Wieso braucht das Arbeitsamt die Kündigung wenn ich gekündigt habe?

14 Antworten

Du brauchst eine Kopie Deiner Kündigung. Wenn Du die nicht hast, schreibe sie eben nochmal neu - wenn Du Dich an den genauen Wortlaut erinnern kannst.

Das Amt will immer die Kündigung sehen - egal ob gekündigt oder selbst gekündigt.

Wenn Du einen guten Grund hast, gekündigt zu haben, bekommst Du auch keine Sperre.

helmutgerke  23.03.2012, 03:16

Du brauchst eine Kopie Deiner Kündigung

warum? wieso? wozu? braucht man denn eine Kopie der Kündigung

Man kann auch ohne Kopie leben und zur Lesitungsberechnung ist so etwas auch nicht erforderlich, denn dafür gibst es das amtliche Formular "Arbeitsbescheinigung". In dem ist alles relevante aufgeführt.

Wenn du gekündigt wirst, bekommst du sofort Geld vom Amt, wenn du selbst gekündigt hast, hast du eine Sperre von 3 Monaten, bzw. wird dich nach den Gründen für deine Kündigung gefragt. Bei wichtigem Grund für die eigene Kündigung kann die Sperre auch umgangen werden.

wenn man Arbeitslosengeld beziehen möchte, ist der Kündigungsgrund und die Vorgeschichte entscheidend, ob man eine kurze, lange oder gar keine Sperrzeit bekommt. Insbesondere bei Eigenkündigungen muss ein plausibler Grund dargelegt werden und in der Kündigung auch zum Ausdruck kommen, der ggf. eine Sperrzeit verhindern könnte - oder halt erzwingt.

Wenn z.B. über 2 Monate ausstehendes Gehalt offen sind, akzeptiert das Arbeitsamt eine Eigenkündigung normalerweise, notfalls durch Klage.

Wenn schwere Beleidigung, Mobbing oder ähnliches der Fall war, und man es beweisen kann, wird dies auch akzeptiert. Unzufriedenheit mit dem Lohn oder den Arbeitsbedingungen oder sowas gilt nicht. Dann muss man mit einer Sperre von 12 Wochen (knapp 3 Monaten) rechnen. Diese Zeit muss man notfalls über Harz4 überbrücken, wenn keine Rücklagen vorhanden sind

Hallo

dein früherer Arbeitgeber muss zunächst das Formular "Arbeitsbescheinigung" ausfüllen. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Arbeitsbescheinigung.pdf

Zur Ermittlung deiner Geldleistung ist keinesfalls noch die zusätzlich geforderte Vorlage deines Kündigungsschreiben erforderlich. Teile denen mit, du hast dein Kündigungsschreiben ohne Erstellung einer Kopie gefertigt.

Möglicherweise will die Sachbearbeitung aus dem Schreiben ersehen, ob eine Sperre aufgrund deiner Eigenkündigung vemeidbar ist. LOL

Offenbar mal wieder deren sinnnlose Papiersammelleidenschaft angesagt.

timbatal  23.03.2012, 10:46

falsch. die kündigung ist vorzulegen, wenn gefordert. aus dieser geht der kündigungsgrund hervor. wurde beispielsweise gekündigt weil der AN dies verschuldet hat, dann geht das der BA sehr wohl etwas an. dann stellen sie nämlich zur "strafe" die zahlungen für drei monate ein und sperren die bezüge. darum fordern sie die kündigung. keine kündigung, keine bezüge. hör doch auf falsche antworten zu geben. bei eigenkündigung gilt das gleiche. dann ist eh eine sperre von drei monaten vorgesehen. sb kann sich die kündigungskopie auch vom arbeitgeber holen. ist das ratsamer?

helmutgerke  23.03.2012, 19:52
@timbatal

ach timbatal, du bist ja so was von klug.

Seitens des Arbeitsgebers muss eine Arbeitsbescheinigung zur Vorlage bei der Arbeitsagentur ausgefüllt werden. Aus dieser Bescheinigung ist sehr wohl die Gründe zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ersichtlich.

Noch Fragen?

es reicht, wenn du denen die bestätigung vom arbeitgeber zeigst, dass du gekündigt hast (falls du das bekommen hast), aber eigentlich braucht das amt das überhaupt nicht, denn du gibst ja zu, dass du selber gekündigt hast. wenn es wegen einer umschulung war, weil du wegen krankheit deinen beruf nciht mehr ausüben kannst, brauchst eine bestätigung vom arzt, dass du deswegen gekündigt hast-ansonsten kriegst immer eine 12-wöchige sperre, wenn du selbst deine stelle kündigst! schau in dein arbeitszeugnis, da steht es evtl. auch drin, dass du freiwillig aus dem dienst ausgeschieden bist!