Wie weit dürfen Bundesfreiwilligendienstleistende mit den Hauptamtlichen ihrer Einrichtung privaten Kontakt haben?

3 Antworten

Das sind die normalen Grenzen, die man unter allen Arbeitskollegen hat.

Ein Bufdi ist kein Schüler oder Schutzbefohlener, das ist ein erwachsener Mensch, der tun und lassen kann was er will.

Bei minderjährigen FSJlern gelten die normalen Regeln, die das Jugendschutzgesetz vorsieht. Eventuell könnte man bei Minderjährigen noch von Abhängigkeit oder Schutzbedürfnis ausgehen, aber auch hier gelten die normalen Regeln wie unter anderen Menschen auch

Bufdis sind normale Mitarbeiter. Zumindest bei uns. Und so verhalten wir uns auch zu unseren Kollegen. Musst einfach selbst entscheiden was für dich geht und was nicht.

Klar, warum nicht? Die Grenze kann jeder für sich ziehen.