Fahrezughalter und -Fahrer in leben unterschiedlichen Bundesländern?

5 Antworten

Es ist ja nicht das Auto deines Sohnes sondern er fährt es nur. Somit ist es auch erlaubt. Du kannst das Auto auch nur an deinem Wohnsitz auf dich zulassen und nicht am Wohnsitz deines Sohnes.

Eine Frage noch. Darf ich das Auto auch am Wohnsitz meines Sohnes auf mich anmelden, obwohl ich in einem anderen Bundesland wohne?

Man kann ein auto nur auf sich am eingetragenen / gemeldeten wohnsitz anmelden. Sie können das auto auf den Sohn an seinem Wohnsitz anmelden aber als Versciherungsnehmer fungieren, das ist aber teurer. Es spricht nichts dagegen, wenn Sie ihn Flensburg wohnen und das Auto dort auf sich zulassen und es dem Sohn, der in Garmisch wohnt zur Verfügung stellen. Das gibt es in Deutschland zu Hauf. Es gibt ja auch genug Leute die einen Firmenwagen nutzen, der auf die Zentrale der Fa zugelassen ist und diese liegt auch in einem anderen Bundesland.

Das ist kein Problem... Selbst wenn ich Versicherungsnehmer + Halter des Fahrzeugs bin, kann ich Ihnen meinen PKW lebenslang zur Verfügung stellen.

Selbstverständlich ist Ihre Haltereigenschaft auch mit den Bußgeldern bzw. der Abwicklung solcher Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verbunden. Hier kommt der Papierkram zunächst immer zu Ihnen.

hoffe das hilft?

lg mojo

Ja super Danke! ich dachte nur es würde Probleme geben (warum auch immer), wenn ich das Auto anmelde und es jemand in einem anderen Bundesland fährt.

Danke!

Das kommt drauf an auf wen das Fahrzeug zugelassen wird. Wenn du das Fahrzeug auf dich anmeldest und versichert kann dein Sohn trotzdem damit dauerhaft fahren es muss nur bei der Versicherung angegeben sein.

ja, Sie können das Auto auf ihren Sohn anmelden, bzw er sollte das machen. Sie können dann als Versicherungsnehmer fungieren und ihr Sohn als Halter. ABER es könnte sich negativ (für sie) auf die Versicherungsprämie auswirken. bleiben sie bei der jetzigen Variante und kassieren beim Sohnemann ab ;-) das ist am günstigsten...