Wie viel Wohngeld kann man erhalten wenn man als Abrufkraft auf Teilzeit tätig ist?

3 Antworten

Solltest Du tatsächlich Wohngeld von der Wohngeldbehörde meinen, dann kommt es auf dein Einkommen an, was an Miete zu zahlen ist und wie viele Personen zum Haushalt gehören und was diese ggf. an Einkommen haben an.

Im Internet findest Du dafür einen kostenlosen Rechner.

Wenn Du ALG - 2 oder besser Hartz - lV vom Jobcenter meinst, dann käme es auch auf dein Brutto und Nettoeinkommen an, was Du an Warmmiete zahlen musst, wie viele Personen zum Haushalt gehören und was diese ggf. an Einkommen haben an.

Auch hierfür findest Du im Internet einen kostenlosen ALG - 2 Rechner.

Du reichst deinen Arbeitsvertrag beim JC ein, dann gibt es eine Berechnung und einen Bewilligungsbescheid.
Auf dem Papier muss ja stehen, was dein Stundenlohn ist und wie viele Stunden du mindestens pro Monat arbeitest.

Dann müsst du zusätzlich jeden Monat deine Abrechnung einreichen.

Wenn du Wohngeld nach dem WoGG meinst, da gibt es keine festen Sätze. Es wird anhand deines Einkommens, deiner Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder berechnet.