Kleingewerbe, wieviel darf ich im Jahr verkaufen/verdienen ohne ein Gewerbe anzumelden?

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Noch mehr Infos zum Gewerbe gibt es hier: http://www.klicktipps.de/gewerbe-faq.php

dank dir, hab vor lauter infos kein wald mehr gesehen

@allein86

In Ruhe alles durchlesen und verarbeiten, dann bekommt man da schon Durchblick. Ist am Anfang alles nicht so einfach. Für speziellere Fragen würde ich dir noch dieses Forum ans Herz legen: http://www.sin-forum.de/

Hallo, das kommt darauf an, wieviel Du sonst noch reinbekommst. Du musst bei der Steuererklärung alle Arten von Einkünften angeben. Willst Du nur einen Hofbasar mit Deinen alten Klamotten veranstalten, brauchst Du dafür keinen Gewerbeschein. Willst Du das aber regelmäßig machen, dann schon - egal, wieviel dabei für Dich rumkommt. Gg

Naja nen hofverkauf net, ich will in ebay verschiedene selst gemachte ketten, strümpfe etc. verkaufen. ja regelmäßig eigentlich schon... danke

Hallo,

laut dem einkommensteuergesetz sind Gewinne aus priv. Veräußerungsgeschäften unter 600,-- Euro im Jahr steuerfrei. Gewinn ist aber nicht gleich Umsatz! Kosten dürfen selbstverständlich abgezogen werden; dazu gehört zum Beispiel auch bei Klamotten,die in demselben Jahr gekauft wurden, der Anschaffungspreis dieser Klamotten; außerdem kann mal kilometergelder ansetzen = pro gefahrenen Kilometer 0,30 € (andere Berechnung als bei der Entfernungspauschale); Kosten für Standgebühren; Kosten für gekaufte Utensilien, z.B. Tapeziertische etc.

Und was hat das jetzt mit der Frage zu tun?
Ein Gewerbe besteht völlig unabhängig von evtl. Gewinn bereits immer dann, wenn nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt wird (wie von pollo völlig korrekt vorgetragen).

Da du bei ebay am allgemeinen wirtschaftlichen Warenverkehr teilnimmst, Gewinn erzielen willst und es nachhaltig machst: Du bist gewerblich tätig. Also somit Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die 600€ sind private Veräußerungsgeschäfte, nicht für Verkäufe aus gewerblicher Tätigkeit.

Du muss unbedingt zwischen den steuerrechtlichen und gewerberechtlichen Aspekten unterscheiden. Beim Finanzamt gibt es Enkommensgrenzen, bis zu denen du keine Steuern zhalen musst.

Im Gewerberecht ist es scheißegal, ob du überhaupt Gewinn machst ! Dort zählt nur, dass du es auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht machst. Dann musst du es beim Gewerbe- bzw. Ordnungsamt anmelden. Das heißt dann noch lange nicht, dass du beim Finanzamt Steuern zahlen musst.

Wenn du deine eigenen alten Klamotten verkaufst, ist das nie Gewerbe, weil die ja früher mal mehr gekostet haben und damit kein Gewinn erzielt wird. Sobald du aber Sachen (auch gebrauchte) kaufst, um sie weiter zu verkaufen, ist das immer Handel und als Gewerbe anzumelden. Auch wenn du nur wenig verdienst oder sogar Verluste machst...