Wieviel MwSt auf Musikauftritt und PA-Verleih?

3 Antworten

M.E. muss in diesem Fall auf den Verleih und den Aufbau 19% MWST berechnet werden, da bei einer geteilten Rechnung die Regel "Hauptleistung folgt Nebenleistung" eben gerade nicht mehr anwendbar ist (derzufolge bei einer Gesamtrechnung nur 7% MWST anzurechnen wären, nachdem der Auftritt - und somit der künstlerische Aspekt - zweifellos die Hauptleistung darstellte).

Ich würde mal so sagen:
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Wenn die Musikgruppe die Anlage auch verleiht, ohne selbst zu musizieren, wäre es eindeutig gewerblich.
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Wenn aber nur die eigene Anlage aufgebaut wird um selbst zu musizieren, sehe ich das auch nur als unselbständige Nebenleistung zum Auftritt - und damit mit 7% Ust-pflichtig.
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Wenn das eine gemietete Anlage ist (Stichwort: wird normalerweise vom Veranstalter gestellt), müßte man nochmal drüber nachdenken.

Was ich nicht verstehe: Wieso will der Veranstalter eine Rechnung haben? Sollte der nicht vielmehr eine ausstellen?
 
Und was "PA-Verleig"?

FordPrefect  17.09.2010, 09:35

Der Veranstalter bucht den Auftritt - und will dafür von der Band eine Rechnung sehen. Warum er nun aber 2 getrennte Rechnungen will, ist mir reichlich unklar. "PA" steht übrigens für "public address" aka Beschallungsanlagen :-)

EnnoBecker  17.09.2010, 09:46
@FordPrefect

Verstehe.
 
In dem Fall kommt es tatsächlich darauf an, ob der Aufbau, Abbau und Betrieb der Geräte als Nebenleistung zur Hauptleistung "Konzert" anzusehen ist oder als eigenständige Leistung.
 
Mein Bauchgefühl sagt mir (anders als FordPrefect), dass es sich um eine unselbständige Nebenleistung handelt. Denn das Ziel, ein Konzert zu veranstalten, kann ohne den Aufbau dere Technik nicht erreicht werden. Also 7% auf alles.
 
Die Sichtweise hat ja auch Auswirkung auf die Ertragsteuer: Wäre der Technikkram eine eigenständige Leistung, so wäre die nicht mehr künstlerisch, sondern gewerblich. Da ihr eine GbR seid, würde eine gewerbliche Tätigkeit auch eure künstlerische infizieren - ihr wäret dann insgesamt Gewerbetreibende.
 
Soweit meine Argumentation. Vielleicht kann jemand mal was Gegenteiliges argumentieren, damit wir zu einem rechtssicheren Schluss kommen.
 
Letztlich könnt ihr aber auch 19% in rechnung stelen. Die Differenz zu den richtige 7% müsstet ihr anmelden und abführen (unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer, § 14c (1)) - und der Veanstalter dürfte dennoch nur 7% abziehen. Spätestens sein Betriebsprüfer wird ihm das dann deutlich machen.

FordPrefect  17.09.2010, 10:27
@EnnoBecker

Gutes Argument. Allerdings wird (zumindest meiner Erfahrung nach, und die ist auf diesem Sektor schon etwas angestaubt) die Technik normalerweise vom Veranstalter gestellt. Insofern sehe ich das schon als Nebenleistung an (zumindest aus der Sichtweise der auftretenden Band, denn vermutlich betreibt sie den PA-Verleih nicht als Gewerbebetrieb). Ich würde aber auch dazu raten, eher die 19% als die 7% anzusetzen; das lässt sich später ggfs. leichter korrigieren :-)

EnnoBecker  17.09.2010, 10:33
@FordPrefect

"normalerweise vom Veranstalter gestellt"
 
Ja. Deswegen meine Frage im ersten Kommentar. Dann könnte er aber keine Rechnung von der Band kriegen. Wahrscheinlich bauen die Jungs selber auf. Und dann bin ich wieder bei der unselbständigen Nebenleistung, denn der Aufbau und Betrieb der Technik ist isoliert betrachtet ja völlig uninteressant.

ZauberinDanny  18.09.2010, 16:14
@EnnoBecker

Ich würde auch nur eine Rechnung stellen und die mit 7% USt. Für den Veranstalter ist die USt eh nur ein durchlaufender Posten. Wenn die GbR aber gewerblich infiziert wird hat das nicht nur Auswirkungen auf die Einkommensteuer, sondern auch auf die KSK!

EnnoBecker  19.09.2010, 12:21
@ZauberinDanny

Weia, die KSK hab ich ja gänzlich unterschlagen! Die darf man ja nicht vergessen!
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Trotzdem, die KSK Stört sich auch nicht daran, ob das FA nun 7 oder 19 Prozent nimmt.

soulbrotherg  12.01.2014, 00:35
@EnnoBecker

KSK, hat Zauberin richtig erwähnt, interessiert sich SEHR wohl dafür,

ob der Musiker 7 oder 19 % in Rechnung stellt.

Zumindest, wenn Sie die Rechnungen überprüft,

was jederzeit passieren kann.

Das Problem: wer 19 % für z.B. Technik in Rechnung stellt,

ist für die KSK eindeutig kein Künstler, sondern Anlagenverleiher.

Und das gilt leider auch, wenn es nur gelegentlich passiert!!!!

Und damit würde der "Künstler" von der KSK einen Brief bekommen,

daß er NICHT mehr bei der KSK Mitglied sein kann.

FATAL.

Deshalb: Unbedingt vermeiden, diesen "Verdacht" bei der KSK aufkommen zu lassen!

Inzwischen ist für die meisten Unterhaltungsmusiker die Steuererklärung ans Finanzamt sehr vereinfacht, online per Elster vorgeschrieben.

In der Regel beleglos.

Deshalb rate ich dazu, generell alles mit 7 % als Gesamtrechnung für Musik zu schreiben, und evtl. so lieber zu riskieren, daß das Finanzamt mal bei einer angeforderten Rechnung nachfragt, weshalb keine 19 % angesetzt wurden

Im schlimmsten Fall zahlt man dann die paar % nach.

Auf jeden Fall das kleinere Übel, als aus der KSK zu fliegen.

Dort kommt man so schnell nicht wieder rein.