Welche Konsequenzen habe ich beim transportieren von Personen auf dem Auto oder auf der Ladefläche/im Kofferraum zu befürchten?
Moin erstmal. Ich habe mir einen verstaubten Busgeldkatalog aus 2009 angeguckt und musste bei der Passage "Personenbeförderung und Sicherheitspflichten" stutzen; dort steht unter Lfd. Nr. 97 geschrieben: "Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen" würde einen Regelsatz von 5€ kosten. Keine Punkte, kein garnix. Weitere Konkretisierungen konnte ich nicht finden, außer in Richtung Mitnahme von Kindern. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles ist. Diese 5€ richten sich ja offensichtlich an den Fahrer, wie steht es aber um die Person auf dem Dach? Ist das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr? Welche Konsequenzen haben Fahrer und unerlaubter Mitfahrer zu befürchten? Danke im voraus.
4 Antworten
Hallo,
und warum sollte man so etwas Bescheuertes wie auf dem Dach eines Autos zu fahren machen?
Wenn man jeden möglichen Schwachsinn in die Gesetze aufnehmen würde, dann wären diese noch länger und noch unverständlicher.
Auch das Mitnehmen von (erwachsenen) Personen auf der Ladefläche oder in einem Anhänger kostet leider nur 5 Euro und von daher dürfte das Dach auch nicht mehr kosten.
Grundlegend ist hier § 21 der StVO zuständig.
Eher scherzhaft aber doch auch sinnig, sollte man dafür einfach § 315c Absatz 1, Punkt 1b ins Spiel bringen (können):
Gefährdung des Straßenverkehrs - Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen ...
Das wird nur leider nicht klappen.
Viele Grüße
Michael
Damit hast du wohl leider Recht.
Das wohl so absurd, dass es keine Beachtung gefunden hat und ist zum Glück wohl eher selten bis nie der Fall.
Gruß Michael
Der Tatbestandskatalog enthält die Tatbestände des Bußgeldkatalogs sowie häufig vorkommende Tatbestände von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, also sogenannte Regelfälle.
Das auf dem Dach stehend auf der Autobahn unterwegs zu sein dürfte wohl kaum ein Regelfall sein. Folglich wurde nicht auf diese "unnormale" Verhaltensweise eingegangen.
Eine höhere Strafe wäre sicherlich über einen Auffangtatbestand möglich, sofern der Verstoß der Bußgeldstelle ausreichend erläutert wird.
Scha mal hier nach, da stehen alle Varianten
http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/21-stvo/
Vielen Dank dafür.
Dies sind die Konsequenzen des Bußgeldkatalogs, aber kann man da nach irgendwelchen anderen Gesetzestexten weitere Konsequenzen erwarten?
Es kann doch nicht sein, dass ich wenn ich unangeschnallt auf einem zur Beförderung geeigneten Sitz sitze, mehr zahlen muss, als wenn ich mich bei der Fahrt auf das Autodach stelle. Da muss es doch irgendwo noch weitere Regelungen geben... :/
Das ist so wie es da steht, richtig teuer wird es nur bei Personenschäden in diesem Zusammenhang.
Wenns zu bescheuert ist, ist immer ne MPU drin.
MPU macht Sinn. Aber für wen dann? Wenn der Fahrer behauptet, der Mitfahrer sei unbewusst auf dem Auto mitgefahren wird es wohl schwierig, das zu widerlegen. Dass der Mitfahrer, der sich auf das Dach schwingt, auf die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr geprüft werden soll, wäre allerdings legitim.
Gibt es da schon Präsidenzfälle (oder wie das heißt)?
du hast als Fahrer das Leben von einigen Menschen gefährdet sprich sie einem sehr hohen Risiko ausgesetzt. Das kann bis zur Bewährungsstrafe und mehr führen
solange nichts passiert kannste Bußgeldkatalog anwenden. Falls wegen deinem Leichtsinn jemand zu Schaden kommt ggf Rollstuhlfall wird zahlste Rente. Wenn jemand getötet wird grenzt das zwischen Mord weil Absicht nachgesagt wird und fahrässiger Tötung
Es geht ja nicht darum, wie verrückt die Idee ist. Ich finde das Bild im Kopf einfach zu witzig, dass jemand, der auf dem Autodach stehend von der Autobahnpolizei angehalten wird nur 5 Euro zahlen muss, während der nicht angeschnallte Fahrer ein Vielfaches zahlen soll. Scheint irgendwie ironisch zu sein :D