Brauch ich ein KLEINGEWERBE oder ein GROßES GEWERBE!?
Wenn ich neben meiner Ausbildung ( Bestätigung usw. Hab ich alles) als täntzerin in ner bar am Wochenende tantze, muss ich dann ein großes gewerbe oder ein kleines anmelde? Der bar Besitzer hat immer gesagt klein gewerbe , jetzt sagt er plötzlich ich brauch ein großes gewerbe. Und das KVR sagt ich brauch gar keins ich muss es nur dem Finanzamt melden .. Da es unter künstlerischen freiberufler fällt.. Jetzt Check ich gar nichts mehr ..
2 Antworten
Es gibt weder ein Groß-noch ein Kleingewerbe ! Als Kleingewerbe wird immer wieder - aber dennoch falsch - die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG bezeichnet. Das ist aber nur ein Steuererleichterungsverfahren und keine Art von Gewerbe.
Als Tänzerin würde ich dich als Künstlerin einordnen. Und Kunst ist kein Gewerbe ! Du brauchst dich also nur beim Finanzamt als Feiberuflerin anmelden. Dort kannst du natürlich auch als Künstlerin die Kleinunternehmerreglung nutzen.
Es gibt kein Kleingewerbe und somit auch kein Großgewerbe.
Es gibt ein Gewerbe und das kann man als Haupt- oder Nebenerwerb betreiben.
Bei Dir ist es ein Gewerbe als Nebenerwerb.