Haftpflichtschaden am Handy! Summe der Erstattung angemessen?

4 Antworten

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Wen Du Dir ein Ersatzgerät beschaffst und einen Beleg mit ausgewiesener Mehrwertsteuer einreichst, kannst Du die Mehrwertsteuer bis zur Höhe von 19% auf den Zeitwert - also bis zu 85,50 € - noch zusätzlich erstattet bekommen. Geht aus dem Beleg ein geringerer Mehrwertsteuerbetrag hervor, wird nur der geringere Betrag erstattet.

Damit wäre die Entschädigungsleistung insgesamt bei 535,50 € brutto zu sehen. Dieser Betrag ist für Dein zwei Monate altes Gerät angemessen.

silvermir 
Fragesteller
 14.09.2017, 17:30

Muss es das selbe sein? Kann ich mir beispielsweise das Note 8 oder ein iphone kaufen? Wird dann trotzdem die mwst. Erstattet?

Sie wollen einen Zeitwert in Höhe von 450€ Netto erstatten.

Was kostet exakt dasselbe Smartphone heute im Handel? Deutlich mehr als 450 EUR netto? Dann wäre die Summe eher nicht angemessen. Benutze einen Preisvergleich im Internet, Dein Händler um die Ecke könnte eventuell noch einen viel zu hohen Preis verlangen ohne die aktuelle Marktlage zu berücksichtigen.

silvermir 
Fragesteller
 13.09.2017, 15:40

Es ist ein Samsung galaxy S8 der aktuelle Neupreis liegt bei Amazon bei 630€ inkl mwst

NamenSindSchwer  13.09.2017, 15:47
@silvermir

Neupreis interessiert nicht, die Frage ist was ein 2 Monate altes, gebrauchtes Modell kostet. 

GanMar  13.09.2017, 15:48
@silvermir

hmm - nimm doch mal telefonisch Kontakt zum Sachbearbeiter der Versicherung auf, ein Abschlag von knapp 100 Euro erscheint mir bei einem zwei Monate alten Gerät dann doch ein wenig hoch. Die normale Nutzungsdauer wird doch wohl bei mehr als nur 12 Monaten liegen, oder?

GanMar  13.09.2017, 15:55
@NamenSindSchwer

Mir stellt sich die Frage, ob der zweimonatige Gebrauch einen so hohen Wertverlust gegenüber einem ungebrauchten Gerät verursacht. Ich gebe allerdings zu, daß ich das möglicherweise nicht richtig beurteilen kann, da ich mein Handy seit mehr als 8 Jahren nutze und sich noch nie die Notwendigkeit ergab, es gegen ein neueres Gerät zu ersetzen. Daher gehe ich natürlich von einer entsprechend langen Haltbarkeit und daraus resultierend geringem Wertverlust aus.

NamenSindSchwer  13.09.2017, 16:09
@GanMar

Der Wertverlust von diesen elektrischen Geräten ist in der Tat sehr hoch, da kommt ja alle paar Monate ein neues Modell raus und man bekommt den Vorgänger anschließend regelrecht hinterhergeworfen. 

Wobei mir ~260€ (799€ zu 535,50€) bei nur 2 Monaten auch etwas viel erscheinen. Hier stellt sich ja aber schon die nächste Frage, warum er vor 2 Monaten 799€ bezahlt hat wenn das Gerät neu bei Amazon für 630€ zu haben ist. Dann wären es ja nur ~100€ was absolut angemessen wäre. 

Zum Vergleich: Ich hab erst vor kurzem eine Smartwatch reguliert, die ebenfalls 799€ gekostet hatte. Für das 1 Jahr alte Gerät lag der Zeitwert (über Sachverständigen ermittelt) bei lediglich 450€ brutto. 

silvermir 
Fragesteller
 13.09.2017, 20:13

Wieso ich 799€ gezahlt habe? Nunja 1. Gabs das handy zum Vertrag dazu und 2. Hat es vor 3 Monaten noch 799€ gekostet ( zumindest bei Saturn dort wo ich es gekauft habe)  3. Ich habe den schaden bereits vor einem Monat gemeldet. Es muss mir doch der Preis erstattet werden von dem Tag als es beschädigt wurde oder?

GanMar  14.09.2017, 11:04
@silvermir

Es muss mir doch der Preis erstattet werden von dem Tag als es beschädigt wurde oder?

Zu ersetzen ist Dir der Schaden. Und wenn heute der Schaden für lediglich 20 EUR ersetzt werden könnte, dann wären auch nur 20 EUR zu erstatten - vollkommen unabhängig davon, was es gekostet hätte, den Schaden in der Vergangenheit zu ersetzen.

silvermir 
Fragesteller
 14.09.2017, 11:54
@GanMar

Was ist mit dem Nutzungsausfall? Ich konnte das Gerät 1 Monat lang nicht benutzen. Das ist doch eine Benachteiligung. Ist das vom Gesetzgeber nicht reguliert?

GanMar  14.09.2017, 11:55
@silvermir

Du hast einen Monat lang nicht telefoniert?

silvermir 
Fragesteller
 14.09.2017, 17:20
@GanMar

Nein habe ich nicht. Das Gerät hat sich nicht mehr einschalten lassen

GanMar  15.09.2017, 08:31
@silvermir

Okay. Du kannst den finanziellen Schaden beziffern, der Dir dadurch entstanden ist? Denn eine "Benachteiligung" allein stellt nicht unbedingt einen Schaden dar. Bist Du selbstständig, mußt ständig erreichbar sein und hast Dir daher ein Ersatzgerät mieten müssen? Nee, hast Du ja nicht, da Du nach eigener Aussage nicht telefoniert hast. Dann war das ja auch nicht notwendig.

Die Haftpflicht zahlt nach Zeitwert, also den kompletten Neupreis kriegst du nicht mehr...

Die zahlen das jetzt in Netto aus, wie du geschrieben hast 450€ und wenn du die Rechnung für ein neues einreichst kriegst die mwst noch drauf.. also ca.535€.

Das ist aber für ein 2 Monate altes Handy trotzdem noch etwas wenig!

LG Lisa

Sie werden dir definitiv so wie es sich liest das Geld nicht auszahlen. Du kannst die Differenz von deinem Bruder verlangen, falls er alt genug ist.

GanMar  13.09.2017, 18:56

Verlangen ja, bekommen nicht. Wenn Forderungen geltend gemacht  werden, die den von der Versicherung ermittelten und regulierten Schaden hinausgehen, kann gern einen Anwalt nehmen und klagen. Dann sitzt im Zweifelsfall ein von der Versicherung gestellter Anwalt auf der Gegenseite. Und wer den Schutz einer Haftpflichtversicherung genießt, wird jede Forderung seiner Versicherung zur Erledigung vorlegen. Und "erledigen" heißt entweder Schaden ermitteln und erstatten oder als unberechtige Forderung abweisen.