GEBLITZT - Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit! Bußgeldverfahren gegen Unbekannt!?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo 123flaxxx123,

ein wenig unschlüssig Deine Frage.

Wenn das Fahrzeug auf Deinen Vater zugelassen ist, kann auch nur er den

  • Anhörungsbogen (erfolgt nur, wenn der Sachbearbeiter auf der Bußgeldstelle festgestellt hat, dass die Person auf dem Foto nicht der Halter sein kann, Beispiel, auf dem Foto 18 jähriges Mädchen, Halter männlich und 50 Jahre alt.)
  • Bußgeldbescheid mit dem Verwarnungsgeld von 15 €

erhalten. Dementsprechend müsstest nicht Du angeben wer gefahren ist, sondern Dein Vater als Halter.

Handelt es sich wirklich um einen Anhörungsbogen, zwecks Fahrerermittlung würde ich den Anhörungsbogen unter Angabe, dass Du gefahren bist zurücksenden. Wird der Anhörungsbogen nicht zurückgesendet, kann es sein, dass die Bußgeldstelle die Polizei um Amtshilfe bitte und diese zwecks Fahrerermittlung zu Euch kommt und mit dem Bild Euch, oder auch die Nachbarschaft befragt, wer die Person auf dem Foto ist.

Handelt es sich bereits um den Bußgeldbescheid, der folgenden Inhalt hat:

**************************************************************************************

Tatbestandsnummer: 103202

Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um .7. (bis 10) km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: *).50. km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).57. km/h.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.1 BKat (andere Kfz) Tab.: 703010

Verwarnungsgeld: 15,00 Euro

************************************************************************************** 

und ist bereits ein Zahlungsträger beigefügt, kann man die 15,00 Euro überweisen und die Angelegenheit hat sich erledigt, da es weder Punkte, noch ein Fahrverbot, noch probezeitrelevante Maßnahmen für den Verstoß gibt.

Der Bogen mit der Frage nach dem Fahrer ist in dem Fall nicht zurückzusenden.

Den Bogen muss, kann und sollte man nur dann   ausfüllen, wenn man mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes nicht einverstanden ist.

Und keine Angst, selbst wenn Du als Fahrer für den Verstoß belangt wirst, hat der Verstoß keine Auswirkungen auf Deine Probezeit. Und Punkte gibt es für den Verstoß genauso wenig wie ein Fahrverbot.

Schöne Grüße
TheGrow

Ließ mal genau. Wenn die Verwarnung bezahlt wird ist keine Angabe des Fahrers erforderlich.

123flaxxx123 
Fragesteller
 16.06.2016, 20:03

Hab genau gelesen. Meinem Vater wird eine Frist auferlegt, bis wann er den Fahrzeugführer (mich) zu benennen hat.

siggibayr  17.06.2016, 07:56
@123flaxxx123

.... oder die Verwarnung zu bezahlen. Nach Bezahlung ist die Rücksendung des Anhörungsbogens nicht mehr erforderlich.

Zahlt die 15,- Euro und gut ist. Alles andere wird unnötig teurer.

123flaxxx123 
Fragesteller
 16.06.2016, 20:01

also kann ich einfach bezahlen und muss keine aussage über den fahrzeugführer machen?

Wenn das Auto auf deinen Papa zugelassen ist könnt ihr die Aussage verweigern die 15€ zahlen und fertig.
Es kann aber sein das dein Papa dann ein fahrtenbuch auferlegt wird... Weiß ja nicht wie lange deine Probezeit noch geht 15€ ist ein Verwarnungsgeld und hat für dich in der Probezeit keine Konsequenzen sofern du in der Probezeit nicht schonmal durch eine Ordnungswidrigkeit mit Verwarnungsgeld aufgefallen bist oder auffällig wirst. Nach der Probezeit kannst du so viele Verwarnungsgelder sammeln wie dein Konto es zulässt

123flaxxx123 
Fragesteller
 16.06.2016, 19:43

naja, ich wurde ingesamt 2 mal geblitzt. An zwei aneinanderfolgenden Tagen. Einmal mit 12 kmh zu schnell und am nächsten Tag mit 7 kmh zu schnell. Meine Probezeit ist in ca. 2 Wochen um. Sonst hab ich nie mist gebaut.

katarofuma  16.06.2016, 19:46

Google mal a und b Verstöße wenn du 2 mal geblitzt wurdest und raus kommt das du das bist hast du ein Problem in Sachen Probezeit

123flaxxx123 
Fragesteller
 16.06.2016, 20:00
@katarofuma

Danke. Habs gegoogelt. Ist weder ein A noch ein B Verstoß, da ich nicht über 21kmh zu schnell war. Daher komm ich nochmal davon. Anscheinend muss ich auch keine Aussage über den Fahrzeugführer machen.

verreisterNutzer  16.06.2016, 19:51

Mit Zahlung der Verwarnung ist der Fallerledigt. Ein fahrtenbuch kann nur im Bußgeld Verfahren verhängt werden

Zahl die 15 schreib das Du es warst und gut ist wen man Mist baut sollte man auch dazu stehen . 

Höchstgeschwindigkeit überschritten um 21 km/h oder mehr dann wird es für die Probezeit gefährlich und zwei mal im selben Jahr über 26 zu schnell dann ist 1 Monat zu Fuss angesagt  .

Zum nachlesen .

https://www.bussgeldkatalog.org/