ist es richtig das bei teilzeitarbeit überstunden zu 100 prozent gepfändet werden?
Ich arbeite als 25 stunden kraft und habe mir diesen monat 40 überstunden auszahlen lasssen. im netz steht immer das 50 prozent der überstunden nicht pfändbar sind...... nun kam mein gehalt.... ich habe 70 euro mehr als sonst... der rest ist weg. mein arbeitgeber meint das ich als teilzeitkraft kein anspruch auf die 50 prozent habe... das also nur überstunden die über eine vollzeitstelle hinausgehehn nicht pfändbar sind????? ich kann das nicht glauben ... aber auch nichts im netz finden????? hilfe biiiitttteee
3 Antworten
Im Gesetz gibt es hierzu keine ausdrückliche Regelung. Allerdings vertritt die überwiegende Meinung die Auffassung, dass mit "Mehrarbeit" diejenige Arbeit gemeint ist, die über das übliche Maß eines regelbeschäftigten Arbeitnehmers in diesem Betrieb oder in dieser Branche hinausgeht.
Es gibt eine Tabelle über die Pfändungsfreibeträge. http://www.schuldnerakuthilfe.com/images/pfaendungsfreibetraege2011.pdf
An die müssen sich Gläubiger halten.
Ansonsten ist es schon richtig: Der Verdienst aus Überstunden ist lediglich zur Hälfte pfändbar.