Vorsteuer im Folgejahr abziehbar

4 Antworten

Also ich weiß nicht genau was du meinst aber VORST(vorsteuer) wird immer beim Kauf benutzt und UST(umsatztsteuer) beim verkauf

Editiert.

Das ergibt sich aus § 15 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz.

Normalerweise ist die Vorsteuer abziehbar, wenn die Leistung für das Unternehmen erbracht wurde und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Davon gibt es eine Ausnahme: Die Rechnung wurde vor der Leistung erbracht und auch schon gezahlt. Dann ist die Vorsteuer trotzdem abziehbar.

Jetzt ist aber folgendes denkbar: Die Rechnung kommt gegen Ende des Wirtschaftsjahres und die Leistung oder Zahlung erfolgt erst im Folgejahr.

Da kann die Rechnung trotzdem netto gebucht werden, aber die Vorsteuer ist noch nicht abziehbar und kommt daher auf das Konto "Vorsteuer im Folgejahr abziehbar".

Weitere Möglichkeit:

Eine Lieferung oder Leistung wird am Ende eines Wirtschaftsjahres erbracht. Die Rechnungstellung erfolgt aber erst im folgenden Jahr.

Die Kostenbuchung erfolgt wegen der Abgrenzung im alten Jahr: Kosten + Vorsteuer im Folgejahr abziehbar an Verbindlichkeiten. Im Folgejahr lautet die Buchung: abziehbare Vorsteuer an Vorsteuer im Folgejahr abziehbar. Und für die Zahlung: Verbindlichkeiten an Bank