Kündigungsschreiben Arbeitsvertrag - Welches Datum ist korrekt?

5 Antworten

Wenn Du jetzt zum 28.02. (letzter Arbeitstag) kündigst und das Schreiben liegt dem Arbeitgeber am 31.01. vor, beginnt der Fristenablauf am 01.02. und du hast damit rechtzeitig unter Einhaltung der Frist gekündigt.

Welches Kündigungdatum hast Du denn im bereits abgeschickten Schreiben genannt?

Wenn Du darin den 31.01. versehentlich als Ende Deines Arbeitsverhältnisses genannt hast und Dein Arbeitgeber das hinnimmt, dann hast Du erst einmal Pech gehabt und kannst nur hoffen, dass er das zweite Schreiben mit dem richtigen Datum 28.02. doch noch akzeptiert, sonst ist die erste Kündigung (mit dem falschen Datum) wirksam und Du hast den Februar "frei".

xmp999 
Fragesteller
 30.01.2013, 07:08

Ich habe im bereits abgeschickten Schreiben das Kündigungsdatum 31.01.2013 (ausversehen) genannt - weil mir das so als korrekt über kam, als ich den §622 Absatz1 durchgelesen habe.

Wenn ich nun heute per Einschreiben mit Rückschein ein neues Kündigungsschreiben mit Kündigungsdatum 28.02.2013 an den Arbeitgeber schicke, muss ich dann darin erwähnen, dass das erste Schreiben gegenstandslos ist?

Was soll das bedeuten ich habe den Februar frei?

Mein Ziel ist es korrekt und fristgerecht so zu kündigen, dass ich am 1.3. ohne Probleme beim neuen Arbeitsgeber anfangen kann.

Familiengerd  30.01.2013, 13:02
@xmp999

Mit dem "Du hast den Februar 'frei'" will ich sagen:

Es kann sein, dass der Arbeitgeber Dein 1. Kündigungsschreiben mit der versehentlichen Kündigung zum 31.01. akzeptiert; sie ist dann wirksam, auch wenn Du die Kündigungsfrist nicht eingehalten hast. In dem Fall müsstest Du ab 01.02. nicht mehr arbeiten bis zum Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses am 01.03. - hättest also "frei".

Du kannst dann nur hoffen, dass der Arbeitgeber Deinen Hinweis auf ein "Versehen" im 2. Schreiben anerkennt und die Kündigung zum eigentlich richtigen Termin 28.02. als die "richtige" Kündigung akzeptiert.

Es kommt ganz auf die Formulierung im 1. Kündigungsschreiben an:

Wenn Du schon in diesem 1. Schreiben die Kündigung mit Verweis auf die Kündigungsfrist oder die entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag formuliert hast, dann ist offensichtlich, dass es sich bei der Nennung des Datums "31.01." um ein klares Versehen gehandelt hat, denn es steht im Widerspruch zur in Bezug genommenen Kündigungsfrist. Ansonsten wäre auch die - faktisch unrichtige - Unterstellung erlaubt, Du würdest einffach 'mal eine Kündigung ohne Einhaltung der Frist "versuchen".

xmp999 
Fragesteller
 31.01.2013, 10:30
@Familiengerd

das bedeutet nun, dass meine Kündigung (also eine der beiden Kündigungsschreiben) aber auf jeden Fall gültig ist auch wenn ich versehentlich im ersten Schreiben das falsche Datum verwendet habe oder?

Familiengerd  31.01.2013, 12:19
@xmp999

Gekündigt hast Du auf jedenfall; entweder

  • mit dem 1. Schreiben zum 31.01., wenn der Arbeitgeber die Kündigung trotz irrtümlichen Datums (und damit nicht eingehaltener Kündigungsfrist) akzeptiert und sich auf die Korrektur im 2. Schreiben nicht einlässt - es sei denn, Du kannst den Irrtum als "offensichtlich" belegen (wie ich in meinem letzten Beitrag darzulegen versucht habe), oder

  • mit dem 2. Schreiben zum richtigen Datum 28.02. unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

Wenn sich Dein Arbeitgeber nicht geäußert hat, musst Du ihn entweder direkt ansprechen und die Sache klären, oder Du erscheinst am 01.02. ganz normal an Deinem Arbeitsplatz und erlebst die entsprechende Reaktion: er schickt Dich nach Hause, wenn er meint, Du hättest zum 31.01. gekündigt, oder er lässt Dich arbeiten, weil er auch vom 28.02. ausgeht.

Wie es auch sein mag:

Am 01.03. kannst Du auf jeden Fall bei Deinem neuen Arbeitgeber anfangen!

xmp999 
Fragesteller
 05.02.2013, 12:37
@Familiengerd

danke für die Infos.

Also der Arbeitgeber hat mir nun das Datum 31.01. des 1. Schreibens bestätigt.

Im diesem 1. Schreiben habe ich allerdings wie folgt reingeschrieben "...... Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist...." somit ist doch wie Du oben beschrieben hast das ein Versehen gewesen mit dem 31.01. oder?

Das 2. Schreiben hat der Arbeitgeber wohl nun nicht akzeptiert, obwohl ich da rein geschrieben habe, dass das Datum im 1. Schreiben damit ersetzt wird (also wegen Versehen falsch der 31.01. drin steht).

Welche Möglichkeiten bestehen mir nun das 2. Schreiben mit Datum 28.02. vom Arbeitgeber bestätigt zu bekommen - soll ich nochmal ein weiteres Schreiben erstellen und das Versehen dem Arbeitgeber erklären?

Denn das Datum im 1. Schreiben war ja ein klares Versehen (wie aus der Formulierung des Textes hervorgeht).

Familiengerd  05.02.2013, 12:57
@xmp999

Der Hinweis "unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist" macht ganz klar, dass es sich bei dem Kündigungsdatum 31.01. im 1. Schreiben um einen unwiderlegbar offensichtlichen Irrtum handelt.

Mit genau diesem Hinweis solltest Du ein weiteres Schreiben als Ergänzung zum 2. Kündigungsschreiben (mit dem korrekten Kündiugnsdatum 28.02., das sich aus der Kündigungsfrist ergibt) schicken und die Kündigung entsprechend dem 1. Schreiben für gegenstandslos erklären - oder (was direkter ist und schnellere Klarheit verschafft) die Sachlage in einem Gespräch darlegen und Dich mit Deinem Arbeitgeber oder einem Beauftragten auseinander setzen.

Wenn er darauf nicht eingeht, kannst Du die Situation so, wie sie jetzt ist, akzeptieren (dann hast Du den Februar "frei" bis zum Antritt Deiner neuen Stelle am 01.03.), oder Du musst den Klageweg beschreiten - was Du gegenüber Deinem Arbeitgeber auch durchblicken lassen solltest, auch wenn Du für Dich vielleicht entscheidest, dass sich diese Auseinandersetzung dann doch nicht lohnt.

xmp999 
Fragesteller
 05.02.2013, 13:08
@Familiengerd

vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Ich werde nun wie vorgeschlagen ein weiteres Schreiben erstellen...

Folgende Frage: Angenommen ich habe den Februar "frei", bin ich dann noch beim alten Arbeitgeber angestellt oder muss ich mich für diesen einen Monat "arbeitssuchend melden", obwohl ich am 1.3. beim neuen Arbeitgeber anfangen werde?

Familiengerd  05.02.2013, 13:38
@xmp999

Das "frei" bezieht sich natürlich nur darauf, dass die erste irrtümliche Kündigung zum 31.01. gelten sollte - weil Du auch akzeptierst, dass Dein Arbeitgeber sie angenommen hat.

In diesem Fall bist du natürlich nicht mehr bei Deinem alten Arbeitgeber angestellt, sondern arbeitslos; Du solltes Dich zwar sofort bei der Arbeitsagentur melden (auch aus versicherungsrechtlichen Gründen, weil ja sonst eine Krankenversicherungslücke bis zum Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses entsteht), aber wegen der Eigenkündigung würdest Du für diesen Februar kein Arbeitslosengeld erhalten.

Was die Auseinandersetzung um das "richtige" Kündigungsdatum betrifft: Zur Untermauerung Deines Rechtsanspruches, bis zum 28.02. weiter bei Deinem alten Arbeitgeber beschäftigt zu sein, gehört auch unbedingt, dass Du weiterhin Deine Arbeitskraft anbietest, also zur Arbeit erscheinst (es sei denn natürlich, Du hättest Urlaub).

xmp999 
Fragesteller
 05.02.2013, 13:49
@Familiengerd

Ich akzeptiere nicht, dass der Arbeitgeber das 1. Kündigungsschreiben mit dem versehentlichen falschen Datum mir bestätigt hat.

Ich werde die Sachlage nun mit dem Arbeitgeber klären.

Familiengerd  05.02.2013, 14:25
@xmp999

Gut so - und besonders betonen, dass der Irrtum aufgrund der Bezugnahme auf die "vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist" offensichtlich ist und damit dazu berechtigt, dieses falsche Datum als unwirksam zu erklären - außerdem die Bereitschaft erkennen lassen, sich nötigenfalls deswegen gerichtlich auseinander zu setzen.

Da müsste tatsächlich das Datum des letzten Arbeitstags stehen. Denn zum 31.1. kannst du ja nicht kündigen, da es keine 4 Wochen mehr sind.

Ich denke mal, dass da zumindest eine Rückfrage vom Betrieb kommt oder du die Kündigung lieber nochmal mit richtigem Datum schreibst.

Warum schreibst Du heute den 31.1.? Wir haben bisher immer noch den 29.1.!

Du kannst jetzt zum 28.02. kündigen, das ist richtig.

xmp999 
Fragesteller
 29.01.2013, 23:45

das Schreiben rechts oben als Datum hat 29.01.2013 als heutiges Tagesdatum. Ich habe fälschlicherweise 31.01.2013 als Kündigungsdatum reingeschrieben.

Daher muss ich nun ein neues Kündigungsschreiben mit 28.02.2013 erstellen und per Einschreiben mit Unterschrift am 30.01.2013 losschicken, sodass das Schreiben bis zum 31.01.2013 beim Arbeitgeber vorliegt.

blondie1705  30.01.2013, 00:20
@xmp999

Dann ist es richtig. Arbeitest Du dort nicht mehr? Du könntest es ja dann auch persönlich abgeben.

Du kündigst den Arbeitsvertrag am 29.01.2013 fristgerecht zum 28.02.2013.

Du kündigst am 29.1.2013 zum 28.2.2013. Der 31.1.13 hat gar nichts in dem Schreiben zu suchen.