Wenn jemand mit meinem Auto geblitzt wird , welche Folgen hat das

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Geht an Dich, Du musst den Fahrer preisgeben. Verweiterst Du das, droht (im Wiederhohlungsfall) die Anordnung der Fahrtbuchfuehrung. Das ist unlustig.

nicht erst im Wiederholungsfall sondern man muß das Fahrtenbuch dann absofort führen

@Mismid

Ist Ermessensspielraum. Daher in Klammern.

Das Bußgeld, evtl. Punkte oder anderen Stafen gehen an den Fahrer - wenn er auch der Halter des PKW ist. Wenn nicht geht alles an den Halter, der wird schon wissen, wem er seinen PKW gegeben hat. G L G

Dir wird schriftlich vorgehalten, wann und wo und mit wie viel km/h dein KFZ geblitzt wurde. Es wird davon ausgegangen, dass Du als Halter des Fahrzeugs auch gefahren bist. Dabei wird Dir die Möglichkeit gegeben, rechtliches Gehör zu kriegen. Du wirst wahrscheinlich angeben, dass Du nicht gefahren bist. Daraufhin bist Du Zeuge im OWi-Verfahren und musst preisgeben, wer gefahren ist. Ab dann bist Du sogar dazu verpflichtet, einer Ladung der ermittelnden Behörde folge zu leisten. Du kannst nur die Aussage verweigern, wenn Dir ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Ansonsten MUSST Du wahrheitsgemäß aussagen. Andernfalls droht Dir was!

Oh, achso. Es wird daraufhin natürlich versucht, den Fahrer zu ermitteln. Wenn Du von Deinem (dir zustehenden) Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen solltest, wird beim Ordnungsamt geschaut, wer mit Dir verwandt oder verschwägert ist. Diese Leute werden dann, sofern Sie ins "Raster" passen zum Fotoabgleich auf eine Polizeiwache geladen. Dieser Ladung müssen sie in der Regel nicht befolgen, es sei denn, sie sind als Zeugen geladen. Falls sie Beschuldigte sind und der Ladung nicht nachkommen, kann es sein, dass die Polizei im Rahmen der Ermittlungen an der Haustüre klingelt. Das sollte sich allerdings im Rahmen des Niemand-muss-sich-selbst-beschuldigen-Prinzips nicht negativ auswirken.

dann bekommst du einen Liebesbrief und den kannst an den Verursacher weiterleiten und um Bezahkung bitten..oder du zahlst, oder du streitest alles ab und lasst dir das Foto zum Vergleich kommen (ca. 40 Euro)..

schlimmstenfalls, wenn du nicht erlennbar bist, kann dir das Führen eines Fahrtenbuches beauflagt werden..

ansonsten kommt es darauf an, wie schnell der Geblitzte gefahren ist..

Die Post/Strafe geht erstmal immer an den jeweiligen Fahrzeughalter der im KFZ Brief drin steht, wenn aber jemand anders gefahren ist kannst Du das dann schriftlich mitteilen..wird ja auch ein Bild geben wodrauf man erkennen kann ob Du oder jemand anders gefahren ist