Schwanger Hartz 4 Partner arbeitet. Hilfe bitte?

6 Antworten

Wenn ihr zusammen zieht bildet ihr spätestens 6 Wochen ( Mutterschutz ) vor dem errechneten Geburtstermin eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), in dieser würdet ihr zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet sein, sofern dies möglich ist !

Bildet ihr also eine BG - dann würden euch derzeit jeweils 374 € Regelleistung für den Lebensunterhalt zustehen, bei dir kämen bis zur Geburt wegen der Schwangerschaft noch 17 % Mehrbedarf von diesen 374 € dazu.

Dazu kommt dann die derzeitige KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ), dass würde dann euren Bedarf ergeben.

Solange das Kind noch nicht da ist könnte er von seinen 1200 € Netto min.300 € Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll in Abzug bringen, es blieben dann max.um die 900 € anrechenbares Einkommen übrig.

Von diesen 900 € ginge dann erst einmal sein eigener Bedarf ab, also 374 € Regelleistung + 50 % von der Warmmiete, der Überschuss würde dann auf deinen Bedarf angerechnet, den Differenzbetrag würde es als Aufstockung geben.

Wenn das Kind dann geboren ist fällt dein Mehrbedarf von 17 % weg, dafür kämen dann derzeit eine Regelleistung für 1 Kind von 0 - 5 von 240 € dazu, die Warmmiete wird dann durch 3 Personen geteilt, euch steht Kindergeld von derzeit 194 € zu, dieses ist vorrangig Einkommen des Kindes und dir steht Elterngeld von min.300 € pro Monat zu.

Je nachdem ob du vorher gearbeitet hast oder nicht würde dann das Elterngeld bis auf 300 € Freibetrag auf den Bedarf angerechnet, hast du vorher nicht gearbeitet und würdest nur die 300 € Elterngeld bekommen, dann kannst du in der Regel nur 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen, die restlichen 270 € würde anrechenbares Einkommen sein.

Es sei denn du beziehst das Elterngeld über 2 Jahre, dann würdest du monatlich nur 150 € bekommen, dann würden nach Abzug der 30 € max.120 € anrechenbares Einkommen bleiben.

Vielen Dank, sehr Aussagekräftige Antwort. Danke!

Das beantwortet dir das Jobcenter sehr gern. Das Gehalt deines Partners wird angerechnet.

Das ist mir bewusst danke, aber ich dachte vielleicht kennt jemand die Obergrenze (wenn es sowas gibt). Muss ja auch alles gut bedacht sein und Vorsicht ist besser als Nachsicht. Lg

@Vanessa948

Das stimmt so nicht, denn...

Schau mal hier nach: gegen Hartz4.de

Hartz IV-Urteil: Partner von Hartz IV-Bezieher hat keine Auskunftspflicht

Moin

Das kann man natürlich nicht pauschal sagen, da eure Miethöhe nicht bekannt ist. Ca 300,- € seines Einkommens wären Freibetrag, dazu kommen mit Baby Regelsätze von 416,- + 374,- + 240,-

Es wäre also ein Bedarf von Miete etc + 1330,-

Also würde das JC Miete etc + ca 130,- zahlen

Bevor das Kind da ist, wären es 416,- + 374,- + 69,53 = 1.159,53

Das Amt würde also Miete etc abzüglich 40,- zahlen

In einer BG - steht jedem Partner derzeit 374 € Regelleistung zu, nicht einem 416 € und dem anderen 374 € !

@isomatte

🤦🏻 Stimmt natürlich, da war ich unkonzentriert. Danke

Also würde das Amt in der Schwangerschaft Miete etc zahlen und mit Baby + ca 172,-

Wobei nächstes Jahr natürlich die Sätze etwas erhöht werden

@KirstenSe

Als BG - mit um die 900 € anrechenbarem Nettoeinkommen würden etwa 90 € oder auch etwas mehr auf die Miete angerechnet, weil die Regelleistungen inkl.Mehrbedarf bei nur um die 810 € liegt !

Es sei denn er könnte erhöhte berufsbedingte Aufwendungen ( wenn er mehr als 70 € zahlen bzw.in Abzug bringen könnte ) geltend machen, dann würde sich das anrechenbare Einkommen nochmals verringern.

Nach der Geburt fällt der Mehrbedarf ja weg, da läge die Regelleistung derzeit bei 2 x 374 € = 748 € + 240 € Kind = 988 €, die Miete bleibt ja gleich, es sei denn der Vermieter passt die Nebenkosten an, die gehen dann halt durch 3 Personen.

Dafür bekommen sie dann Kindergeld von derzeit 194 € und min.300 € bzw.150 € Elterngeld pro Monat, je nachdem ob auf 1 oder 2 Jahre bezogen wird und davon kann man dann ohne weitere Einkommen min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen, wurde vorher gearbeitet, kann ein Freibetrag bis 300 € monatlich in Abzug gebracht werden.

Auch erhöht sich nach der Geburt der mögliche Freibetrag auf Erwerbseinkommen, wenn min.1500 € Brutto erzielt würden wären es max.330 € statt max.300 € wie bei einem Single mit min.1200 € Brutto.

Stimmt, wenn sich nichts mehr ändert in einer BG - dann 2 € x 8 € + 1 x 5 € = 21 € mehr.

Das Einkommen deines Partners wird berücksichtigt, aber auch euer Zwerg. Evtl. gibt es aufstockende Leistungen. Geht zum Jobcenter, nehmt seine Gehaltsabrechnung mit, dann wird euch erklärt, was geht.

Danke dir :)

Was ist der Grund für Deine Frage ?

Ob der Staat mehr für Euch zahlt als wenn Ihr Eure "Gemeinsamkeiten" für das JobCenter trennt ?

Es dürfte sich in etwa die Waage halten.

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Für Euer Kind ist der Vater zum Unterhalt verpflichtet. Das wären ca 348 € sofern es nicht zur Mangelberechnung kommt.

Dieser Betrag würde - solltet Ihr getrennt wohnen bleiben - als Einkommen gewertet werden (also rechte Tasche, linke Tasche).

Konkret wird Dir das das JobCenter berechnen können.