kann ich verkehrs bußgeld und die Punkte übernehmen,da das Auto auf meine person läuft?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kann ich die Punkte und dass bußgeld übernehmen?

Nein, das geht nicht.

Die Bußgeldbehörde geht bereits davon aus das Du nicht der Fahrer sein kannst. Das ist ja auch nicht schwierig wenn es um Frau/Mann geht. Aus diesem Grund hast Du auch einen Zeugenfragebogen und keinen Anhörungsbogen erhalten. Du kannst Dich zwar auch jetzt noch ungestraft selbst beschuldigen, allerdings wirst Du dann schon bald den nächsten Fragebogen im Briefkasten haben oder kannst unter Umständen auch mit einem Hausbesuch rechnen.

Das Einzige was Dir bleibt ist auf Zeit zu spielen und darauf zu hoffen das hier Verjährung eintritt. Das wäre gut 3 Monate nach der Tat der Fall wenn die Bußgeldbehörde bis dahin die Fahrerin nicht ermitteln konnte. Du solltest also das Schreiben überhaupt nicht beantworten,mehr kannst Du nicht tun...

Markus8369 
Fragesteller
 20.10.2013, 11:50

wenn ich darauf nicht reagiere und den zeugenfragebogen einfach nicht zurück sende, was passiert dann? oder soll ich ein Schreiben aufsetzen und darin die Zahlungsdaten bitten und dass ich die punkte mir zuzuschreiben sind. ??? markus

Crack  20.10.2013, 12:27
@Markus8369

oder soll ich ein Schreiben aufsetzen und darin die Zahlungsdaten bitten und dass ich die punkte mir zuzuschreiben sind.

Nein, keinesfalls.

Es ist rechtlich überhaupt nicht möglich das Du Bußgeld und Punkte übernimmst, da hilft auch kein Kniefall...

wenn ich darauf nicht reagiere und den zeugenfragebogen einfach nicht zurück sende, was passiert dann?

Die Bußgeldbehörde wird natürlich weiter versuchen die Fahrerin zu ermitteln, denn nur gegen sie kann auch das Bußgeld verhängt werden.

Du wirst also ein weiteres Schreiben erhalten mit der Aufforderung die Personalien der Fahrerin bekannt zu geben. Wahrscheinlich kommt auch mal die Polizei zu Dir nach Hause und fragt mit dem Foto in der Hand bei Dir und den Nachbarn nach wer das sein könnte. Wenn die Fahrerin auf die Art identifiziert werden kann dann wird sie zum Tatvorwurf angehört werden und letztendlich den Bußgeldbescheid erhalten. Kann man sie aber nicht ermitteln dann müsste man 3 Monate nach dem Tattag das Verfahren einstellen.

Wenn Du also nichts sagst und Ihr etwas Glück habt könnte die Sache verjähren.

Markus8369 
Fragesteller
 20.10.2013, 14:00
@Crack

wenn die polizei kommt , ich sage nichts außer: kann ich sagen "bitte geben sie mir das aktz. und ihren namen ich werde dies meinen rechtsanwalt übergeben"?

Crack  20.10.2013, 15:23
@Markus8369

Du solltest Dich überhaupt nicht weiter dazu einlassen.

Wenn man Dich fragt wer der Fahrer gewesen ist oder ob Du die Person auf dem Foto kennst: Nein, kann ich nicht sagen.

Alles Andere ist dann Aufgabe der Behörden. Dir können hier auch keine Nachteile entstehen.

Nein, kannst du nicht, denn deine Freundin ist zu schnell gefahren und das hat nichts zu tun mit welchem Auto! Du musst keine Familienangehörige belasten, ansonsten kannst du die Auskunft meines Wissens nach nicht verweigern!

Bußgeld und Punkte sind personenbezogen. Die kannst du nicht einfach übernehmen. Es kann ja auch niemand für einen anderen eine "Strafe absitzen".

Der Bußgeldstelle ist ja bereits bekannt, dass du nicht die Person am Steuer gewesen sein kannst. Das Geld kannst du natürlich überweisen, aber die Punkte werden an die Fahrerin vergeben. Die kannst du auch nicht einfach verschweigen.

Ich würde diesen Bußgeld und die Punkte übernehmen. Wie stelle ich dies an?

Gar nicht, Du dürftest dich zwar selbst belasten, aber da die Behörde ja schon davon ausgeht das Du das nicht sein kannst bringt dir dies nichts.

Nenne Deine Bekannte, sie ist schließlich auch zu schnell gefahren, keine Angaben zur dir bekannten Person zu machen die gefahren ist, steht dir nur bei engen Familienangehörigen zu.

Ja, da es ein Bussgeld ist geht das und ist nicht Strafbar Du gibtst einfach die Sache Zu im Fragebogen. Aber warum willst Du das tun ??? Manche Eltern machen das in der Probezeit ihrer Kinder weil es billiger kommt als ihnen die Nachschulung zu bezahlen. Denn im Bussgeldrecht gibt es im Gegensatz zum Strafrecht nicht den Tatbestent der Strafvereitelng so ist das moeglich. Aber rein Formell bist Du weder verpflichte den Fehre zu benennen nocht die Dich dazu zu auesern. Du must nur im Fragebogen Deine Personalien angeben und einfach die Fahereigenschat nicht zugeben. Dann musse die den Fahere ermitteln aber innerhehalb von 3 Monaten, sonst ist es verjaehrt. Also warum willst Du die Punkte nehmem ???

Crack  20.10.2013, 10:29

Ja, da es ein Bussgeld ist geht das

Nein, das geht nicht!

Wie Du schon der Frage entnehmen kannst steht da:

Ich soll die Person benennnen, da ich diese Person wohl nicht sein könne.

Die Bußgeldbehörde geht also davon aus das Fahrerin und Halter nicht ein und dieselbe Person sein können. Wie soll das also funktionieren? Vielleicht durch eine Geschlechtsumwandlung mit Zeitreise?

Denn im Bussgeldrecht gibt es im Gegensatz zum Strafrecht nicht den Tatbestent der Strafvereitelng so ist das moeglich.

Aber natürlich!

Das was Du meinst ist die Selbstbeschuldigung, die ist nicht strafbar.

Markus8369 
Fragesteller
 20.10.2013, 14:05
@Crack

genau:aufgrund der bisherigen feststellung kommen sie für den vorgenannten Verstoß als verantwortlicher fahrzeugführer/verantwortliche fahrzeugführerin/als verantwortlicher/verantwortliche nicht in betracht.

Schlauerfuchs  20.10.2013, 17:16
@Markus8369

Das einfachte ist eben wenn er sagt er kann sich nicht erinnern wer gefahren ist, dann ist der Fall fue rihm erledigt und die werden ermitteln, allerdings wenn so etwas erneut passiert muss er ein Fahrtenbuch fuehren. Aber er ist nich tverplichtet den Faher zu benenne auch wenn es kein Verwander ist , ist auch so eine Besonderheit im Bussgeldrecht. Also wurde ich raten er s gibt seine Personalien an uns sagt er gibt den Verstoss nicht zu , alles ander sollen die ermitteln. Was viele nicht wissen als Zeuge vor Gericht hat man nur ein Ausageverweigerungsrecht gegenuber Leuten bis zum 3. Grad verschwaegert od. verwandt aber bei der Polizei muss man nicht aussagen.