Wieviele Gastr. Gewerbliche Nachmieter darf mein Vermieter ablehnen?

10 Antworten

Du darfst dich an den Vertrag halten ! Entweder kündigen oder verlängern. Der Vermieter muss gar keinen von dir gebrachten Nachmieter nehmen. Wenn er das tut, ist das sein Entgegenkommen.

Dein Verkauf kann nur an jemand erfolgen, den der Vermieter als Nachmieter, sei es während der Mietzeit oder am Ende des Jahres akzeptiert.

Für Dich bedeutet das jetzt, dass du den Mietvertrag nicht verlängern kannst, also die Option nicht ziehen kannst, solange Du willst dass das Mietverhältnis mit Dir fortbesteht.

Der Vermieter will wohl darauf hinaus, dass er selbst nach Auslaufen des Vertrags mit Dir einen Nachmieter sucht und Du hast allenfalls die Möglichkeit, mit diesem über Ablöse zu verhandeln.

Im Rahmen der Vertragsfreiheit hast Du nicht viele Möglichkeiten. Vielleicht kann ein Rechtsanwalt den Vertrag prüfen und die rechtliche Situation für Dich genau klären. Hier kannst du nur eine Einschätzung bekommen.

Der darf alle ablehnen.

Du hast einen Vertrag mit Deinem Vermieter. Sollte dieser Vertrag auf jemand anderen umgeschrieben werden, so kann Dein Vermieter aussuchen, wen er will oder nicht will und ob er das überhaupt will.

Anders wäre das auch gar nicht möglich, Du kannst neimandem vorschreiben, mit wem er einen vertrag einzugehen hat und mit wem nicht.

Das hat mit Gewerbe nichts zu tun sondern mit der Vertragsfreiheit.

Aus diesem Grund kannst Du vielleicht die Einrichtung an einen eventuell akzeptieren Nachmieter verkaufen. Wenn jedoch Dein Vermieter, als Beispiel, selbst einen Nachmieter bringt, weil der z.B. einen Chinamann reinmachen will und Deine Einrichtung absolut zu dessen Plänen nicht passt  und der will Deine Einrichtung nicht, musst Du diese komplett entfernen.

Das dürfte schwierig sein. Du hast zunächst einmal kein Recht, einen Nachmieter zu stellen. Ich gehe dabei davon aus, dass im VErtrag nichts Derartiges geregelt ist, sonst würdest Du nicht fragen.

Es gibt zwar einige Ausnahmen, aber die sind immer von Fall zu Fall verschieden. Und sie müssten, so man sich nicht einig wird, vor Gericht entschieden werden. IdR gilt hier aber, dass der Vermieter  den Nachmieter ablehnen kann, wenn der Mieter das Mietverhältnis mit der ordentlichen Kündigungsfrist kündigen kann und ihm das bis zum Fristablauf
zuzumuten ist.

Dein Vertrag gilt nur noch dieses Jahr, das ist zuzumuten. Vor allem dann, wenn Du den Vertrag noch verlängern willst. Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Du willst den Vertrag verlängern, um dann zu verkaufen. Das ist auf jeden Fall kein Grund für ein Gericht, hier eine Nachmieterregelung zu Deinen Gunsten zu treffen.

Du wirst Dich mit dem Vermieter einigen müssen.

Wenn nicht vertraglich die Nachmietergestellung vereinbart wurde, darf der Vermieter jeden einzelnen Interessenten ablehnen und auf die Erfüllung deiner vertraglichen Pflichten pochen. Dir bleibt also nur, dich mit dem Vermieter zu einigen und ihm entgegenzukommen.

Ich habe eine Bar und möchte diese komplett verkaufen

Vielleicht stehe ich etwas auf dem Schlauch, aber wie soll das möglich sein, wenn du die Bar gemietet hast.