Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr 2014

1 Antwort

Ein Unternehmen stellt die Frage nach den steuerlichen Vorverdiensten aus abrechnungstechnischen Gründen - ansonsten würde es diese Daten nämlich nichts angehen.

Die Vorverdienste werden als notwendige Eingabeparameter dafür gebraucht, wenn bei Einsatz eines Lohnabrechnungsprogramms am Jahresende ein sog. "Automatischer Lohnstuerjahresausgleich (LStJA)" bzw. ein monatlicher "Permanenter LStJA") gefahren werdern soll. Beides kann man jedoch auf Wunsch des Mitarbeiters per Kennzeichensteuerung ausschalten.

Deine Vorgehensweise: Mache einfach keine Angaben zu den steuerlichen Vorverdiensten und gib zu Protokoll, dass Du keinen automatischen LStJA in Deiner Abrechnung haben möchtest und Dich diesbezüglich im Wege eines Lohnsteuerjahresausgleichs bzw. einer Einkommensteuererklärung mit dem Finanzamt auseinandersetzen wirst.

Also: Keine Panik, @Sevilla - manchmal ist die Lösung eines Problems ganz einfach - man muss nur wissen, was dahinter steckt :))

Hallo Nightstick, 

Sie scheinen sich in der Materie sehr gut auszukennen. Ich habe diesbezüglich ein Problem.

Ich habe bei meinem zukünftigen Arbeitgeber eine Arbeitsstelle angegeben, die ich etwas beschönigt habe. Diese Arbeitsstelle habe ich als Vollzeit Stelle verkauft, obwohl ich dies unentgeltlich zur Aushilfe eines Familienbetriebes ausgeübt habe. Ein Zeugnis und eine Urlaubsbescheinigung kann mir ausgestellt werden.  Ich hatte im Vorfeld auch recherchiert, dass der neue Arbeitgeber über meine bisherige Tätigkeit nicht über das Finanzamt, durch die Krankenversicherung etc. mitbekommen kann.

Nun habe ich einen Personalfragebogen bekommen, worin nach der Steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeit im Jahr des Beschäftigungsbeginns gefragt wird. 

Nun ist meine Frage, was kann der neue Arbeitgeber über über die Steuer ID herausfinden?

Nach meiner Erkenntnis kann die  Steuerklasse, die Zahl der  Kinderfreibeträge, ob  Kirchensteuerpflichtig ermittelt werden. 

Was wird mit der Steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeit sonst noch ermittelt? Und aus welchen Gründen könnte ich diese nicht angeben?

Ich hoffe Sie können mir hierzu Auskunft geben.

Vielen Dank im Voraus!

@Pretzl

@Pretzl, warum segelst Du unter zwei Flaggen? Sagt Dir @TomTaylor852 etwas?

Egal - über die Steuer ID wird der AG im Normfall (d.h. wenn sich das Finanzamt korrekt verhält) keine Vorverdienste in Erfahrung bringen können.

Den Rest habe ich bereits bei Deiner heutigen eigenen Frage beantwortet.

@Pretzl

==> siehe die Beantwortung Deiner heutigen eigenen Frage!

@Pretzl

Guten Abend Nightstick,

ich bin wirklich froh deine Antwort gefunden zu haben, denn ich stehe momentan vor dem selben Problem. Ich hab eine Arbeitsstelle aus dem Vorjahr, welche ich Ende September gekündigt habe im Lebenslauf verlängert bis März 2016. Da ich in der Zeit, bedauerlicherweise einfach keine Arbeit gefunden habe. Nun möchte ich eine Ausbildung beginnen und der Arbeitgeber hat mir einen Personalfragebogen geschickt, wo ich nun natürlich diese Stelle entsprechend angeben soll.

Im Grunde finde ich es gut, wenn ich einfach sagen könnte, dass ich keinen automatischen LStJA haben möchte.. das Problem ist nur, dass ich auf dem Formular nirgends eine Möglichkeit habe, anzugeben, ob ich das möchte oder nicht.. dort steht lediglich das Feld, wo bei dem ich die Angabe zur steuerpflichtigen Vorbeschäftigung in diesem Kalenderjahr machen soll. Wenn ich nun aber gar keine Angabe mache, wird mich der Arbeitgeber beim Eintritt in der Firma doch sicherlich drauf ansprechen.. Ich wüsste persönlich nicht, was ich darauf antworten sollte, wieso ich keine Angabe machen möchte, wenn er darauf besteht..

@Floppi486

Hallo @Floppi486,

auf den Personalfragebögen steht deshalb nicht die von Dir beschriebene Angabemöglichkeit, weil sie nicht den Normalfall darstellt.

Wie auch der obige Fragesteller, gibst Du einfach keine Vorverdienste an, und wenn man Dich dazu befragt, sagst Du, Du möchtest in Deiner Lohn- und Gehaltsabrechnung keinen automatisierten Lohnsteuerjahresausgleich, und würdest Dich (auf Anraten eines Bekannten, der in steuerlichen Dingen gut Bescheid weiß) deswegen mit Deinem Finanzamt auseuinandersetzen.

Im Übrigen kann der Arbeitgeber nicht darauf bestehen, die Vorverdienste genannt zu bekommen. Er muss dann nur die entsprechenden Kennzeichen im Lohnabrechnungsprogramm setzen.

Dass Du im Lebenslauf gemogelt hast, ist äußerst unklug und gefährlich, denn Du kannst das vorhergehende Arbeitsverhältnis (durch das Arbeitszeugnis) ja nur bis zum September des Vorjahres nachweisen. Das kann als betrügerisch gewertet werden, und Dich u.U. die Ausbildung kosten, wenn die Sache auffliegt. Mache das in Zukunft nie wieder! 

Gruß @Nightstick 

@verreisterNutzer

Hallo Nightstick,

vielen Dank erst mal für deine schnelle und ausführliche Antwort! Die Mogelei war wirklich unklug und wird auf keinen Fall noch mal irgendwo vorkommen!! Im Nachhinein verstehe ich auch nicht, was mich da geritten hat und ich muss auch sagen, dass es mir unendlich peinlich ist..

Zu der Sache mit der Erklärung, wenn ich darauf angesprochen werde: Welche Gründe könnte ich denn haben bzw welche Vorteile würde ich mir erhoffen, mich selbst mit meinem Finanzamt auseinander zu setzen?

Viele Grüße Floppi486

@Floppi486

Das geht den AG im Prinzip nichts an, aber letztendlich ist es so, dass der durch den AG veranlasste (interne) Lohnsteuerjahresausgleich nur ein "vorweggenommener" LStJA ist.

Dies ist im Grunde ein Service für die Mitarbeiter, damit sie (z.B. bei schwankenden Verdiensten) nicht erst bis zum Jan./Febr. des Folgejahres warten müssen.

Nun mache aus der Mücke mal keinen Elefanten - wenn der AG dumme Fragen stellt, meldest Du Dich hier wieder ;-))

Gruß @Nightstick

@verreisterNutzer

Hallo @Nightstick ,

ist seine Frage nicht bezüglich der Vorverdienste sondern der Vorbeschäftigungszeiten ?

Ich kenne diese Frage persönlich nur so und hatte noch nicht die direkte Frage nach dem Verdienst.

Gruß Joe

@Joev21

Hi Joev21,

die Vorverdienste hängen natürlich mit den Vorbeschäftigungszeiten zusammen, da Verdienste immer mit entsprechenden kalendarischen bzw. buchungstechnisch relevanten Zeiträumen in Verbundung gebracht werden (anders kann ich Dir das nicht erklären).

Wozu die Unternehmen die Vorverdienste bzw. Vorbeschäftigungszeiträume benötigen (oder auch nicht) steht in meinen obigen Ausführungen.

Gruß @Nightstick

@verreisterNutzer

Hallo @nightstick, ich habe auch eine Frage an dich, was den Personalfragebogen angeht. Vielleicht kannst du mir helfen. Ich trete das neue Beschäftigungsverhältnis zum 1.1.17 an. Demnach wäre mein neuer Job mein erstes Beschäftigungsverhältnis in jenem Kalenderjahr. Soll ich dann etwa keine Vorbeschäftigungen aufschreiben? Oder muss ich trotzdem die Vorbeschäftigungen aus 2016 mit auflisten? Denn da steht "laufendes Kalenderjahr". Das wäre nach meinem Gefühl her jetzt, also 2016. Aber ich befinde mich ja gerade noch in dem alten Job. Der ist zwar gekündigt zum 31.12., aber noch arbeite ich dort. Kann ja sein dass ich im derzeitigen Job vor dem 31.12. fristlos entlassen werde, dann habe ich im Personalbogen die Angabe bis 31.12. gemacht, aber es stimmt dann gar nicht mehr (das war gesponnen, ich halte es für unwahrscheinlich dass das passiert - es geht mir nur darum, die Logik dahinter zu verstehen). Kurzum: meint das laufende Kalenderjahr im Zusammenhang mit Vorbeschäftigungen das jetzige Jahr oder das Kalenderjahr, in dem die Beschäftigung beginnt? Theoretisch müsste doch der ganz Steuerkram für 2016 eh schon abgeschlossen sein, bevor ich den neuen Job antrete.

@juergen1206

Hallo @juergen1206,

Vorverdienste beziehen sich auf das laufende steuerliche Kalenderjahr bei unterjährigem Eintritt, z.B. Eintritt am 01.04., Vorverdienste 01.01.-31.03. Nur wenn die Vorverdienste erfasst sind, darf der Arbeitgeber über das Lohnabrechnungssystem am Jahresende einen internen Lohnsteuerjahresausgleich (bzw. bei schwankenden Arbeitsverdiensten einen monatlichen, sog. permanenten LstJA) fahren.

Also: In Deinem Fall (bei Eintritt 1.1.17) übehaupt nicht relevant.

Vorbeschäftigungen sind etwas ganz Anderes. Hier sollen die beruflichen Stationen aufgeführt werden, die man nach der schulischen Ausbildung durchlaufen ist (bei Dir bis zum 31.12.16).

Ich habe es (weil ich jeweils viele Stationen hatte), des Öfteren so genacht, dass ich in der Rubrik des Personaklfragebogens, in der das abgefragt wurde, eine große Klammer gemacht habe und daneben geschrieben hatte "siehe Lebenslauf".

Das hat bis heute keiner moniert :)

@verreisterNutzer

Vielen lieben Dank für deine Antwort, @nightstick!

Also im Fragebogen wird explizit nach den steuerpflichtigen Vorbeschäftigungen im laufenden Kalenderjahr gefragt. Daher denke ich nicht, dass ich alle beruflichen Stationen aufschreiben soll seit der Schule, sondern nur in diesem Jahr. Alles was ich davor gemacht habe steht im Lebenslauf (wobei ich hier nur berufsrelevante Praktika und Nebenbeschäftigungen aufgeschrieben habe. Ich fand es jetzt nicht wichtig dazu zu schreiben, dass ich während meines Studiums auch im Kaufland Regale eingeräumt habe). Ich bin Berufsanfänger - ich schreibe gerade meine Bachelorarbeit und arbeite in meiner aller ersten Vollzeitbeschäftigung. Nun wurde in einer tollen Firma etwas frei und ich habe mich prompt (und ich meine wirklich prompt) mit Arbeitsproben und Bewerbungsunterlagen beworben. Nun ist mir in der Eile aber ein Fauxpas unterlaufen. Ich habe den Lebenslauf aus der letzten Bewerbung genommen und oben noch die neue Station, in der ich mich gerade befinde, hinzugefügt. Leider habe ich auf die Schnelle einen Denkfehler gehabt und hingeschrieben, dass ich seit 01/2016 in der Firma arbeite. Tatsächlich arbeite ich dort aber erst seit 03/2016. Ich weiß nicht genau wie es dazu kam. Ich hatte im Januar das Bewerbungsverfahren, vielleicht hatte ich deshalb 01/2016 im Kopf. Eine Art Freudscher Verschreiber im Lebenslauf. Ich wurde dann auch zum Gespräch eingeladen, durfte Probearbeiten und alle waren zufrieden, sodass ich nun vergangene Woche meinen Arbeitsvertrag unterschreiben durfte.

Beim Personalfragebogen habe ich dann wegen der Vorbeschäftigungen geschaut (ich habe bis März noch einen Studentenjob in der Gleitzone gehabt) und dabei ist mir der Fehler aufgefallen. Seitdem kann ich nachts nicht mehr schlafen, aus Angst, der neue AG merkt es und unterstellt mir eine arglistige Täuschung. Es kann ja schon so ausgelegt werden, als würde ich Berufserfahrung dazuschummeln, gerade als Berufsanfänger können sich das manche sicher vorstellen. Aber das war ja nicht meine Intention. Alles andere ist wahrheitsgemäß angegeben, sämtliche Zeugnisse (außer das vom aktuellen AG, da ich noch angestellt bin) sind dabei und ich hatte ja auch keine Skrupel denen zu erzählen, dass ich nach 6 Jahren Studium erst jetzt an meiner Abschlussarbeit sitze - also warum sollte ich wegen zwei Monaten lügen. Ich frage mich nur, ob man mir daraus am Ende einen Strick drehen könnte. Und was mit diesen Personalbögen am Ende passiert - also muss ich mir große Sorgen machen dass da jemand mit dem Lebenslauf alles akribisch abgleicht? Es ist eine kleine Firma.

Du scheinst dich auszukennen, hast du hier Erfahrungswerte?
Wenn man googelt findet man nur Geschichten von Langzeitarbeitslosen, die ihre Lücken vertuschen wollten und deshalb falsche Angaben gemacht haben und irgendwann rausgeflogen sind... damit möchte ich mich natürlich nicht auf eine Stufe stellen, denn ich hatte zu keinem Zeitpunkt vor, jemanden zu verarschen.

@juergen1206

@juergen1206, das ist eine etwas verzwickte Sache, für die es zwar alternative Lösungen gibt, die aber jeweils gewisse Risiken in sich bergen. Ich versuche einmal, es darzustellen.

A) Vorbemerkung

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist jeder Eintrag in den Lebenslauf zu belegen, nämlich mit dem entsprechenden Beschäftigungsnachweis, Zeugnis, Zertifikat etc. Hier muss natürlich Übereinstimmung herrschen, wobei es bei gravierenden (vorsätzlichen) Falscheinträgen dazu kommen kann, dass der aufgrund des Lebenslaufes geschlossene Artbeitsvertrag angefochten und (arbeitsgerichtlich) für nichtig erklärt werden könnte.

In diesem Fall sehe ich jedoch weder einen gravierenden Fall noch einen vorsätzliche Täuschungsabsicht, wobei es immer noch so wäre, dass man sich argumentativ auf die Salvatorische Klausel des Arbeitsvertrages berufen könnte, die darin hoffentlich vorhanden ist.

B) Lösungsmöglichkeiten

1. Wenn man nichts sagen würde, und ggf. (auf Anforderung) das letzte Zeugnis nachreichen würde, in dem ja die besagten zwei Monate fehlen würden, könnte dies zwar auffallen, aber dann könnte man sich immer noch mit einem Tippfehler herausreden (und der von Dir genannten Argumentation der Offenheit wegen der langen Studienzeit). In den allermeisten Fällen wird allerdings nicht so genau geprüft, sodass es gar nicht auffällt.

2. Würde man auf seinen Fehler aufmerksam machen, und einen korrigierten Lebenslauf einreichen, würde man die Leute allerdings direkt auf die Sache stoßen.

Fazit: Ich kenne die Firma, deren Personalpolitik und die Menschen nicht, die dort arbeiten bzw. die Firma leiten. Keiner von uns kann hellsehen, aber ich persönlich würde zur Lösung 1.) tendieren - nach dem Motto "Mut zum Risiko".

Die Entscheidung liegt bei natürlcih bei Dir.

Sollte Dich dies alles so belasten, dass Du weiter nicht mehr schlafen kannst, biete ich Dir an, mir eine Persönliche Nachricht (PN) zu schicken, dann würden wir gemeinsam nach einer anderen Lösung suchen.

Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende.

Viele Grüße

@Nightstick   

@verreisterNutzer

Vielen vielen Dank, @nighstick! Du hast mich schon sehr beruhigt. Ich habe mir total den Kopf gemacht. Denke aber auch, dass ich die erste Variante versuchen werde. Ich denke nicht, dass jemand noch unbedingt ein Arbeitszeugnis von mir sehen möchte - in der Branche, in der ich arbeite, sind Arbeitsproben/Programm-Skills das wichtigste Kriterium und danach kommen die beruflichen Erfahrungen, die man vorher gesammelt hat. Abschlüsse sind eher zweitrangig. Mit den Arbeitsproben waren alle fein und was die Erfahrung angeht, habe ich mich ja explizit aus der alten Firma wegbeworben, weil ich mich da nicht "austoben" konnte in den Sachen, die ich gut kann. Das habe ich dem neuen AG auch genauso gesagt, weswegen ich hoffe, dass ihm die Arbeitszeugnisse aus der neuen Firma nicht so viel bedeuten, da ich offen gesagt habe, dass ich mit meinem Aufgabenbereich dort nicht zufrieden bin. (Es handelt sich um einen Beruf im Bereich Gestaltung/Design). Meine vorhergegangen und monatelangen Praktika waren für die neue Stelle eigentlich bedeutender und von denen liegen alle Zeugnisse und korrekten Angaben vor. Es arbeitet auch schon eine Kollegin in dem neuen Unternehmen, die zuvor in einem der Praktikumsbetriebe beschäftigt war und mich empfohlen hat. Umso peinlicher wäre es dann aber auch, wenn ich negative Aufmerksamkeit auf mich ziehe...

Ich werde aber im Personalfragebogen auf jeden Fall die korrekten Daten angeben, denn wenn ich versuche, den jetzt dem Lebenslauf anzupassen, handele ich vorsätzlich und das möchte ich natürlich nicht. Werden die vom AG geprüft oder wird dieser Bogen direkt ans Steuerbüro geschickt? Ich versuche einzuschätzen, wie hoch das Risiko ist, dass es direkt auffällt oder ich mich der Hoffnung hingeben kann, dass es vielleicht niemals irgendjemandem auffällt. 

Achso, noch etwas: Es ist ja der Abschnitt "Steuerpflichtige Vorbeschäftigungen im laufenden Kalenderjahr". Da muss man dann den Beginn des Zeitraums eintragen und das Ende. Da es sich ja nur um das Kalenderjahr handelt, schreibe ich dann bei meinem zuvor ausgeübten Gleitzonen-Job ab 1.1. 2016 (wäre der Zeitraum fürs laufende Kalenderjahr) oder das tatsächliche Eintrittsdatum, das schon im August 2015 war? Mich irritiert eben dieses "laufende Kalenderjahr" ein bisschen. Meine Vermutung ist: die wollen einfach bloß für die Steuerabrechnung wissen, wieviele Tage im Jahr 2016 ich irgendwo steuerpflichtig beschäftigt war. Oder irre ich mich?

Und da steht dann immer noch "Art der Beschäftigung". Wie definiert man dann "Art der Beschäftigung"? Die genaue Stellenbezeichnung oder soll da hin: "Vollzeitbeschäftigung" oder "studentische Hilfskraft"? 

Ich danke dir wirklich sehr! Woher weißt du das denn alles? :-)

@juergen1206

Ja, eigentlich hast Du (bis auf den formalen Fehler) bisher alles ganz richtig gemacht - Du warst offen im Gespräch mit Deinem zukünftigen Arbeitgeber, und hast Dir damit viel Sympathie eingebracht. Ich habe allerdings den Eindruck, dass Du Dir machmal etwas zuviele Gedanken um Alles machst - Leute, die das weniger tun, leben bequemer :))

Ich würde im Personalbogen auch die richtigen Daten angeben, und gut. Dann mal sehen, was passiert - wahrscheinlich gar nichts...

Die Rubrik "Steuerpflichtige Vorbeschäftigungen im laufenden Kalenderjahr" kommt doch bei einem Eintritt zum 1.1.17 gar nicht in Betracht, das kannst Du offen lassen. Das wäre doch nur bei unterjährigem Eintritt in 2017 der Fall (siehe meine obigen Ausführungen). Was Du vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses an steuerlichen Einnahmen hattest, hat den neuen Arbeitgeber doch überhaupt nicht zu interessieren. Das machst Du ganz alleine mit Deinem Finanzamt aus.

Ich habe den Personalbogen nicht vor mir liegen, weshalb ich nicht genau sagen kann, worauf sich die "Art der Beschäftigung" bezieht, aber ich würde erst einmal Dinge wie "Festanstellung, Aushilfe/Geringfügige Beschäftigung, Praktikum..." usw. zeitgerecht eintragen.

Ach ja, noch ein genereller Hinweis: Der Personalfragebogen wird
Bestandteil des Arbeitsvertrages, und muss deshalb wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden.

Woher ich das alles weiß, ist keine große Kunst :)

Ich bin 61 Jahre alt, war (überwiegend in leitenden Positionen) mehr als 30 Jahre im Personalmangement tätig, seit 10 Jahren freiberuflicher Personalberater, und durchlaufe gerade eine Zusatzqualifikation als Systemischer Business-Coach. 

Solltest Du weitere Fragen haben, kannst Du sie gerne hier in diesem Forum stellen.

Gruß @Nightstick