Bundesfreiwillilgendienst Urlaub
Ich habe voraussichtlich nicht mehr ausreichend Zeit, meinen Urlaub voll (oder auch nur die Hälfte davon) in Anspruch zu nehmen, da es hier einfach viel zu viel zu tun gibt.
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Meine Fragen Was passiert mit meinem Urlaub? Wie ist das Ganze rechtlich geregelt? Gibt es irgendwelche Empfehlungen/Erfahrungen?
Mfg
Steini
4 Antworten
Nach § 13 Abs. 1 BFDG findet das Bundesurlaubsgesetz in vollem Umfang Anwendung auf den Bundesfreiwilligendienst. Wenn du den Urlaub nicht nehmen kannst, hast du nach § 7 Abs. 4 BUrlG Anspruch auf Urlaubsabgeltung wie jeder Arbeitnehmer.
sowas steht in deinem vertrag den du mal unterschrieben hast
immer im kleingedruckten,zumindest ein hinweis wo es steht für die bundesfreiwilligen,ist doch gesetzlich geregelt wie das abläuft
Hast du einen Vertrag zur Hand? "Kleingedrucktes" gibt es in unseren nicht...
das ist in den Gesetzen für den Bundesfreiwilligen - Dienst genau geregelt.
Bei dem Bundesfreiwilligendienst verfällt nicht genommener Urlaub!
Das ist falsch. Antworte nicht, wenn du keine Ahnung hast.
Ja o.k. Du hast aber echt eine charmante Art
Wo steht das denn im Vertrag?