Muss Vermieter Nachmieter bei berufsbedingtem Umzug akzeptieren?
Ich habe Mitte Juni meine Wohnung zum 30.09. gekündigt, da ich berufsbedingt umziehen muss. Dies habe ich auch so in die Kündigung geschrieben, und dazu geschrieben, dass ich gerne einen solventen und geeigneten Nachmieter stellen würde, da der Mietvertrag meiner neuen Wohnung schon ab dem 01.08. läuft.
Der Vermieter hat geantwortet, dass er nicht möchte, dass ich einen Nachmieter stelle bzw. suche.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Ist dies ein "Härtefall", und ist der Vermieter verpflichtet, einen von mir gestellten solventen Nachmieter zu akzeptieren?
5 Antworten
Bei diesem Thema gibt es keine Härtefälle, auch nicht wenn man von einem Tag auf den anderen aus Liebe zusammen in eine Wohnung zieht.
Das ist weder ein Härtefall noch muß der Vermieter einen von Dir gesuchten Nachmieter akzeptieren.
Ist dies ein "Härtefall", und ist der Vermieter verpflichtet, einen von mir gestellten solventen Nachmieter zu akzeptieren?
Kein Härtefall und der Vermieter muss keinen Nachmieter akzeptieren.
Bei einem unbefristeten Mietvertrag mit einer gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist von 3 Mon. kannst Du die Härtefallregelung für die Akzeptanz eines Nachmieters vergessen. Diese Härtefallregelung ist eigentlich nur für Mietverträge mit einem gegenseitigen ordentlichen Kündigungsverzicht bis max. 4 Jahre, oder einem Zeitmietvertrag vom Gesetzgeber gedacht. Bei einem unbefristeten Mietvertrag greift diese Härtefallregelung mit Sicherheit nicht.
http://www.rechtsanwalt-mietrecht-rastatt.de/mietrecht/nachmieter-vorzeitige-k%C3%BCndigung/
Nachmieter muss der Vermieter nicht akzeptieren
Ein Vermieter muss einen vom Mieter ausgesuchten Nachmieter nicht akzeptieren. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Montag (15. November [2010; Anm. von mir]) veröffentlichten Urteil klargestellt (...) http://www.berlinonline.de/themen/immobilien-und-wohnen/mietrecht/1331576-739652-nachmietermussdervermieternichtakzeptier.html