Brauch ich ein KLEINGEWERBE oder ein GROßES GEWERBE!?

2 Antworten

Es gibt weder ein Groß-noch ein Kleingewerbe ! Als Kleingewerbe wird immer wieder - aber dennoch falsch - die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG bezeichnet. Das ist aber nur ein Steuererleichterungsverfahren und keine Art von Gewerbe.

Als Tänzerin würde ich dich als Künstlerin einordnen. Und Kunst ist kein Gewerbe ! Du brauchst dich also nur beim Finanzamt als Feiberuflerin anmelden. Dort kannst du natürlich auch als Künstlerin die Kleinunternehmerreglung nutzen.

Es gibt kein Kleingewerbe und somit auch kein Großgewerbe.

Es gibt ein Gewerbe und das kann man als Haupt- oder Nebenerwerb betreiben.

Bei Dir ist es ein Gewerbe als Nebenerwerb.