Kann ich trotz Volljährigkeit beim Schulschwänzen von Polizei etc. zur Schule gebracht werden?

18 Antworten

Die Antwort auf diese Frage kann nicht allgemein nur im Hinblick auf das Lebensalter oder die bisherige Schulbesuchsdauer des Betroffenen gegeben werden. Sie richtet sich statt dessen nach den Vorschriften der Schulgesetze des jeweiligen Bundeslandes.

Und es ist natürlich auch falsch zu sagen: Wer 18 Jahre alt ist, der kann machen was er will. Wer noch einer Schulpflicht unterliegt, der kann selbstverständlich auch als Erwachsener für das Schule-Schwänzen mit einem Bußgeld belegt werden.

Gerade in NRW (dort liegt Oberhausen) gilt:

Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig

(§ 38 Abs. 2 Schulgesetz - NRW)

Hört sich logisch an. Was ist aber, wenn ich noch zur Schule gehe, aber eigentlich nicht mehr schulpflichtig bin? Einen Abschluss hab ich ja am Ende der 10. am gymnasium gemacht...

@lulluisa

Nun, das steht in Abs. 1 der von mir zitierten Vorschrift:

(1) Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule (§ 22 Abs. 4) oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II.

Dein Abschluss am Ende des 10. Schuljahres entbindet dich also noch nicht von der Schulpflicht. Stattdessen beginnt eine neue Schulpflicht.

Zum Ende dieser Schulpflicht lies bitte die weiteren Absätze des § 38 Schulgesetz-NRW. Hier ein Link:

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf

Grundsätzlich kannst du, solange du schulpflichtig bist, durch die zuständige Behörde zum Besuch der Schule gezwungen werden, notfalls durch Vorführung durch die Polizei oder durch Bußgelder. Das gilt auch für Volljährige!

Die Schulpflicht endet, wenn du die benötigten Jahre hinter dir hast, oder Volljährig bist. Wenn jemand in der zweiten Klasse immer durchfallen würde und diese Person bis 20 Schule gehen müsste, dann wäre das Wahnsinn. Sie dürfen dich also nicht zurückbringen.

Soweit ich weiß wär das eh nicht möglich. Man darf pro Klassenstufe nur einmal sitzen bleiben.

Wenn du noch schulpflichtig bist und die das merken, dann werden sie dich wohl zurückbringen. Allerdings werden sie wohl eher Jüngere kontrollieren, die danach aussehen, dass sie zur Schule müssen. Das ist ja wohl bei dir nicht der Fall. Trotzdem solltest du es nicht machen, ein unentschuldigter Fehltag kommt nicht gut. Allerdings kannst du doch, wenn du über 18 bist, da anrufen und dich krankmelden und dir dann eine Entschuldigung schreiben.

Also einzelne Tage kann ich ohne Probleme selbst entschuldigen und später einreichen, aber -unabhängig vom Alter- ob die Wachen es wohl einem abkaufen, dass man sterbenskrank ist, wenn man im Shoppingcenter rumläuft? :D

@lulluisa

Denen kann das egal sein. Sofern du Volljährig bist, entscheidest du. Wenn du arbeiten gehst und erscheinst nicht, wird dich auch keine Polizei oder ähnliches wieder auf die Arbeit schicken (lol^^). Nur wirst du wahrscheinlich entlassen werden.

@lulluisa

Man kann ja sagen, dass man die letzten Tage eine Grippe hatte und vom Arzt bis heute krankgeschrieben ist. Man war morgens noch im Bett und jetzt hat man sich erholt und geht dann einfach morgen wieder hin.

Wenn Du Deine Schulpflicht hinter Dir hast (10 Jahre) dann passiert gar nichts, allerdings bezweifle ich das die bei jedem kontrollieren ob noch Schule ist

Ja dürfen die, weil du Schulpflichtig bist und das bleibst bis du deinen Abschluss etc. hast.Lol besorg dir doch einfach ne Bestätigung vom Lehrer oder so^^

Ich kenne keine zwingende Vorschrift, welche besagt dass ein qualifizierter Abschluss vorgeschrieben ist.

@jockl

sonst wären viele Leute sehr un-vorschriftig unterwegs o)