Ware unverlangt doppelt geliefert?

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Den Verkäufer mittels "Einschreiben mit Rückschein" auffordern die Ware bei dir abzuholen, da du diese nicht bestellt hast. Gleichzeitig mit dieser Aufforderung einen angemessenen Termin setzen (ca. 14 Tage). Desweiteren eine Verwahrungs-/Standgebühr festsetzen, falls er seine Ware bis zu diesem Termin nicht abholt. Darüber hinaus kannst du ihn in diesem Schreiben mitteilen, falls er den Termin nicht einhält er in Verzug sei und du dir vorbehälst die Angelegenheit dann deinem Anwalt zu übergeben.

lg mike

Die Ware ist nicht dein Eigentum, du bist lediglich im Besitz der Ware.

Schicke die Ware unfrei an den  Absender zurück, wen n sie sich nicht bei dir melden. Behalten darfst du sie nicht einfach so.

Sie haben  sicher ein zweites mal verschickt, weil sie dachten, deine Ware ist eventuell auf dem Postweg verloren gegangen.

Du hast für den Empfang unterschrieben ? Dann wissen sie auch, das du die Ware erhalten hast und könnten dir nachweisen, das du es doppelt bekommen hast. 

Du musst diese Sendung eine Weile aufheben. Setz dem Absender eine Frist von 14 Tagen, bis dahin soll er sich melden und klären, wer das abholt. Passiert nichts, dann gehört das Dir, dann hast Du das jetzt zweimal.

Ist mir bei Amazon mal passiert, anständig wie ich bin, habe ich das mitgeteilt und bekam die Antwort, "behalten sie es, oder werfen sie es weg, wenn sie es nicht gebrauchen können".

Ich muss noch heute lachen, wenn ich daran denke, es war eine große Teelieferung und Klopapier - habe ich natürlich nicht weggeworfen.

lg Lilo


GoodFella2306  27.03.2017, 12:11

Liebe Lilo,

aus der Tatsache, dass dir ein Händler aus freien Stücken die Ware geschenkt hat, ist kein allgemeines Gebrauchsrecht abzuleiten.



Kann der Verbraucher erkennen, dass ihm die Ware irrtümlich zugesandt wurde, muss er die Ware dem Unternehmer wieder zur Verfügung stellen. Er kann dem Absender der Ware eine angemessene Frist für die Abholung setzen; nach Ablauf der Frist haftet der Verbraucher nur noch für grobe Fahrlässigkeit. Schickt der Verbraucher die Ware zurück, hat ihm der Unternehmer seine Aufwendungen zu erstatten, insbesondere die Kosten für die Rücksendung. Benutzt man in solchen Fällen die Ware, hat der Unternehmer einen Schadensersatzanspruch. Angesichts der gravierenden Rechtsfolgen sollten Verbraucher vorsichtig sein.

Quelle: Verbraucherschutz

LiselotteHerz  27.03.2017, 12:20
@GoodFella2306

Das ist schon alles richtig, aber was macht man zum Beispiel für viele Monate mit einem zweiten großen Elektrogerät? Nicht jeder hat am Haus eine große Garage, wo er das einfach parken kann.

LiselotteHerz  27.03.2017, 12:28
@LiselotteHerz

Mir ist grade eingefallen, dass mein Mann mal eine Klimananlage fürs Schlafzimmer bestellt hatte, das Ding hat nie richtig funktioniert und wir haben es zurückgeschickt. Statt, dass die uns, wie angegeben, das Geld zurückerstattet haben, haben sie nochmal das gleiche Modell geschickt. Ich habe einfach die Annahme verweigert. Warum hast Du das nicht gemacht??

GoodFella2306  27.03.2017, 12:39
@LiselotteHerz

Dazu dient der Satz

nach Ablauf der Frist haftet der Verbraucher nur noch für grobe Fahrlässigkeit. 

Wenn du das Teil also nur bedingt unterstellen kannst, bist du für etwaige Schäden durch Klima etc. nicht haftbar zu machen.

Grobe Fahrlässigkeit wäre, wenn du das extra in der Hofeinfahrt stehen lässt und es locker vor sich hinrostet.

Allerdings sollte man den Händler dann auch darauf hinweisen, dass das Teil nicht geschützt eingelagert werden kann, und man für Klimaschäden nicht verantwortlich ist.

Hallo,

vollkommen richtig ist, dass die Ware nicht in dein Eigentum übergeht. Je nach Größe kann aber keiner von dir verlangen, dass du sie für den Verkäufer ewig einlagerst.

Warum rufst du den Verkäufer nicht einfach mal an und besprichst es persönlich mit ihm? Das ist allemal besser, als ständig irgendwas hin und her zu schreiben.

Das Besprochene kann man dann ja noch einmal schriftlich festhalten und ihm schicken / bestätigen.

"Unfreien" Rückversand ohne Absprache würde ich nicht empfehlen. Je nachdem wie groß das Unternehmen ist, sitzt dort in der Warenannahme einer, der davon nichts weiß und die Ware nicht annimmt, weil es unfrei ist.

Dann bleibst du auf den Transportkosten sitzen und das Problem ist noch immer nicht gelöst.

Viele Grüße

Michael


Du hast alles getan, was möglich ist - bezahlen oder auf eigene Kosten zurücksenden, musst Du die Ware in keinem Fall, Du hast ja nichts bestellt.

Dennoch gehört Dir die Ware nicht einfach so, denn es handelt sich ja ganz offensichtlich um ein Versehen.

Ich kann Dir den Paragraphen jetzt nicht nenne, aber es gab mal in meinen Bekanntenkreis auch so einen Fall von einer doppelten Lieferung; die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre; danach gehört die Ware Dir, wenn der Verkäufer sich nicht meldet.

Du bist übrigens nicht verpflichtet, ihn permanent anzuschreiben, die falsche Lieferung liegt in seine Verantwortungsbereich und er muss sich selbstständig darum kümmern