Überstundenabzug aufgrund von Übergang Azubi->Facharbeiter?
Hallo,
ich habe in meiner Ausbildung permanent sehr viele Überstunden gemacht. Täglich1-2 + Sonntage und Feiertage. (druckbranche)
Nachdem ich ausgelernt war wurden mir meiner damals 180 Überstunden (azubi) auf 60 Stunden (gesell) runtergerechnet. Da ich vom Stundenlohn her jetzt das 3 fache habe.
Ist das rechtens?
Mein Ausbilder meinte immer in der Ausbildung, dass ich nur meinen Urlaub wegbringen müsse, meine Überstunden werden 1:1 übernommen.
Umso erstaunter war ich dann bei meiner ersten Abrechnung als Geselle.
Hätte ich das gewusst, hätte ich natürlich darauf bestanden in der Ausbildung meiner Stunden abzufeiern. Wären schließlich 5 Wochen gewesen.
4 Antworten
Wo ist das Problem?!?!
Selbstverständlich können Dir Überstunden während der Ausbildungszeit nicht später - als Geselle - mit auf Basis des 3-fach höheren Gesellenlohnes abgegolten werden - das würde (bei 180 Ausbildungsüberstunden) ja der Bezahlung von 540 Überstunden auf Bais der Ausbildungsvergütung entsprechen!
Es gibt - wenn es keinen Freizeitausgleich gibt - 2 Möglichkeiten:
- 180 Überstunden aus der Zeit der Ausbildung werden Dir entsprechend Deiner Ausbildungsvergütung bezahlt - und selbstverständlich nicht entsprechend dem Gesellenlohn, weil Du sie schließlich während der Ausbildung geleistet hast - oder
- 60 Überstunden - also 1/3 der tatsächlich geleisteten - werden Dir auf der Basis des gegenüber der Ausbildungsvergütung 3-fachen Gesellenlohnes bezahlt.
Rechnerisch laufen beide Möglichkeiten auf dasselbe Ergebnis hinaus.
Wenn du die Stunden schriftlich nachweisen kannst, würde ich freundlich im Personalbüro fragen wo die geblieben sind. Es sind deine Stunden die kann man nur wegrechnen wenn sie ausgezahlt wurden, das hat mit deinem jetzigen Lohn nix zutun.
das glaube ich nicht so richtig. Der Azubi hätte diese STunden ja garnicht so aufbauen dürfen. Ich bin da allerdings ( siehe mein KOmmentar unten) auch nicht rechtssicher
Es geht hier nicht darum, die Rechtmäßigkeit der angefallenen Überstunden anzuzweifeln. Sie sind vorhanden (und vom Unternehmen anerkannt), und sollen jetzt entsprechend vergütet werden - nicht mehr und nicht weniger.
Es ist für den Fragesteller relativ sinnfrei, nun hinzugehen und zu sagen, dass die Überstunden hätten gar nicht gemacht werden dürfen.
So what, @Halbammi ???
Danke, mir ist der Sinn der Frage wohl klar, du kannst den Oberlehrer wieder einpacken herr Personaler. MIch würde hier einfach interessieren, ob es überhaupt eine rechtliche Regelung gibt für einen Fall, der garnicht hätte passieren dürfen. Das dieser zum Nachteil des Azubi und Vorteil des AG werden soll. erscheint mir selbst als AG nicht rechtens.
Was der Arbeitgeber hier macht, ist noch sehr kulant, denn er hätte die Anzahl der Überstunden auch dritteln können!
Hat er ja auch getan - entsprechend dem dreifachen Lohn von 180 auf 60.
Damit ist doch alles korrekt bezüglich der Abgeltung!
Ja, stimmt - das hatte ich nicht ganz richtig gelesen.
Am Ende der Ausbildung hätte er dir die Stunden vergüten müssen wenn Du sie während der Ausbildungszeit nicht freigemacht hast, die Vergütung wäre dann zum "Stundenlohn" als Azubi passiert. Insofern ist jetzt zumindest vom Geld her kein Unterschied. Eine "Übernahme" als Geselle ist unüblich.
Das ist wirklich ein schwieriges konstrukt, was dir hie rnur wenige rechtssicher beantworten werden können ( ich gehöre nicht dazu). Ich gebe trotzdem mal meine Einschätzung ab.
1.Ist es nicht rechtens, dass du als Azubi überhaupt Überstunden machst. Du hast eine wöchentliche Ausbildungszeit. Du bist Lehrling, kein arbeitling.
2.Überstunden in dieser Größenordnung kommen zwar oft vor, erlaubt sind sie aber dennoch nicht. Überstunden müssen zeitnah ausgeglichen werden. Es sei denn es gibt tarifliche Vereinbarungen. Die sind dann aber garantiert nicht mit Azubis geltend, sondern mit ausgelernten Angestellten.
3.Selbst wenn es richtig wäre, würde man ganz sicher nicht 3:1 umrechnen. Wenn der AG die Stunden anordnet und stehenlässt ist das sein Problem. Freizeitausgleich oder rechtzeitig auszahlen. Jetzt gibts stress. Ich würde mal bei der zuständigen IHK Nachfragen ( Ausbildungswart)
Alles Gute, der Halbammi ( ich bin Arbeitgeber)
Und ich bin Personaler :)
Dann wirst du ja wissen, dass ein Azubi garnicht für Überstunden in dieser Zahl herangezogen werden darf. MIch interessiert die rechtliche Seite hier schon und würde die Meinung einer IHK oder HWK dazu wissen wollen.
Selbst wenn es richtig wäre, würde man ganz sicher nicht 3:1 umrechnen.
Selbstverständlich ist das (rechnerisch) korrekt bezüglich der Entgeltung der Überstunden:
180 Überstunden auf Basis der Ausbildungsvergütung entsprechen 60 Überstunden auf Basis des 3-fach höheren Gesellenlohns (3x60=180).
ob diese Überstunden während der Ausbildung überhaupt hätte anfallen dürfen (selbstverständlich nicht - jedenfalls nicht in diesem Umfang), ist noch eine ganz andere Frage.
Das heisst hier ist der hilfsbereite Azubi nachher der Dumme? Er hat 180 Stunden gearbeitet und darf jetzt nur 60 Stunden dafür abfeiern? Na das ist sicherlich ein Motivationsschub ohne Grenzen ;-)
@Gerd: Dann beantworte diese Frage doch mal, Interessiert mich wirklich.
Das ist arbeitsrechtlich leider falsch!
Sowohl der Stundenlohn als auch der Stundensatz der "mitgenommenen" Überstunden müssen zeitgerecht (Stichtag: Übergang in den Status Facharbeiter) abgegrenzt werden.
Was der Arbeitgeber hier macht, ist noch sehr kulant, denn er hätte die Anzahl der Überstunden auch dritteln können!
In der Tat wäre es besser gewesen, er hätte die alten (jetzt minderwertigen) Überstunden abgefeiert.