Bundesfreiwillilgendienst Urlaub

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Nach § 13 Abs. 1 BFDG findet das Bundesurlaubsgesetz in vollem Umfang Anwendung auf den Bundesfreiwilligendienst. Wenn du den Urlaub nicht nehmen kannst, hast du nach § 7 Abs. 4 BUrlG Anspruch auf Urlaubsabgeltung wie jeder Arbeitnehmer.

sowas steht in deinem vertrag den du mal unterschrieben hast

DarthMario72  15.05.2014, 12:35

Wo steht das denn im Vertrag?

wollyuno  15.05.2014, 13:53
@DarthMario72

immer im kleingedruckten,zumindest ein hinweis wo es steht für die bundesfreiwilligen,ist doch gesetzlich geregelt wie das abläuft

DarthMario72  15.05.2014, 22:19
@wollyuno

Hast du einen Vertrag zur Hand? "Kleingedrucktes" gibt es in unseren nicht...

das ist in den Gesetzen für den Bundesfreiwilligen - Dienst genau geregelt.

Bei dem Bundesfreiwilligendienst verfällt nicht genommener Urlaub!

DarthMario72  15.05.2014, 12:34

Das ist falsch. Antworte nicht, wenn du keine Ahnung hast.

antje772  18.05.2014, 10:44
@DarthMario72

Ja o.k. Du hast aber echt eine charmante Art