Umsatzsteuer auf PayPal-Konto Umsätze

5 Antworten

Wenn das Unternehmen digitale Güter vertreibt, sind diese Umsätze steuerbar, unabhängig davon, wie die Bezahlung erfolgt. Das ergibt sich aus § 1 Abs. 1 UStG.

Wie die Umsatzsteuer dann zu erheben und abzuführen ist, kann ganz unterschiedlich sein. Wenn Du Dich da nicht auskennst, solltest Du dringend einen Steuerberater oder zumindest ein Buchführungsbüro einbeziehen, sonst kannst Du alle USt nachzahlen.

Hallo, die Frage ist erstmal, wie hoch ist dein Jahresumsatz, bist du umsatzsteuerpflichtig oder als Kleinunternehmer befreit? Wenn ustpflichtig, ist die Frage schreibst du Rechnungen oder sind die Zahlungen auf Paypal eingegangen ohne Rechnungsstellung. Hast du soll- oder istversteuerung, wenn du ust-pflichtig bist? Sollverst. = USt abführen bei Rechnungsstellung, IStversteuerung: USt abführen bei Zahlungseingang. Hast du auch im Ausland Kunden, läuft´s wieder anders. Die Antwort von JiaoJu ist auch richtig. Das Paypal-Konto ist wie jedes andere Bankkonto zu betrachten.

vSutler 
Fragesteller
 12.11.2014, 15:27

Danke für die Antwort!

Also zu rechnen ist mit einem Jahresumsatz von 100-300 Tausend Euro. Ich bin entsprechend kein Kleinunternehmer und meiner Überzeugung nach USt-pflichtig. Wenn ich es mir aussuchen könnte, würde ich keine Rechnungen schreiben für die Zahlungen, die auf Paypal eingehen. Ob Soll- oder Istversteuerung kann ich nicht sagen. Ging bisher immer von Sollversteuerung aus. Kunden im Ausland habe ich aber nicht. Hoffe, das hat es etwas klarer gemacht :D

Leonara  12.11.2014, 16:59
@vSutler

Für Onlinehändler, die grundsätzlich Gewerbetreibende sind, sieht das Steuergesetz die Buchführungspflicht vor, sobald folgende Grenzen überschritten werden:

Umsatz von mehr als 500.000 € oder
Gewinn von mehr als 50.000 €

Die einzubeziehenden Größen (Umsatz und Gewinn) müssen jeweils im Einzelfall berechnet werden. Dann bist du buchführungspflichtig, musst Rechnungen schreiben, Bilanz erstellen etc. Wenn du darunter bist, bist du noch Kleinunternehmer und kannst dich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Das ist ungünstig, wenn du hohe Anschaffungskosten, Handelswaren mit Vorsteuerausweis hast. Wenn nicht, brauchst du keine USt abzuführen und kannst deinen Kunden somit einen Rabatt von 19% geben. Wenn du buchführungspflichtig bist und bilanzieren musst, brauchst du auf jeden Fall einen Steuerberater. Was ist eigentlich ein UG? Für Kapitalgesellschaften gibt es wieder andere Vorschriften.

diese Frage beantwortet gern der Steuerberater Ihres Vertrauens.

im Ernst: willst Du hier auf dieser Plattform Infos bekommen, die nur Halbwahrheiten sind?

bei der Umsatzsteuer sind soviele Punkte zu beachten (Ort der Lieferung / sonstigen Leistung), die Dir nur ein Steuerberater so beantworten kann, dass Du bzw. die UG abgesichert ist.

Dirk-D. Hansmann  12.11.2014, 08:28

Schöner Einwand!!! Online-Umsätze... ob es noch gilt kann ich nicht sagen, aber Ort der Leistung war mal da wo der Server stand... Viel Vergnügen bei der rechtlichen Beurteilung dieser Vorgänge...

Was war da noch? Ach, ja, wer wollte für die Frage was von der Rechtsform wissen?

Toll wie die Leute alle Geld sparen. Es gilt weiter das Motto: Es hat sich schon mal jemand tot gespart...

Wünsche Dir noch einen schönen Tag!

Mit der Umsatzsteuer werden Lieferungen und sonstige Leistungen belastet. Dagegen handelt es sich bei den Geldern die bei Paypal gebucht werden normalerweise um eine Gegenleistung, die jemand erbringt, um eine Lieferung oder eine sonstige Leistung zu erhalten. Der Zahlungsverkehr selbst unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

Die Frage hatte ich direkt bei PayPal gestellt und als Antwort erhalten, das die gebühre dort (auf dem Kontoauszug ersichtlich) ohne USt sind. Nur wenn man diese weitergeben will an die Kunden, müssen diese mit der gleichen Steuer wie die Hauptsache weitergegeben werden (also oben drauf). Hoffe meine Antwort war verständlich. Wenn es schriftlich benötigt wird, einfach eine Mail an den Kundenservice; Antwort kommt innerhalb 1 Tag.

vSutler 
Fragesteller
 12.11.2014, 15:31

Ging es bei deiner Antwort jetzt nur um die PayPal-Gebühren? Soweit ich weiß, kann man diese ja als Betriebskosten behandeln. Meine Frage bezog sich aber auf die generelle Umsatzsteuerpflicht auf Zahlungsvorgänge auf meinem PayPal-Konto. Sagen wir z.B. ich verkaufe digitale Güter, für die ich keine Ausgaben habe. Diese werden gekauft, auf einer Webseite gehandelt und anschließend wieder gegen Euros getauscht. Dabei bleibt mir natürlich nur eine geringe Gewinnmage, sodass ich mir bei Umsätzen in fünfstelliger Höhe die Umsatzsteuer, die anfiele gar nicht leisten kann.

JiaoYu  12.11.2014, 16:16
@vSutler

Also Zahlungseingänge auf dem PayPal (oder auch sonstigem Konto) sind doch a. G. von Verkäufen Deiner digitalen Güter.. Und diese Verkäufe sind mit Rechnungen zu belegen, in welchem auch die jeweilige, selbst erteilte fortlaufende Rechnungsnummer enthalten sein muss. Beispiel: Verkauftes E-Book zu 10,- zzgl. USt = Rechnungsbetrag. Und dieser Rechnungsbetrag geht auf dem Paypalkonto vom jeweiligen Käufer ein. Davon behält Paypal Gebühren ein. Die DIR in Rechnung gestellten Gebühren betreffen also nur deine Firma (=Betriebsausgabe, ohne Steuer). Also bei meiner Firma reicht es immer, wenn ich die Buchung auf dem Paypalkonto mit der dazugehörigen RG-Nr. versehe (handschriftlich), damit ich diese dann den RG-Kopien zuordnen kann. Wurde bisher auch so vom FA anerkannt.

"ich verkaufe digitale Güter, für die ich keine Ausgaben habe"...Toll, wie geht denn das? Wenn ich digitale Bücher erstelle (E-Book mit Anleitungen z. B.) habe ich Ausgaben: Strom, Arbeitszeit, Heizung, Arbeitszimmer... Wenn die "Gewinnmarge" zu gering sein sollte, sollte ggf. neu kalkuliert werden. Und wenn ich die USt für ein Produkt erhalte, kann ich dafür aber die USt für Dinge die ich selbst einkaufen muss, um das Produkt zu erzeugen, gegenrechnen. Und nur das, was übrig bleibt, ist abzuführen! Die USt, selbst wenn du keinerlei Ausgaben haben solltest (was ich mir nicht vorstellen kann), ist doch nur ein durchlaufender Posten, d. h. diese steht dem Finanzamt zu und ist abzuführen. Die wird dir doch von den Kunden bezahlt... Voraussetzung ist natürlich, das man für jede Haben-Buchung auch eine Rechnung erstellt! Und bei deiner Umsatzgröße (klingt für mich etwas unrealistisch, denn ich kenne die digitalen Güter nicht, die du verkaufst), solltes du dir schnellstens einen Steuerberater zulegen. DAS Geld muss einfach da sein, oder Du bist wie ich Buchhalter und traust es Dir allein zu.