Harz4 kassiert trotz Arbeit!

8 Antworten

Mit dem Rückzahlen alleine wird es nicht getan sein. Da kommt noch eine Strafanzeige dazu.

Die laufende Leistung kann um 10 % gekürzt werden, bis die zuviel erhaltene Leistung erstattet ist.

Wenn du die Geldstrafe nicht zahlen kannst, gehts in den Knast.

das mit der Strafanzeige ist mir bewusst,.... also können die mir laut deiner aussage 10% pro persohn einhalten???!!! sicher

@powerhorse1907

Ja genau. 10% aller Regelleistungen können einbehalten werden.

10% der Regelleistung (aller Personen) dürfen abgezogen werden.

Es wird aber auch noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren auf dich zukommen. Kannst dich schon mal drauf gefasst machen.

sicher 10% ???? nicht 30%?

@powerhorse1907

Ja, 10%. Ganz sicher!

30% gibt es nur bei Sanktionen.

Ist ein etwas anspruchsvollerer Fall; gibt daher nur eine grobe Fahrtrichtug, wobei ich davon aus gehe, dass Kinder unter 18 sind; ansonsten wird das Ganze im JC vom Leistungsprogramm automatisch berechnet.

Vom ersten Einkommensanrechnungsmonat bis Ende Bewilligungszeitraum gibt es eine Aufhebung nach 48 SGB X. Rückforderung für jeden individuell (Frau und Kinder).

Für alle danach folgenden Bewilligungszeiträume Kompelttaufhebung nach 45 SGB X; Rückforderung richtet sich an die Kinder (sofern sie unter 18 sind) und den, der die Überzhalung verschuldet hat; Frau ist außen vor.

Der Anteil der Frau wird im 45er-Zeitraum nach 34a SGB II dem Vadder zugerechnet.

Wegen der Schuldhaftigkeit des Ganzen wird mit 30% aufgrechnet (bei Kindern und Vater ist also 30% des Regelsatzes futsch); Mudder zahlt nichts, Vadder entsprechend länger.

die dürfen so viel einbehalten, wie du zu viel bezogen hast.

schließlich hast du ja das geld gekriegt, ohne dass du darauf angewiesen warst. also müsstest du es theoretisch noch haben und daraus nehmen die es.

tja, so ist es eben: beiß nicht die hand, die dich füttert!

Die müssten dich monatelang auf Trockenbrot und Wasser setzen, das hättest du verdient. Gar nichs mehr solltest du bekommen, Gut dass sie ab und zu mal so Fälle aufdecken. Hast du dir von deinem Doppelverdienst nichts zurückgelegt?