Ab wann bekommt jemand kein Hartz IV mehr? Lohn Ehegattin usw..

7 Antworten

Das stimmt, ja.

353 + 353 Euro sind die Regelsätze, dazu kommt noch die angemessene Miete.

Wenn die beiden zusammenleben, dann stimmt das. Das Jobcenter wird das auch exakt vorgerechnet haben, das kann man dann auch nachrechnen.

Wenn keine Kinder da sind, dann verdienst sie ja wohl wirklich genug fuer beide. Und dann gibt es kein Hartz IV. Die beiden leben in einer Bedarfsgemeinschaft.

Die beiden haben einen Bedarf von 391 und 353 pro Person, dazu kommen noch angemessene Miete und Heizkosten. Von den 2000 netto gehen 100 Euro Freibetrag ab und der Rest wird 80 zu 20 angerechnet, also stehen mit ca. 1500 Euro deutlich mehr Geld zur Verfuegung, als benoetigt wird.

Es sind derzeit 2 x 353 € und ab 01.01.2015 dann 2 x 360 €,da der Regelsatz angehoben wird,dann auch nicht mehr 391 € sonder 399 €,da liegt die Erhöhung bei 8 € !

Freibeträge berechnen sich vom Brutto und werden dann erst vom Netto abgezogen,deshalb dann auch ca.1700 € anrechenbares Nettoeinkommen.

Freibeträge auf Erwerbseinkommen § 11 b SGB - ll

Ja, ist korrekt und auch richtig so.

Warum? Weil ALG2 für Bedürftige ist. Deine Freundin und ihr Mann bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Das Haushaltseinkommen ist 2000€ netto. Damit können die beiden kein ergänzendes ALG2 bekommen.

Im Falle einer Trennung bekäme er übrigens auch eine Ablehnung. Da ihm bis zur Scheidung Trennungsunterhalt zustünde, welchen die Frau dann zu zahlen hätte - ihr Selbstbehalt läge dann bei ca. 1050 Euro.