Gewerbeschein - wieviel darf ich denn nun verdienen?

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Zwei Dinge 1. Umsatzsteuer 2. Einkommensteuer


Die 17500€ sind wichtig für die Umsatzsteuerpflicht, vedienst du weniger als 17500€ dann kannst du die Kleinunternehmeregelung in Anspruch nehmen, und bist nicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet. solltest du darüber kommen, mußt du dann im Folgejahr die Umsatzsteuererklärung machen.


Einkommensteuer, hier zählen alle steuerpflichtigen Einnahmen dazu(400€ Job nicht, ist schon pauschal versteuert) und werden gemäß deinem Gesamteinkommen versteuert. Heißt du kannst soviel verdienen wie du willst, je mehr desto höher die Steuerschuld.

okay, das mit der umsatzsteuer habe ich verstanden (das ist aber auch alles verzweigt und kompliziert). wie sieht es denn nun aus, wenn ich einen teilzeitjob habe? dieser wird ja wie gehabt mehr oder weniger automatisch versteuert, ich bekomme also ohnehin nur meinen nettolohn. wie mache ich das dann mit den steuern aus meinem kleingewerbe? ich möchte ja nicht in die gefahr laufen und am ende des jahres, bzw anfang des folgejahres eine mächtige aufforderung zur nachzahlung bekommen.

@Trinety

Wenn es eine Nachforderung geben sollte kommst du nicht drum rum, Einkommen müssen nun mal versteuert werden.


Bis 8.004 € zu versteuerndes Einkommen zahlst du keine Steuern. nen Rechner gibts hier : https://www.abgabenrechner.de/


das bereits versteuerte Einkommen wird bei der Steuerklärung mit verrechnet, je nach Situation kann es sogar sein das du etwas zurückbekommst. Für Einkommen aus abhängier Beschäftigung gibt es in der Erklärung die ANLAGE AN, dort trägst du die Daten deiner Lohnsteuerkarte ein, fertig.

Es muß definitiv eine Erklärung abgegeben werden.


zur Info - lege dir am besten 25% deines Gewinns als Steuerrücklage auf die Seite(Extrakonto) so das du dann keine Probleme hast.


Wie gesagt um ein zahlen der Steuer kommst du nicht herum, wenn du entsprechend verdienst.

@bestb2b

verstehe mich nicht falsch, ich möchte ja nicht die steuern umgehen. ich möchte halt nur nicht in die gefahr laufen, diese dicke nachzahlung zu bekommen. das mit den steuerrücklagen ist eine gute idee. gibt es eigentlich eine möglichkeit für leute, die nie bwl unterricht hatten (lehrer war chronisch krank, es gab immer frei), sich über diese ganzen sachen schlau zu machen, dass man es auch versteht? ^^ finanzen für dummies oder so? ^^^danke für deine hilfe!

@Trinety

Keine Ursache ich helfe gern, bzgl. Weiterbildung und Grundwissen gibt es teilweise Hilfe bei der IHK oder Bücher halt, "Wie mache ich mich Selbstständig", aber da wirklich gute einfach geschrieben Büchr zu finden ist nicht leicht.

Und keine Sorge ich habe es nicht so aufgefasst das du die Abgaben umgehen willst. Wie gesagt, wenn du vorher zurücklegst, hält sich die evtl. unkalkulierte Nachzahlung sehr in Grenzen.

"und bist nicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet."
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Doch, auch der KU muss eine UStE abgeben. Auch wenn die einfach ist.

Die 17.500 € sind nur die "magische Grenze" für Kleingewerbetreibende, die für die Umsatzsteuerfreiheit gilt. Das heißt, bis zu diesem Einkommen muss keine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Ebenfalls reicht dem Finanzamt eine Einnahme-Ausgabe-Rechnung. Versteuert muss natürlich alles werden, was über den Steuerfreibetrag bei Ledigen und Verheirateten hinaus geht. Verdienen kannst Du so viel Du willst, da Du ja eh die Steuer hierfür abführen musst,aber eben ab 17.500 € ist men kein Kleingewerbetreibender mehr. Solltest Du noch einen anderen Job haben, dann werden die Einkommen aus beiden Tätigkeiten zusammengezählt und daraus errechnet das Finanzamt Deine Steuerlast.

okay, mir wurde gesagt diese einkommensteuererklärung muss ich unbedingt immer abgeben, sobald ich eingewerbe habe...dass alle jobs bzw alles einkommen zusammen gerechnet wird, erscheint mir realistisch. kannst du mir sagen wie hoch der steuerfreibetrag im jahr ist?

Ja alles sehr verwirrend mit den Gesetzen. Zur Steuer würde ich sagen einnahmen/ Ausgaben auflisten und kummulativ das Ergebnis monatlich ansehen und in einen Steuerrechner eingeben. Am besten auf dem Elster Portal vom Finanzamt eine Erklärung anlegen.Es können ja vom Gewinn auch noch Vorsorgeaufwendungen z.B. abgesetzt werden, die das Ergebnis der Betriebseinnahmen mindern. Wie vorab hier schon gesagt auch mal bei derzuständigen IHK vorbeischauen und fragen. Zu beleuchten wäre naturlich auch die Frage der Rente und Krankenversicherung- meiner Meinung nach bei dem Tätigkeitsprofil vielleicht wirklich die Künstlersozialkasse, wenn das Tanzen überwiegt für die Einnahmen.

Du hast 2 Möglichkeiten:

1) arbeite freiberuflich, also ohne Gewerbeschein. EInmal im JAhr JAhreseinkommenssteuererklärung

Als freischaffende Künstlerin bist Du, wie das Wort ja schon sagt, freiberuflich , freischaffend tätig, also kein Gewerbe

2) melde Kleingewerbe an, 17.500 maximales Einkommen / Jahr, wenn es mehr wird, wird daraus ein normales Gewerbe . Achte auf die Abgrenzung und Definition von Gewerbe

nein, das ist kein steuerfreibetrag. wenn du über diesem betrag liegst, fällt es nicht mehr unter kleingewerbe. das hat konsequenzen in der buchführung und im status als kaufmann.