Kündigungsschreiben zum 1.7.

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Du machst es Dir selbst schwer :-)

Die 14 Tage sind eine Mindestfrist, also könntest Du auch schon heute kündigen. Zum Ende der Kalenderwoche wäre dann wohl zum 29.06.

Also gibst Du Deine Kündigung Anfang Juni ab.

miezepussi  31.03.2014, 19:35

Meinst zum Sonntag kündigen? Wäre auch möglich. Ist irgendwie eine verdammt doofe Kündigungsvereinbarung.

Maximilian112  31.03.2014, 20:06
@miezepussi

Und mE auch ungesetzlich. Der AG darf bestimmt nicht so kündigen, aber ist ja egal.

Zum Sonntag weil am Sonntag ist die Kalenderwoche vorbei. Hat ja weniger mit der Arbeitswoche zu tun. Der AG wird es verstehen, nehm ich mal an.

miezepussi  01.04.2014, 09:05
@Maximilian112

Ich sehe wir sind da einer Meinung. Ich kenne sonst eigentlich auch nur die Kündigung zum 15ten oder zum letzten des Monats mit einer Frist von 2 Wochen. (Ist auch fast das gleiche. Auf die 2-3 Tage die man dann eventuell länger arbeitet, kommts meiner Meinung nach nicht an.)

Du kündigst wie folgt:

Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristsgemäss zum 27.06.2014.

Der 27.06.2014 ist ein Freitag. Wenn Du auch samstags arbeitest, kündigst Du zum 28.06.2014. Die Kündigung muss dann spätestens 2 Wochen vorher beim Arbeitgeber eingehen. Also entweder Freitag der 13.06. oder Samstag der 14.06.

Du kannst jedoch auch schon heute die Kündigung abgeben, dann ist sie auf jeden Fall rechtzeitig da.

McPipplin 
Fragesteller
 31.03.2014, 19:25

fettes dankeeeeschöööön :)

miezepussi  31.03.2014, 19:34
@McPipplin

Wenn Du die Kündigung früher abgibst, hat sie der Arbeitgeber eben früher und kann sich auch früher nach einem Ersatz umsehen.

Wichtig ist, dass Du die Kündigung entweder per Einschreiben verschickst oder Du gibst sie persönlich ab und lässt Dir eine Kopie gegenzeichnen, so dass Du etwas als Beweis in der Hand hast.

McPipplin 
Fragesteller
 31.03.2014, 19:36
@miezepussi

mein Arbeitgeber weiß schon von seinem Glück. Passiert da echt nix wenn ich es früher abgebe? Grad wegen meinem Urlaubsanspruch?

aber der 27.06. bleibt aufjedenfall bestehen oder? danke dir lg

miezepussi  31.03.2014, 19:51
@McPipplin

na wenn Dein Arbeitgeber schon von seinem Glück weiß, kannst Du ja vorbeugend fragen ob Du das so richtig gemacht hast mit dem Kündigungstermin.

Nein. Es passiert nix. Du kündigst ja zu einem bestimmten Termin. Du informierst ihn nur eben sehr früh. Das ist vollkommen in Ordnung.

Du musst also 2 Wochen vor dem 30.6. kündigen. Wenn du jetzt kündigst, könnte der Arbeitgeber selbst zum 30.4. kündigen. Dann wärst du noch 2 Monate arbeitslos.

miezepussi  31.03.2014, 19:22

Der 30.06. ist ein Montag und damit nicht der Schluss einer Kalenderwoche...

Maximilian112  31.03.2014, 19:27
@miezepussi

und der 30. 4 ein Mittwoch an dem die Kalenderwoche auch nicht zu Ende ist ;-)

miezepussi  01.04.2014, 09:05
@Maximilian112

und selbst wenn der Arbeitgeber früher kündigen würde, dann gäbe es Arbeitslosengeld. Ein neuer Job ist in Aussicht, also kein Problem.