Wieviele stunden als azubi im monat?

4 Antworten

Hier ist eine Tabelle: http://www.lohn-info.de/zeitberechnungen.html

174 Stunden im Monat wären es bei einer 40-Stunden Woche.

Du hast also 2 Monate an Überstunden geleistet? 

Kurz & knapp: Überstunden in der Ausbildung
    In der Regel sind Überstunden bei Azubis   nicht vorgesehen.
    Es gibt   Ausnahmen, in denen die Ausbildungszeit von Azubis verlängert werden kann, dies muss ihnen jedoch laut Arbeitsrecht als Freizeit (wenn möglich in der gleichen Woche) gutgeschrieben werden.
    Wenn es im Betrieb zu Überstunden kommt, müssen diese den   Ausbildungsinhalten entsprechen. Zudem muss die Arbeitszeit vom Ausbilder im Betrieb überwacht werden.

Ein Monat hat nicht NUR VIER WOCHEN!!!

Das heißt, wenn Du eine 40 Stunden Woche hast, was meist der Normalfall ist, errechnet man seine Monatsstunden so:

40 Wochenstunden X 4,35 ergibt die durchschnittlichen Monatsstunden im Jahr = 174 Stunden im Monat

Was anderes wäre dann der Fall, wenn in Deinem Vertrag tatsächlich 160 Stunden im Monat steht, was ungewöhnlich wäre! Dann hättest Du recht!

Du arbeitest 8 X die Zahl der Arbeitstage (Mo - Fr) des jeweiligen Monats. Das ist doch nicht schwer aus zu rechnen.


RizZeNji 
Fragesteller
 14.09.2017, 16:14

Joa an sich ist es nicht schwer. Aber im durchschnitt 14h mehr pro monat 

Aber naja ich rechne mir das mal durch 

XObelixxxx  14.09.2017, 16:21
@RizZeNji

Er rechnet den Durchschnitt, man nimmt für 3 Monate 13 Wochen X 40h das, dann durch 3 Monate geteilt ergibt 173,33h oder 173h 20Min. Die tatsächliche Arbeitszeit ist aber immer besser für dich.

Ich will auch die Zeit bezahlt haben, die ich wirklich gearbeitet habe und nicht irgendwas ausgerechnetes.

Als Azubi solltest du keine Überstunden machen, vor allem sollten Sie nicht zum Alltag gehören. Wenn es so ist dann musst du frei bekommen, sie dürfen dir nicht ausgezahlt werden.

Würde mal stark an der seriösität des Unternehmens zweifeln

alarm67  14.09.2017, 16:48

Azubis dürfen Überstunden machen (sollte natürlich die Ausnahme sein) und diese dürfen selbstverständlich auch bezahlt werden!

Natürlich muss dabei das Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. das Arbeitsschutzgesetz (je nach Alter des Azubis) zwingend beachtet werden!