Wiederrufsrecht bei bestellte Möbel beim Segmüller

4 Antworten

Da es sich offensichtlich um eine zu bestellende Ware handelt,ist eine Stonierung nach den AGB nicht möglich,wenn die Bestellung schon abgeschickt wurde.

Ein nettes persönliches Gespräch mit dem Geschäftsführer hätte mit ziemlicher Sicherheit zu einer Lösung geführt,die für beide Teile zufriedenstellend sein könnte.

Da ist Segmüller im Recht. Es ist eine Stornogebühr für den Rücktritt vom Kaufvertrag und übrigens der Hauptgrund, das Möbelgiganten eine Anzahlung verlangen - die beträgt in der Regel 25-35% - zu leisten bei Abschluß des Kaufvertrags. Triit der Kunde dann trotz der Stornogebühr von 25% vom Kaufvertrag zurück, dann hat der Händler diese Anzahlung im Sack und braucht nix weiter dafür machen. Ein Rücktrittsrecht sieht der Gesetzgeber nur dann vor, wenn Du das Teil per Ratenzahlung/Finanzkauf gekauft hast - hier hast 2 Wochen Zeit und kannst innerhalb dieser 2 Wochen den Vertrag ohne Wenn und Aber stornieren und eine eventuell geleistete Anzahlung wird rückerstattet. In dem Fall musst Du dir als guuut überlegen, ob Du die Stornogebühr für Nix löhnst, oder aber das bestellte Teil abnimmst. Sicherlich besteht bei Segmüller auch die Möglichkeit einer Umbestellung, denn die wollen ja verkaufen - da musst eben mit dem Verkäufer knallhart verhandeln. Also geh nochmals hin, lass dich aaauuuuuusführlich beraten (kostet viel Zeit und ärgert den Verkäufer :-) ) und such dir ein anderes Stück aus. Ne weitere Möglichkeit: Den Vertrag laufen lassen...und dann eben die fiese Methode nehmen. D.h. da die Ware bestellt wurde, hast hoffentlich einen verbindlichen Liefertermin vereinbart. Lass dich nicht auch 12 Wochen ein - denn dann kannst sicher sein das das Teil Made in China ist. Wenn die gesetzte Lieferfrist vorüber ist, das gute Stück noch nicht geliefert wurde, setze soooofort eine Nachfrist von 2 Wochen und drohe gleich mit Rückgängigmachung des Vertrages, da die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten wurde. Diese Nachfrist musst natürlich als Einschreiben mit Rückschein abschikcen - niemals per Telefon - denn da hast keinerlei Nachweis!! Wenn es sich um ein Importteil handelt kannst davon ausgehen das die diesen Liefertermin und die Nachfrist von 2 Wochen soweiso nicht einhalten können - dann kannst den Vertrag wandeln und Schadensersatz (viel gibts da nicht - aber Versuch macht schlau) fordern. Wird der Schrank jedoch wider Erwarten fristgerecht geliefert...nun dan schau dir das Teil gaaanz genau an und such nach Reklamationsgründen - so kannst entweder einen Umtausch verlangen, ggf eine Nachbesserung - oder aber einen Nachlass.

Du hast den Schrank gesehen im LAden, dann gekauft und er wird dir dann geliefert?

Dann hast du KEIN Widerrufsrecht, das ist genauso wie z.B. im Lebensmittelladen. Wenn es ein Widerrufsrecht/Rückgaberecht gibt, wie in vielen Bekleidungsgeschäften ist das reine Kulanz.

Ja ich habe den schrank bestellt/gekauft aber gleich am Mo. abbestellt er wurde beim Segmüller selbst noch garnicht bestellt denke ich

@guenzburg

da kannst du leider nur auf ein Einsehen von Segmüller hoffen, ruf doch einfach nochmal an.

Sie sagen doch, du kannst dir etwas anderes aussuchen, wie siehts denn mit dieser Möglichkeit aus?

Ich hatte einen ähnlichen Fall. Jedoch hatte ich es mir nach ca. 30 Minuten anders überlegt. Es hies "der Computer ist schnell... die Verarbeitung schon weitergelaufen"... ich seh nicht ein jetzt ca. 120,-€ dafür blechen zu müssen. Ich versand die erste Antwort nicht ganz. Wieso darf ich ohne wenn und aber zurück treten, wenn eine Ratenzahlung vorliegt?

MfG Sam