Ehemaliger Arbeitgeber will Gehaltsrückzahlung

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Eine Rückzahlungspflicht besteht nicht unter allen Umständen.

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/05/14/ruckzahlung-von-zuviel-gezahlten-arbeitslohn-an-den-arbeitgeber/

Ob eine Rückzahlung brutto der netto erfolgen muss, ist umstritten. Der ArbN hat nach Korrektur der Abrechnungen einen Anspruch aus § 26 Abs. 2 SGB IV gegen die Krankenkasse auf Zurückzahlung der zu Unrecht geleisteten Sozialversicherungsbeiträge (also einschließlich Zahlungen an Renten- und Pflegeversicherung, die Krankenkasse zieht alle Beträg ein). Diesen kannst du an den Arbeitgeber abtreten mit dem Hinweis, dass du um diese zu Unrecht geleisteten Zahlungen nicht bereichert bist. Du solltest ausserdem den Arbeitgeber auch darauf verweisen, sich die zuviel gezahlten Steuern unmittelbar beim Finanzamt zurückzuholen und nur den Nettobetrag anbieten.

Hallo,

meine Frage die ich da stellen muss ist folgende :

Warum fordert Dein Chef bei einer ordentlichen Kündigung Gehalt zurück ? Eine Überzahlung kann ja schlecht in Frage kommen, da Gehalt immer nach geleisteter Arbeit gezahlt wird. Somit dann natürlich auch die Sozialversicherungs- beiträge. Ist Dein Arbeitgeber Insolvent und hat die Insolvenz verschleppt ? Im Brief muss doch auch ein Grund angegeben sein, bitte rücke nochmal ein paar Informationen mehr raus. Gruss Lawkeeper

Hallo LawKeeper und danke fürs antworten. In dem Brief stand nur "Rückforderung Gehaltsüberzahlung". Nein ist nicht insolvent denen gehts blendend, ist ein großer Software Konzern. Möchtest du sonst noch etwas wissen?

@Biotoxin

Mehrere Zahlungen ? Arbeitest Du auf Provision ?

@LawKeeper

Nein normales Gehalt. Die haben mir z.b. ein Mal für Dezember 900€ überwiesen und dann nochmal 300€. Ist schwer durchzublicken.

Kann der Arbeitgeber einfach das Geld zurückbuchen?

@Biotoxin

Guten Morgen, nein der Arbeitgeber kann kein Geld zurück buchen. Weiterhin wird es für den Arbeitgeber schwer zu beweisen das er Dich überzahlt hat. Die Buchhaltung scheint wohl ein bisschen überfordert zu sein. Ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft Dir da durchzublicken. Im Vertrag wird ja auch ein Gehalt ausgemacht sein. Solltest Du Stundenweise bezahlt worden sein, ist es ratsam nochmals aufzuschlüsseln wann Du wie gearbeitet hast. Gruss

Erstmal wartest du, bis du alle Gehaltsabrechnungen hast - wenn nötig anfordern. Dann prüfst du die und klärst ggf. vorhandene Unklarheiten ab. Wenn sich dann eine Überzahlung herausstellt, zahlst du dir Differenz zurück.

Das mit Brutto und Netto verstehe ich hier nicht - du bekommst doch nur Netto ausgezahlt.

Einfach zurückbuchen kann der AG nichts.

Wenn du nachweislich zuviel bekommen hast, musst du das zurückgeben - ob du Geld flüssig hast, spielt dabei keine Rolle.

auch wenn im Brief nur Rückzahlung stand:

Du wirst doch Dein Gehalt kennen und sagen können ob Du zuviel bekommen hast oder warum er Geld zurückbekommt?

Ich war nur sehr kurz in dieser Firma. Und die haben mir mehrmals verschiedene Beträge überwiesen. Hab erstmal neue Lohnzettel angefordert, war ein riesen Chaos mit denen

@Biotoxin

Wenn du zuviel Gehalt bekommen hast ist es natürlich zurückzuzahlen.

Aber wegen dem Brutto:

Der AG hat Dir eine exakte Lohnabrechnung zu machen, notfalls eine erneute und muß sich das Geld dort holen wo er es hin überwiesen hat. Also kein Brutto.

@Maximilian112

Danke im Internet steht es immer anders. Mal Brutto und mal Netto zurückzahlen!

@Biotoxin

Sorry´ich bin kein Buchhaltetr. Aber warum sollte der AG bei mir Geld einfordern dürfen was er mir nicht überwiesen hat?

Es ist seine eigene Schlamperei. Er hat richtige Abrechnungen zu erstellen.

@Maximilian112

Du kennst das doch mit unserer Rechtsprechung: das wäre ja mal wieder zu einfach, wenn es da eine klare Regelung gäbe....