Wohngeld: Kosten für Haushaltsstrom / Kochgas?

2 Antworten

Wenn Du selber an deinen Energieversorger zahlst, dann kannst Du das gleich weglassen, weil dies beim Wohngeld nicht berücksichtigt wird.

Nur wenn Du einen pauschalen Mietvertrag haben würdest, also auch Strom in der Miete inkl.wäre, die Du an deinen Vermieter zahlst, dann müsstest Du es angeben, dann müsste die Wohngeldbehörde selber berechnen was von der pauschalen Miete nicht berücksichtigt wird.

Da Strom und Gas gar nicht angerechnet werden, kannst du das getrost weglassen, außer es ist in der Miete enthalten dann muss es herausgerechnet werden, dann solltest du es eintragen wenn dir der Betrag bekannt ist