Arbeitslosengeld nach Minijob

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Geringfügig entlohnt beschäftigte Personen bis zu einem monatlichen Einkommen von max. € 450,- unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung und haben demzufolge auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.

lenzing42  01.02.2014, 16:12

Es freut mich,wenn ich dir helfen konnte - und danke für den Stern.

Solange deine Frau unter 450 € Einkommen hat bzw.hatte,fallen keine Sozialabgaben an,deshalb werden auch keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und das ist unter anderem eine Bedingung für den Bezug bzw.Anspruch auf ALG - 1 !

Da für den . Minijob keine Abgaben gezahlt werden gibt es weder AlG noch Krankengeld

Das sollte doch eigentlich logisch sein? Woher soll das Geld denn kommen?

Ein Minijob berechtigt nicht zum Bezug von Lohnersatzleistungen, weil dafür auch keine Beiträge entrichtet wurden.