern einer Ladung, d.h. was passiert wenn du plötzlich bremsen musst und diese Person kommt von hinten angeflogen?

Eine Person im Kofferraum? Was ist wenn dir einer hinten Auffährt oder du hast einen Unfall, was glaubst du was mit der Person passiert? Verzichte darauf eine 6. Person mit zu nehmen oder fahre zweimal.

Soweit ich weiß, ist generell der Fahrer verantwortlich. Denn er bestimmt, wer oder was mitfährt und sollte im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (und hat damit einen Nachweis über sein Wissen, was gestattet ist und was nicht erbracht) sein. Das muß auf die "unerlaubte , zusätzliche" Person nicht unbedingt zutreffen (Kind, Demente Oma, volltrunkener Schwager)

Der Halter bzw. der Fahrer des Autos ist dafür verantwortlich, dass alle Insassen sich an die vorherrschenden Sicherheitsregeln halten.