Ist ein Kleingewerbe mit unter 400 Euro einkommen steuerfrei?
Ich habe bereits einen normalen Job. Ich könnte nun zusätzlich einen Nebenjob auf 400 Euro Basis annehmen, welcher Steuerfrei wäre.
Was ist aber, wenn ich ein Kleingewerbe anmelde, mit dem ich bis zu 400 Euro verdiene? Wäre das auch steuerfrei?
6 Antworten
Ein MInijob ist bis 450 € für den Minijobber steuer- und sozialversicherungsfrei. Ausgaben können nicht als Werbungskosten angesetzt werden.
Bei Anmeldung als Gewerbe erzielst du steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese müssen in der Steuererklärung, welche dann verpflichtend abzugebe ist, eingetragen werden und entsprechend der Einkommensteuer unterworfen werden. Allerdings können hier Kosten als Betriebsausgaben angesetzt werden, z.B. Fahrtkosten, Büromaterial, Steuerberatung im Rahmen des Gewerbebetriebs...
Nein.
Der Gewinn der selbständigen Tätigkeit würde der Summe der Einkünfte hinzugerechnet.
Auch Minijobs (450,- € nicht 400,- €) sind mit nichten steuerfrei. Allerdings werden diese i.d.R. pauschal versteuert. Und die 2% Pauschalsteuer trägt der Arbeitgeber, darf sie aber auf den Arbeitnehmer abwälzen.
Kommt darauf an was Fu machst. Wenn Du Mehrwersteuer für Deine Dienstleistung berechnest, musdt Du diese an das Finanzamt abführen.
Die Umsatzsteuer ist bei der Frage nach der Steuerpflicht für die Einkünfte irrelevant. Ansonsten ist die Antwort aber korrekt, in Rechnung gestellte Umsatzsteuer muss an das Finanzamt abgeführt werden.
- Nebenjob ja - hier führt der Arbeitgeber Pauschalbeträge für dich ab.
- Kleingewerbe nein.
ja, kleinunternehmer reglung, denk dran chef vorher fragen
Die Kleinunternehmerregelung (§19 (1) UStG) bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer. In der Einkommensteuer sind die Einkünfte steuerpflichtig.