Wieviel darf ich Steuerfrei bei Kleingewerbe verdienen?

6 Antworten

Nix! Du musst alle Einkünfte mit den Ausgaben verrechnen und den Ertrag "normal" versteuern. Wichtig ist: Du benötigst in vielen Fällen die Erlaubnis deines Hauptarbeitgebers - sonst ggf. Kündigungsgrund! Gewerbe anmelden -> Gemeinde und FA!

Bei jährlichem Überschuss von 4000 € gehen (bei einem Steuersatz von 25 % etwa 1000 € ans FA...

EichWolf  18.05.2015, 09:26

Er muss nicht "nix" bezahlen! Er muss seinen Zusatzverdienst zusammen mit den 28T€, die er normal verdient, in seiner Steuererklärung angeben, kann aber die Kosten, die ihm für seine Zusatztätigkeit entstehen, zumindest anteilig absetzen (Bsp. PKW-Kosten, Telefon etc.). Deine anderen Angaben / Infos sind richtig.

PatrickLassan  18.05.2015, 10:39
@EichWolf

Das 'Nix' bezog sich offensichtlich auf die Frage nach der Steuerfreiheit, und dann stimm 'nix' - es gibt keine.

Mach eine einfache Rechnung:

Nimm Dein Monatsgehalt und gehe in einen Nettolohnrechner.

Da müsste Dein jetziges Nettogehalt gemäß Gehaltsrechnung herauskommen.

Dann erhöhe Dein Monatsgehalt um Deine kalkulierten Einnahmen aus dem Nebengewerbe- also 300,00 bis 400,00 € und lese erneut ab.

Um die neuen Beiträge zur Sozialversicherung musst Du Dich nicht kümmern.

Wichtig ist die Differenz bei der Lohnsteuer, der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag.

Da der Lohnsteuer- und der Einkommensteuertarif identisch sind, wird diese Differenz der voraussichtlichen monatlichen Steuer der Steuer auf Dein Gewerbe entsprechen.

Nimm Diesen Betrag mal mit der Anzahl der Monate des Gewerbes (bei einem vollen Jahr also mal 12), und Du hast die voraussichtliche Steuer auf Dein Gewerbe.

torstelinho80 
Fragesteller
 18.05.2015, 10:07

prima danke das hilft mir weiter :-)

Steuerfrei ist die Angelegenheit natürlich nicht. Du hast die Erleichterung, dass du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführen musst. Darfst natürlich dann keine Vorsteuer abziehen. Bei der Einkommensteuer ist der Gewinn (Einnahmnen-Ausgaben) maßgebend. Bei deiner angegebenen Höhe des Entgelts, kannst du deine Jahressteuererklärung mit dem 4/3-Rechner ausfüllen und musst keine Buchführung betreiben.

Sind die 28.000,- aus der Anstellung netto (Du schreibst Einnahmen)? Dann sage ich mal, ich rechne für Dich nicht erst von netto auf Brutto hoch um dann das ganze nochmal von oben nach unten zu machen, weil die Steuerberechnung in Deuschland auf dem Bruttoeinkommen beruht, von dem dann die diversen Freibeträge abgezogen werden. Schließlich hast Du alle wichtigen Angaben vermutlich vor der Nase:

1. Jahresentgeltbescheinigung mit Bruttogehalt und abgezogener Lohnsteuer.

2. was heißt "verdiene dort ca. 300,- bis 400,-." Sind das Einnahmen, oder Gewinn?

Als Faustformel in der Einkommensklasse ca. 30 % Einkommensteuer, also 90,- bis 120,- Euro. kann aber auch differieren.

torstelinho80 
Fragesteller
 18.05.2015, 10:06

Die 28.000€ beziehen sich auf das Jahres Bruttogehalt ... und die 300-400 sind die Einnahmen im Monat für das Gewerbe da ich da keine Unkosten bei habe ist das reiner Gewinn

1. Es gibt kein 'Kleingewerbe'. Im Umsatzsteuerrecht gibt es eine Kleinunternehmerregelung, die sich allerdings nicht auf die Einkommensteuer bezieht.

2. Es gibt keinen Steuerfreibetrag für Gewerbetreibende, der Gewinn (= Betriebseinnahmen abzgl. Betriebsausgaben) muss versteuert werden. Maßgebend ist dann das zu versteuernde Einkommen (Summe der Einkünfte abzgl. Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen).