Wieviel Harz4 bekomme ich wenn der Partner verdient?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Jobcenter wird euch sehr wahrscheinlich von Anfang an als BG - zählen,da du bereiz in der 20 SSW - bist,da wird es nichts mit dem so genannten Probejahr werden !

Es kommt dann auf eure angemessenen Kosten für die Unterkunft und Heizung an,ob ihr noch einen Anspruch habt.

Der Bedarf würde für euch jetzt betragen :

  • Regelsatz du 353 €
  • schwangeren Mehrbedarf 17 % an der 13 SSW - das sind noch mal 60 € bis zur Geburt
  • Regelsatz er 353 €
  • Regelsatz Kind 229 €
  • angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung ( Warmmiete )

Davon sind dann Kindergeld und Unterhalt / Unterhaltsvorschuss auf den Bedarf der Tochter anzurechnen.

Vom Einkommen des Partners kann er min.330 € vom Nettoeinkommen laut § 11 b SGB - ll absetzen. Somit hätte er noch ca.1270 € anrechenbares Einkommen.

Zieht man davon die Regelsätze und Mehrbedarf ab,sind es noch ca.275 € anrechenbares Nettoeinkommen vom Partner.

Zu diesen ca.275 € kämen dann noch 184 € Kindergeld + Unterhalt / Unterhaltsvorschuss und dann müsstet ihr bei ca.min.580 € anrechenbarem Einkommen liegen.

Wenn ihr also nicht gerade eine hohe angemessene Warmmiete haben dürft,weil des die Angemessenheit so vorsieht,dann werdet ihr keinen Anspruch auf ALG - 2 mehr haben.

Ab der Geburt fallen zwar deine 60 € Mehrbedarf weg und es kommen noch mal 229 € Regelsatz fürs Baby dazu,das würden dann ca.300 € sein,die euch fehlen,aber dafür kommen ja dann 184 € Kindergeld dazu und min. 150 € Elterngeld,wenn du es auf 2 Jahre bekommst.

Dann liegst du selbst mit dem Abzug der 30 € Versicherungspauschale,die dir von deinem Elterngeld abgezogen würden ( wenn du keinen Nebenjob hast ) über diesen ca.300 €,also wahrscheinlich kein Anspruch.

Ich würde also einen Antrag auf ALG - 2 stellen und wenn dieser abgelehnt wird,dann einen Wohngeldantrag stellen,dieser greift dann rückwirkend auf das Datum des Antrags auf ALG - 2 zurück.

isomatte  18.05.2014, 07:03

Noch ein Zusatz zur Antwort !

Wenn der Partner dann deine Pflichtbeiträge zahlen muss,ca.160 € im Monat,dann könnte unter Umständen wieder ein ALG - 2 Anspruch bestehen.

Das kommt dann darauf an,ob du das Elterngeld auf 1 oder 2 Jahre bekommst oder dieses aus deinem vorherigen Erwerbseinkommen berechnet wurde.

Dann kannst du nämlich Freibeträge von max.300 € vom Elterngeld absetzen,die nicht auf eine evtl. ALG - 2 Aufstockung angerechnet würden.

Wen man mit dem Kindsvater zusammenzieht kommt meiner Meinung nach ein "Probejahr" gar nicht mehr in Betracht ... das ist ganz klar eine Bedarfsgemeinschaft ...

neben dem Einkommen des Partners, sollte es doch auch nioch Unterhalt für Kind Nummer 1 geben?

Du bekkämst Elterngeld ....

das müste also mal genau gerechnet werden ...

Mit 1.600 netto wirst du nichts mehr bekommen. Es sei denn ihr hättet eine sehr teure Wohnung.

Ein gemeinsamer Antrag auf Wohngeld hätte bessere Aussicht auf Erfolg. Ihr solltet den Anspruch auf dem JobCenter genau durchrechnen lassen, sonst verlierst du deinen Krankenversicherungsschutz. Es kann sein, dass ihr genau durch deinen Kassenbeitrag trotzdem wieder bedürftig werdet.

Kommt drauf an, wie lange Ihr schon zusammen lebt. Wenn es schon mehr als ein Jahr ist, wirst Du voraussichtlich nichts mehr bekommen. Es kommt aber auch auf Unterhaltszahlungen für das Kind sowie die Miet- und Heizkosten an.

pong26 
Fragesteller
 17.05.2014, 23:34

Hallo skyfly71, wir leben noch gar nicht zusammen. Und würden aber gern zusammen ziehen... Würde ich dann Harz4 bekommen?

isomatte  18.05.2014, 06:09
@skyfly71

Laut deinem Beitrag unter Punkt 3.steht,wenn Kinder im Haushalt betreut oder versorgt werden !

Das bedeutet,es muss nicht zwingend das eigene Kind sein,dann kann das Jobcenter auch eine Unterhaltsvermutung anstellen und dann müssten sie dem Jobcenter schon belegen,das diese Vermutung nicht den Tatsachen entspricht.

Anders als bei Paaren ohne Kind,dann muss das Jobcenter schon einen Nachweis innerhalb dieses 1 Jahres vorbringen um ihre Vermutung zu bekräftigen.

Außerdem wird er mit seinem Einkommen gleich für sie und ggf.das Kind einstehen müssen,denn sie ist bereiz in der 20 SSW - und da geht das Jobcenter automatisch von einer BG - aus.

Wenn,dann könnten nur alle zusammen eine ALG - 2 Aufstockung erhalten.

skyfly71  18.05.2014, 09:19
@isomatte
und dann müssten sie dem Jobcenter schon belegen,das diese Vermutung nicht den Tatsachen entspricht.

Das ist richtig. Dafür reicht aber ein formloser Zweizeiler der Kindesmutter, dass der Partner die Kinder nicht über gelegentliche Kinderbetreuung nicht mit erzieht.

denn sie ist bereiz in der 20 SSW - und da geht das Jobcenter automatisch von einer BG - aus.

Woher kommt denn DIE Weisheit?

isomatte  18.05.2014, 12:22
@skyfly71

So einfach wie du dir das vorstellst wird es mit Sicherheit nicht werden !

Das mag zutreffen wenn kein Kind vorhanden ist,da reicht eine wahrheitsgemäße Aussage aus,das sie für einander nicht einstehen wollen und das zumal sie dann das so genannte Probejahr in Anspruch nehmen könnten.

Es ist ja auch nicht die Rede davon,das er die Erziehung des Kindes übernehmen soll,sondern es reicht hier aus,das er das Kind ab und zu betreut und auch verpflegt,von Erziehung steht da nichts unter Punkt 3.

Würden sie eine reine WG - begründen und jeder bzw.er sein eigenes Reich haben,würde das gar kein Problem sein.

Was denkst du denn,was der SB - hier voraussetzt,wenn sie zusammen ziehen und sie gleichzeitig bekannt gibt,das sie von ihrem Partner in der 20 Woche schwanger ist?

Da brauch sie gar nicht mit einem Zweizeiler zu kommen,das er bzw.sie nicht für einander einstehen wollen. Die Schwangerschaft und der Zusammenzug sind hier Hinweis genug,das sie bereit sind für einander einzustehen.

skyfly71  18.05.2014, 12:48
@isomatte

Es reicht nicht, etwas zu unterstellen oder zu vermuten. Den Beweis, dass eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft vorliegt, hat das Jobcenter zu führen. Und da es dabei im Wesentlichen auf innere Haltungen ankommt, ist dies praktisch nicht möglich.

Im Übrigen stelle ich mir da auch nix vor, sondern hab schon mehrere Paare mit ähnlicher Konstellation gehabt. Und da wars überhaupt kein Thema, dass die vor der Geburt schon eine Bedarfsgemeinschaft sein sollen.

isomatte  18.05.2014, 13:26
@skyfly71

Das sehen die Jobcenter sehr wahrscheinlich dann wie sie wollen,denn bei uns ( eigene Erfahrung mit meinem Sohn und seiner damals schwangeren Freundin ) wurden sie von Anfang an als BG - eingestuft und da hat selbst ein Widerspruch nichts geholfen !

Da wirst du wohl nichts mehr bekommen....Hinzu kommt, dass dein Freund dich krankenversichern muß... Warum heiratet ihr nicht, wenn ihr schon plant eine Familie zu gründen?