Muss ich auch die Kündigung vorlegen?

6 Antworten

die frage ist ob das "gutachten" anerkannt wird. da du selbst gekündigt hast, wird dir eine sanktion drohen. sauber wäre die sache gewesen, wenn du die kündigung mit wissen und segen des jobcenters gemacht hättest. die frage ist nämlich, was du als psychologisch nicht tragbar empfindest und ein arzt dir als gefallen ausstellt - mag in der praxis des jobcenters keine bedeutung haben.

sollte deine kündigung aufgrund von mobbing erfolgt sein, dann hast du natürlich gegen wen auch immer strafanzeige zu laufen und dein betriebsrat ist involviert oder ein arbeitsrechtler deines vertrauens oder die gewerkschaft oder alle gemeinsam.

Die Kündigung musst du mitnehmen.

Nein, das reicht nicht aus ..

Dein ex-Arbeitgeber muß eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen die du den Jobcenter vor legst.

Du solltest es auf jeden Fall mitnehmen,sollte es notwendig sein,dann machen sie sich eine Kopie davon,außerdem wird der ehemalige AG - eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen müssen,diese bekommst du dann vom Jobcenter !